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Geodatensatz
Aktualität der Daten:
seit 08.05.2001, gegenwärtige Aktualität unklar
Das Gesetz über den Bebauungsplan Schnelsen 19/Eidelstedt 44 vom 23. Dezember 1971 (HmbGVBl. 1972 S. 1), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 503), wird wie folgt geändert:
7.1 Auf der mit "A" bezeichneten Fläche wird die Ausweisung "Fläche für Stellplätze" aufgehoben. Auf dieser Fläche ist ein eingeschossiges Gebäude für eine "Erweiterte Hausbetreuer-Loge mit Gemeinschaftseinrichtungen für die Wohnanlage" mit einer Grundfläche bis 200 m als Höchstmaß zulässig.
7.2 Auf der mit "B" bezeichneten Fläche wird eine Grundflächenzahl von 0,3 als Höchstmaß festgesetzt.
7.3 Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133 ), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466,479).
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