Das Liegenschaftskataster (LiKa) ist das amtliche Verzeichnis, das die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse aller Liegenschaften, d.h. Flurstücke und Gebäude, maßstabsgetreu in der Liegenschaftskarte und im Liegenschaftsbuch beschreibt.
Das Liegenschaftskataster enthält Flurstücksgrenzen, Flurstücksnummern, flurstücksbezogene Angaben, z. B. Lage, Fläche, Nutzungsart, Gebäude, Straßennamen, Hausnummern, geotopographische Elemente, z. B. Böschungen und Gewässerbegrenzungen, die Eigentümerangaben des Grundbuchs, sowie Hinweise auf Belastungen, Nutzungseinschränkungen, öffentlich-rechtliche Verfahren und vieles andere mehr. 2010 hat der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung das Liegenschaftskataster für Hamburg auf ein neues technisches Verfahren umgestellt: Das bundeseinheitliche "Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem"
(ALKIS®). Dabei wurden die bisherigen Hamburger Verfahren des Liegenschaftsbuchs "Hamburger Automatisiertes Liegenschaftsbuch" (HALB) und der Liegenschaftskarte "Digitale Stadtgrundkarte" durch das neue Verfahren abgelöst.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Hamburg (02) | 8.421°/53.395° | 10.326°/53.964° |
Regionalschlüssel |
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Verweise und Downloads
Querverweise (3)
Seit dem 9. Dezember erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de
Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt und integriert gepflegt. Damit sind Daten der ehemaligen Liegenschaftskarte, des ehemaligen Liegenschaftsbuches und des Grenznachweises in ALKIS enthalten. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens (siehe Verweis). Zusätzlich werden besondere Themenbereich in Objektartengruppen zusammengefasst und innerhalb von ALKIS als Objekt abgelegt. Dazu gehören u.a. die Abgrenzungen der Sanierungs- und Umlegungsgebiete, Hinweise auf Denkmalschutz u.ä.
Alle Bundesländer haben sich verpflichtet einen ALKIS-Grunddatenbestand nach diesem Konzept zu führen. Zusätzlich gibt es entsprechend dem Datenmodell länderspezifische Daten.
Daten zu folgende Objektartenbereichen (OAB) sind im Datenmodell enthalten: Flurstücke/Lage/Punkte, Tatsächliche Nutzung, Gebäude, Bauwerke/Einrichtungen/sonstige Angaben, Eigentümer, Gesetzliche Festlegungen/Gebietseinheiten/Kataloge, Relief, Nutzerprofile, Migration. Die OAB sind weiter unterteilt und enthalten u.a. Angaben zu Adressen, Eigentümern, Flurstücksnummern, Flurstücksgrenzen, Flurstücksflächen, Grenzpunkten, Verwaltungseinheiten, Gewässer, Bauwerken, Baublöcken, Straßenbegrenzungslinien, Schutzgebieten, Bodennutzung, Bodenschätzung, Nummer der Baulastenakten, gesetzliche Festlegungen, öffentlich-rechtliche Verfahren, Topographie, Signaturen und geografische Namen. Eine exakte Beschreibung des Datenmodells (GeoinfoDok) ist unter www.adv-online.de zu entnehmen.
Die Informationen aus dem HALB werden in unterschiedlicher Form und auf unterschiedlichen Medien (analog, digital, Mikrofilm) gebührenpflichtig abgegeben.
Die Dokumentation wurde mit Hilfe von Predict case erstellt. Hintergrund ist die ADABAS-Datenbank unter dem Betriebssystem MVS.
Das Hamburgisches Automatisiertes Liegenschaftsbuch wurde im Januar 2010 durch ALKIS® abgelöst.
Mit den im Baugesetzbuch (BauGB) beschriebenen Instrumenten Umlegung, vereinfachte Umlegung, städtebauliche Entwicklungsmaßnahme sowie der im Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) geregelten Flurneuordnung können Grundstücke neu geordnet werden, indem Grundstücksgrenzen verändert und Grundstücksflächen ausgetauscht werden.
In der Umlegung (§§ 45 - 79 BauGB) werden in großem Umfang private und öffentliche Baugrundstücke, Wege- und Freiflächen gebildet. Das Eigentum an den bisherigen Grundstücken wird auf neu gebildete Baugrundstücke übertragen. Diese Umgestaltung und Neuordnung der Grundstücke entspricht einem gesetzlich geregelten Grundstückstausch.
Durch vereinfachte Umlegung (§§ 80 - 84 BauGB) können unmittelbar aneinander grenzende oder in enger Nachbarschaft liegende Grundstücke untereinander getauscht oder Grundstücksteile einseitig zugeteilt werden.
Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (§§ 165 - 171 BauGB) als Gesamtmaßnahme soll im Rahmen eines auf die unmittelbare Realisierung gerichteten Verfahrens die Entwicklung der Stadt zügig vorantreiben. Sie erlaubt der Gemeinde den Zwischenerwerb von Grundstücken, wenn die Planungs- und Entwicklungsziele anders nicht erreicht werden können. Zur Umsetzung dieser Ziele werden die neu geordneten Baugrundstücke an Bauwillige -vorrangig an die früheren Eigentümer- verkauft.
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
8B9204BA-2F8B-4CE9-A8D4-D020DB8CFE04 |
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Nutzung
Zugriffsbeschränkungen |
Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(e) der INSPIRE-Richtlinie: e) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf die Rechte des geistigen Eigentums |
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Kontakt
Ansprechpartner
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) Hamburg Geschäftsbereich Geobasisinformationen
Neuenfelder Straße 19
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