§ 2 Nummer 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Allermöhe 17 / Bergedorf 62 vom 9. November 1977 (Ham-burgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 355) erhält folgende Fassung: "2. In den Wohngebieten mit einer Dachneigung von höchstens 45 Grad darf die Firsthöhe der Gebäude 10,5 m über Normalnull nicht überschreiten."
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Sinstorfer Weg - Südost-, Süd- und Südwestgrenze des Flurstücks 1427, Südwest- und Nordgrenze des Flurstücks 1338, Westgrenzen der Flurstücke 1501 und 1503, Nordgrenze des Flurstücks 1503 der Gemarkung Sinstorf
Der Bebauungsplan Billstedt 96 für den Geltungsbereich zwischen Bundesautobahn A1 - Landesgrenze - Glinder Straße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
Der Bebauungsplan Bergedorf 69 für den Geltungsbereich Schleusengraben - Bergedorfer Straße - Vieriandenstraße - Südgrenze des Flurstücks 2010 (Brookwetterung) der Gemarkung Bergedorf (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt.
Der Web Feature Service (WFS) enthält alle "echten" Einbahnstraßen in Hamburg, d.h. alle Einbahnstraßen, die mit entsprechender Einbahnstraßenbeschilderung (VZ 220) gekennzeichnet sind.
Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Der Bebauungsplan Lemsahl-Mellingstedt 8 für den Geltungsbereich Lemsahler Landstraße-Treudelberg-Ostgrenze des Flurstücks 922 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt-Alster-Südgrenze des Flurstücks 930, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1030 der Gemarkung Lemsahl- Mellingstedt (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 521) wird festgestellt.