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Organisationseinheit

Sanierungsrahmenpäne (Region Oberlausitz/Niederschlesien)

Inhalt
  • Übersicht
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  • Raumbezug
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  • Metadatensatz

Zeitbezug

seit 01.01.1992, gegenwärtige Aktualität unklar

Ansprechpartner

Regionale Planungsverbände Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien Fachbereich Braunkohlenplanung

Iris.panitz(at)rpv-oberlausitz-niederschlesien.de
03591/67966-141
03591/67966-69
https://www.rpv-oberlausitz-niederschlesien.de/

Be­schrei­bung

Sanierungsrahmenpläne sind eine besondere Form der Braunkohlenpläne im Freistaat Sachsen, welche für jeden stillgelegten oder noch stillzulegenden Tagebau aufzustellen sind. Der Sanierungsrahmenplan enthält Festlegungen zu den Grundzügen der Wiedernutzbarmachung der Oberfläche, zu der anzustrebenden Landschaftsentwicklung sowie zur Wiederherstellung der Infrastruktur.

Mit der deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 änderten sich die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die ostdeutsche Braunkohlenindustrie grundlegend. Der Zusammenbruch der DDR-Wirtschaft, die Modernisierung aller Haushalte und die allgemeine Verfügbarkeit anderer Energieträger (insbesondere Erdöl und Erdgas) führten zu einem starken Absatzrückgang der heimischen Braunkohle. Kraftwerke, Veredlungsanlagen und Tagebaubetriebe erfüllten zudem nicht die bundesdeutschen Umweltstandards. Zahlreiche Tagebaue mussten stillgelegt werden. Die forcierte Entwicklung der Braunkohlenindustrie in der DDR war mit der Zerstörung des Lebensraumes der Menschen und mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden. Ökologische und soziale Belange spielten eine untergeordnete Rolle. Beträchtliche, in einzelnen Tagebauen auf bis zu 20 Jahre geschätzte Rekultivierungsrückstände, Sand-und Staubauswehungen, ein gestörter Wasserhaushalt und Altlasten waren die Hinterlassenschaften des Braunkohlenbergbaus in der Lausitz. Hinzu kamen kilometerlange ungesicherte Tagebauböschungen sowie riesige ungesicherte Tagebaukippen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellten. In dieser besonderen Situation und angesichts des Umfangs der notwendigen Sanierungsarbeiten und des allgemeinen öffentlichen Interesses mussten in transparenten, förmlichen Verfahren Braunkohlenpläne mit inhaltlichen Vorgaben für eine geordnete Sanierung erarbeitet und Konflikte aufgelöst werden. Dies wird in der Regional- und Sanierungsrahmenplanung im Freistaat Sachsen insbesondere über die kommunale Mitwirkung sichergestellt.

Zeitbezug

Zeitbezug

seit 01.01.1992, gegenwärtige Aktualität unklar

Status

kontinuierliche Aktualisierung

Periodizität

kontinuierlich

Aktualität des Datensatzes

Letzte Änderung

04.03.2020

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
Finsterwalder Becken und Platten 13.743°/51.048° 14.742°/51.573°
Muskauer Heide 14.361°/50.839° 15.082°/51.61°
Königsbrück-Ruhlander Heiden
Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet
Östliche Oberlausitz
Zittauer Becken
Bautzen
Görlitz

Verweise und Downloads

Untergeordnete Objekte (13)

Dokument
Sanierungsrahmenplan Tagebau Bärwälde
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Bärwalde

Verfahrensschritte:

Aufstellungsbeschluss am 25.09.1992

erneuter Aufstellungsbeschluss am 09.08.1995

Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 19.09.1996

Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung am 04.02.1998
Dokument
Sanierungsrahmenplan Tagebau Berzdorf
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Berzdorf

Verfahrensstand

Aufstellungsbeschluss am 25.09.1992

erneuter Aufstellungsbeschluss am 29.03.1995

Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 19.09.1996

Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung am 30.04.1998

Eintritt der Verbindlichkeit am 26.02.1999
Dokument
Sanierungsrahmenplan Tagebau Burghammer
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Burghammer

Verfahrensschritte

Aufstellungsbeschluss am 23.02.1995

Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 06.07.2000

Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern am 02.05.2001

Eintritt der Verbindlichkeit am 21.09.2001
Dokument
Sanierungsrahmenplan Tagebaue Laubusch und Kortitzmühle
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für die stillgelegten Tagebaue Laubusch und Kortitzmühle

Verfahrensschritte:

Aufstellungsbeschluss am 23.02.1995

Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 21.11.1996

Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung am 30.09.1998

Eintritt der Verbindlichkeit am 26.02.1999
Dokument
Sanierungsrahmenplan Tagebaue Skado und Koschen
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für die stillgelegten Tagebaue Skado und Koschen

Verfahrensschritte:

Aufstellungsbeschluss am 09.09.1993

Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 25.07.1996

Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung am 09.06.1997

Eintritt der Verbindlichkeit am 12.09.1997
Dokument
Sanierungsrahmenplan Tagebaue Spreetal
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für die stillgelegten Tagebaue Spreetal

Verfahrensschritte:

Aufstellungsbeschluss am 20.04.1995

erneuter Aufstellungsbeschluss am 10.11.2000

Satzungsbeschluss am 12.09.2002

Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern am 23.04.2003

In Kraft getreten am 28.08.2003
Dokument
Sanierungsrahmenplan Tagebau Heide
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Heide (sächsischer Teil)

Verfahrensschritte:

Aufstellungsbeschluss am 22.05.1997

Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 21.06.2001

Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern am 21.05.2002

Eintritt der Verbindlichkeit am 26.09.2002
Dokument
Sanierungsrahmenplan Tagebau Lohsa Teil 1
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Lohsa, Teil 1 Bergbau- und Wasserbaumaßnahmen - Wasserspeicher Lohsa II

