WMS
WFS
PDF
ZIP
Geodatensatz
Die Landesregierung kann gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch Rechtsverordnung Wasserschutzgebiete festsetzen, um Gewässer im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen, sog. Trinkwasserschutzgebiete.
Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen gemäß § 14 Abs. 2 Trinkwassereinzugsgebietsverordnung werden keine georeferenzierten Daten von Entnahmestellen für Trinkwasser an Dritte weitergegeben.
Die Schutzzone 1 von Trinkwasserschutzgebieten verortet als unmittelbarer Fassungsbereich indirekt auch
Trinkwasserentnahmestellen. Diese Schutzzonen werden daher nicht mehr dargestellt.
Die veröffentlichten Wasserbuchblätter und Karten zu den festgesetzten Schutzgebieten behalten weiterhin ihre Gültigkeit und sind über verlinkte Attribute abrufbar.
WMS
WFS
PDF
ZIP
Mehr Infos
Weniger Infos