Projekt
Zum Schutz einer im Saarland oder in Rheinland-Pfalz staatlich anerkannten Heilquelle können Quellenschutzgebiete festgesetzt werden. Für die Anerkennung und den Widerruf ist das Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales zustänsig, Es trifft seine Entscheidung im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft und dem Ministerium für Umwelt.
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