Wo bestimmte, durch das LfULG festgelegte Konditionen erfüllt sind, werden die nachstehenden Bodenschätze in ihrer flächenhaften Verbreitung und nach dem Erkundungsgrad dargestellt ohne Rücksicht auf Restriktionen: Festgestein außer Karbonatgestein, Sand (inkl. Spezialsande, Glassande....), Kiessand, Dolomit, Marmor, Lehm und Mergel (Ziegellehm), Ton und Spezialton, Kaolin und Torf
WFS mit Daten zu Betriebsbereichen nach Störfall-Verordnung im FS Sachsen. Unterschieden wird zwischen Anlagen der unteren Klasse (früher: Grundpflichten) und der oberen Klasse (früher: erweiterte Pflichten) jeweils mit bzw. ohne Biogasanlagen.
Wo bestimmte, durch das LfULG festgelegte Konditionen erfüllt sind, werden die nachstehenden Bodenschätze in ihrer flächenhaften Verbreitung und nach dem Erkundungsgrad dargestellt ohne Rücksicht auf Restriktionen: Festgestein außer Karbonatgestein, Sand (inkl. Spezialsande, Glassande....), Kiessand, Dolomit, Marmor, Lehm und Mergel (Ziegellehm), Ton und Spezialton, Kaolin und Torf
WMS mit Daten zu Betriebsbereichen nach Störfall-Verordnung im FS Sachsen. Unterschieden wird zwischen Anlagen der unteren Klasse (früher: Grundpflichten) und oberen Klasse (früher: erweiterte Pflichten) jeweils mit bzw. ohne Biogasanlagen.
WFS mit Daten zu Anlagen nach Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (engl. "Industrial Emissions Directive", kurz IED). Unterschieden wird u.a. nach den IE-Richtlinien Nr. 1-6 für die verschiedenen Branchen (Energiewirtschaft, chemische Industrie etc.).