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Im Rahmen der Planung, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen sind die Auswirkungen
auf Natur und Landschaft zu erfassen und zu bewerten. Die Belange des Naturschutzes
sind in den Planungs- und Zulassungsverfahren zu beachten und sachgerecht in
die Entscheidungen einzustellen. Hierbei umfassen diese Belange die naturschutzrechtliche
Eingriffsregelung, den Artenschutz, den Biotopschutz und die Sicherung des kohärenten
europäischen Netzes Natura 2000. Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
des Saarlandes werden in dem vorliegenden Leitfaden die speziellen artenschutzrelevanten
Fragestellungen, insbesondere zur Beeinträchtigung von Vogel- und Fledermausarten
aufgegriffen, unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Entwicklungen
dargestellt und zu fachlichen Empfehlungen oder Prognosen entwickelt. Der Leitfaden
soll dazu beitragen, konsensuale Lösungen zwischen der Nutzung der Windenergie und
dem Naturschutz zu finden.
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