Verordnung über das Naturschutzgebiet "Heidehof - Golmberg" des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg vom 18.11.1999, geändert durch Artikel 15 der Verordnung vom 09.11.2015
Die Havariedienstleister werden über einen speziellen Baustein in ASYS erfasst und gepflegt. Zuständig ist das LfU. Die Dienstleister werden dabei unterschieden in - Sicherstellungsbereiche - Entsorgungsanlagen im Falle von Havarien - zugelassene Beförderer für Havariegut Die Anzeige der Dienstleister erfolgt über den LUIS-Dienst. Somit ist ein öffentlicher Zugang möglich.
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Mittlere Havel" des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg vom 20.12.2002, geändert durch Artikel 11 der Verordnung vom 19.08.2015
Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung als Naturpark Märkische Schweiz des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 12.09.1990, zuletzt geändert durch Verordnung vom 26.06.2019
Die im Land Brandenburg diskontinuierlich über Probenahme und Laboranalytik ermittelten Luftqualitätswerte werden in Exceltabellen erfasst, archiviert und fortgeschrieben. Die Überwachung der Luftqualität entsprechend gesetzlich vorgegebener Grenzwerte wird dadurch ergänzend gewährleistet.
Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Spreewald" des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 12.09.1990, geändert durch Verordnung vom 19.05.2014
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Eichwald mit Tzschetzschnower Schweiz und Steiler Wand" des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft vom 06.11.2018