Verordnung über das Naturschutzgebiet "Biotopverbund Spreeaue" des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg vom 21.05.2003
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Batzlower Mühlenfließ-Büchnitztal" des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft vom 28.11.2016
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Spreebögen bei Briescht" des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg vom 26.06.2002, geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 11.09.2015
In den Wochenberichten wird die hydrologische Situation der vergangenen Woche dokumentiert. Dazu werden Niederschlagswerte, Wasserstände und Abflüsse an Fließgewässern, Speicherinhalte sowie Grundwasserstände den langjährigen Vergleichswerten gegenübergestellt. Außerdem werden Einschätzungen zur Entwicklung dieser hydrologischen Größen im weiteren Verlauf der aktuellen Woche gegeben.
Der Wald dient neben seiner Nutz- und Schutzfunktion der Bevölkerung zur Erholung, zur Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens. Wald mit einer besonderen Inanspruchnahme durch Erholungssuchende wird mit zwei Intensitätsstufen erfasst.
Es wird unterschieden zwischen: - der Intensitätsstufe 1 (so intensiv frequentiert, dass das forstliche Management maßgeblich von der Erholungsnutzung bestimmt wird), und - der Intensitätsstufe 2 (im regionalen Vergleich überdurchschnittlich stark besucht).
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Kummersdorfer Heide/Breiter Steinbusch" des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz vom 08.07.2009
Zum 22. Dezember 2025 wurden die Gefahren- und Risikokarten gemäß Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) aktualisiert. Die Grundlage hierfür bildete die 2024 aktualisierte Hochwasserrisikobewertung. Der Datensatz enthält die Gebietskulisse (der Gefahrenkarten) für die Hochwasserszenarien Extremereignis (HQextrem) sowie Hochwasser mit mittlerer (HQ100) und hoher Wahrscheinlichkeit (HQ10, HQ20 (nur für Elbe-Hauptschlauch)).