Dokument
Aktualität der Daten:
01.12.2000
Die beiden Fliessgewässer Augraben und Strehlower Bach und angrenzende Ökosysteme, insbesondere Auenflächen, wurden für die Ausweisung als FFH-Gebiet vorgeschlagen. Neben bedeutenden Lebensraumtypen (3260,91EO: 430402,430403) gibt es eine Reihe von Pflanzen- und Tierarten der Anhänge der FFH-Richtlinie, die in diesen Lebensräumen vorkommen.
Um die Entwicklung der FFH-Gebiete zu sichern, und durch Managementpläne zu steuern, musste unter Berücksichtigung der Erhaltungsziele eine Bestandsaufnahme erfolgen. Der Gewässerpflege- und Entwicklungsplan orientiert sich dabei an die Umsetzung der Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet Augraben und den Strehlower Bach.
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