Organisationseinheit
Auf einer Fläche von über 500 ha wird im Weinbaugebiet Sachsen Wein angebaut. Das sächsische Anbaugebiet ist eines der kleinsten in Deutschland. Die Fläche wird von 1638Winzern bewirtschaftet. Das sind 96 % Kleinwinzer. Zu den Hauptsorten gehören die Weißweinsorten ’Müller-Thurgau’ (12 %), ’Riesling’ (14 %), ‘Weißburgunder’ (12 %) sowie ‘Ruländer‘ (9 %). Weniger verbreitet sind die Rotweine ’Spätburgunder’ (8 %) und ’Dornfelder’ (3 %) angebaut.
Für die amtliche Qualitätsweinprüfung in Sachsen ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in Dresden-Pillnitz zuständig. Qualitätsweine sind gebietstypische Weine mit besonderen Anforderungen an den Reifegrad der Trauben. Bevor sich ein Wein in Deutschland Qualitätswein nennen darf, muss er sich einer Qualitätsweinprüfung unterziehen. Die Qualitätsweinprüfung soll sicherstellen, dass ausschließlich fehlerfreier, für die Angaben auf dem Etikett typischer Wein als Qualitätswein in den Handel gelangt. Wird der Wein als Qualitätswein eingestuft, wird ihm eine amtliche Prüfungsnummer (A.P. Nr.) erteilt. Diese Prüfungsnummer muss auf dem Etikett angegeben werden.
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Verweise und Downloads (1)