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Geodatensatz
Aktualität der Daten:
seit 11.11.2014, gegenwärtige Aktualität unklar
Das Gesetz über den Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 55 vom 21. Mai 1980 (HmbGVBl. S. 60), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 505), wird wie folgt geändert:
1. Die beigefügte "Anlage zur Dritten Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 55" wird dem Gesetz hinzugefügt.
2. In § 2 wird folgende Nummer 5 angefügt:
"5. Für die in der Anlage schraffiert dargestellten Bereiche gilt: Im Gewerbegebiet sind Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig."
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