Dokument
Hier finden Sie eine Übersicht zu einigen ausgewählten nationalen und internationalen Regelungen.
Der Vollzug des Chemikaliengesetzes (ChemG), der darauf beruhenden Rechtsvorschriften des Bundes und von Verordnungen der Europäischen Union, die das Chemikalienrecht betreffen, liegt im Aufgabenbereich der Länder. Durch die Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Chemikalienrechts (Chemikalien-Zuständigkeitsverordnung), werden die Zuständigkeiten der Behörden im Saarland im Bereich des Chemikaliengesetzes geregelt.
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