Verfahrensschritte:

Aufstellungsbeschluss am 23.02.1995

Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 25.07.1996

Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung am 09.06.1997

Eintritt der Verbindlichkeit am 12.09.1997
Dokument
Sanierungsrahmenplan Tagebau Lohsa Teil 2
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Lohsa, Teil 2 Bergbaufolgelandschaft

Verfahrensschritte:

Aufstellungsbeschluss am 25.07.1996

Feststellung durch Satzung in der Verbandsversammlung am 10.11.2000

Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern am 27.06.2001

Eintritt der Verbindlichkeit am 01.03.2002
Dokument
Sanierungsrahmenplan Tagebau Scheibe
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Scheibe

Verfahrensschritte:

Aufstellungsbeschluss am 19.09.1996

Satzungsbeschluss am 29.03.2001

Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern am 10.01.2002

In Kraft getreten am 27.06.2002
Dokument
Sanierungsrahmenplan Tagebau Trebendorfer Felder
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Trebendorfer Felder

Verfahrensstand:

Aufstellungsbeschluss am 20.11.1997

Satzungsbeschluss am 26.02.2004

Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern am 23.09.2004

In Kraft getreten am 25.11.2004
Dokument
Sanierungsrahmenplan Tagebau Werminghof I
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Werminghof I (Knappenrode)

Verfahrensschritte:

Aufstellungsbeschluss am 20.11.1997

Satzungsbeschluss am 05.06.2003

Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern am 15.03.2004

In Kraft getreten am 05.08.2004
Dokument
Sanierungsrahmenplan Tagebau Zeißholz
Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebau Zeißholz

Verfahrensschritte:

Aufstellungsbeschluss am 20.11.1997

Satzungsbeschluss am 12.12.2002

Genehmigung durch das Sächsische Staatsministerium des Innern am 27.10.2003

In Kraft getreten am 27.05.2004

Übergeordnete Objekte (1)

Organisationseinheit
Braunkohlenplanung (Region Oberlausitz/Niederschlesien)
Mit der Braunkohlenplanung wird der Rahmen für die bergbauliche Inanspruchnahme gesetzt, und es werden Grundzüge entwickelt, wie den unvermeidlichen Eingriffen in den Lebensraum der betroffenen Menschen und den Eingriffen in Natur und Landschaft zu begegnen ist.

Die Braunkohlenplanung ist in den Landesplanungsgesetzen der betroffenen Länder Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Sachsen rechtlich verankert. Dort werden u.a. Regelungen zur Abgrenzung von Braunkohlenplangebieten und zu den Inhalten der aufzustellenden Braunkohlenpläne getroffen.

Man unterscheidet im Freistaat Sachsen in Braunkohlen- und Sanierungsrahmenpläne. Die Braunkohlenpläne legen im Braunkohlenplangebiet Grundsätze und Ziele der Raumordnung für eine geordnete Braunkohlenplanung fest.

Sie bestehen aus zeichnerischen und textlichen Darstellungen. Es müssen Angaben enthalten sein über Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, Haldenflächen und deren Sicherheitsflächen, die Grundzüge der Oberflächengestaltung und Wiedernutzbarmachung und die anzustrebende funktionale Raumentwicklung im Rahmen der Rekultivierung des Plangebietes.
Karte mit Grenzen der Braunkohlenplangebiete mit farblicher Unterscheidung zwischen den Planarten
Das in § 6 geregelte Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen enthält für Braunkohlenpläne als Besonderheiten die Verpflichtung von Bergbautreibendem bzw. des Trägers der Sanierungsmaßnahme zur Vorlage aller zur Beurteilung der sozialen und ökologischen Verträglichkeit des Vorhabens erforderlichen Angaben, die Auflage zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe des Bundesberggesetzes für Neu- bzw. wesentlich geänderte Vorhaben zum Abbau von Braunkohle sowie die Erörterung von in das Beteiligungs- und Anhörungsverfahren gemäß § 6 (2) SächsLPlG eingebrachten Anregungen und Bedenken.
Identifikator des über­geordneten Metadaten­satzes

7CA90ACE-E3C6-46D5-8FA7-77FA11ADAC2B

Kontakt

Ansprechpartner

Regionale Planungsverbände Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien Fachbereich Braunkohlenplanung

Löbauer Str. 63
02625 Bautzen
Deutschland

Iris.panitz(at)rpv-oberlausitz-niederschlesien.de
03591/67966-141
03591/67966-69
https://www.rpv-oberlausitz-niederschlesien.de/

Fach­informationen

Zusatzinformationen

Herstellungszweck

Landesentwicklungsplan, Regionalplan

Weitere rechtliche Grundlagen

Raumordnungsgesetz (ROG)

Sächsisches Landesplanungsgesetz (SächLPlG)

Sprache des Daten­satzes

Deutsch

Schlag­worte

Suchbegriffe Bergbaufolgelandschaft-Braunkohle Braunkohlenplan Braunkohlenplanung Braunkohlentagebau Raumordnung Raumordnungsgesetz (ROG) Raumplanung Regionalplan Regionalplanung Sanierungsrahmenplan Sächsisches Landesplanungsgesetz (SächLPlG)

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

F7FFD219-6F7F-41D8-81B8-7493A9A7DA57

Aktualität der Metadaten

29.04.2024

Sprache Metadatensatz

Deutsch

XML Dar­stellung
Metadaten als XML herunter­laden
Ansprechpartner (Metadatum)
heike.schulze@rpv-oberlausitz-niederschlesien.de
Metadatenquelle
Umweltdatenkatalog Sachsen
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

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