Organisationseinheit
Das MAB-Programm schreibt vor, dass innerhalb von 3 Jahren, ab der Anerkennung des Biosphärenreservates als UNESCO-Reservat, das Rahmenkonzept, als Planung für modellhafte Lösungen zum Erhalt, zur Pflege und für die Entwicklung des ausgewiesenen Schutzgebietes, erarbeitet werden muß.
Nach § 5 Abs. (2) BRVO sind für das Biosphärenreservat ein fachliches Rahmenkonzept sowie sechs Fach-Planungswerke zu erstellen. Dies sind:
1. Pflege- und Entwicklungspläne als Naturschutz-Fachplanung im Sinne des § 15 Abs. (2) SächsNatSchG für die Schutzzonen I und II,
2. Konzeption zur Regenerierung der Schutzzone IV,
3. Konzeption zur Tourismus- und Erholungsnutzung,
4. Konzeption zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Schutzzonen III und IV,
5. Konzeption zur Verkehrslenkung,
6. Empfehlungen zur Siedlungsentwicklung.
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Verweise und Downloads (1)