Verordnung über das Naturschutzgebiet "Charlottenhöhe" des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg vom 06.02.2003, geändert durch Artikel 9 der Verordnung vom 19.08.2015
Das vorliegende Kartierverfahren wurde vom Landesamt für Umwelt Brandenburg in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Eberswalde speziell für Moore im Wald entwickelt. Ziel des Verfahrens ist es, den Forst- und Umweltbehörden eine umfassende Bewertung des Zustandes und der Entwicklungspotenziale eines Moores zu ermöglichen. Aus den Ergebnissen können dann Ableitungen für aktive Schutzmaßnahmen und Maßnahmenschwerpunkte getroffen werden.