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Geodatensatz
Aktualität der Daten:
seit 21.09.1993, gegenwärtige Aktualität unklar
Die Verordnung über den Bebauungsplan Niendorf 24 vom 30. Juli 1968 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 200) wird wie folgt geändert:
1. Die anliegende "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Niendorf 24" wird
der Verordnung hinzugefugt.
2. In § 2 wird folgende Nummer 7 angefügt:
"7. In dem in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich zwischen Rebhuhnweg-Nordostgrenzen der Flurstücke 5969 (ehemals nordöstlicher Teil der Flurstücke 2617 und 2618), 2616, 2615, 2614, 2613, Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 2612 der Gemarkung Niendorf-Bansgraben werden die Festsetzungen für einen vom Rebhuhnweg abzweigenden 5 m breiten öffentlichen Weg sowie für eine Stellplatzfläche mit Einfahrt vom Rebhuhn weg aufgehoben; die Flächen werden als nicht überbaubare Grundstücksfläche ausgewiesen."
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