Verordnung über das Naturschutzgebiet "Stärtchen und Freibusch" des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg vom 10.06.2002
Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Spreewald" des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 12.09.1990, geändert durch Verordnung vom 19.05.2014
Verordnung über das Naturschutzgebiet "Randowhänge bei Schmölln" des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg vom 16.11.2004
Beschluss Nr. X-5-10/62 des Rates des Bezirkes Neubrandenburg vom 25.05.1962 zuletzt geändert durch Artikel 6 der Verordnung zur Änderung von Regelungen über Landschaftsschutzgebiete vom 17.02.2017 1)
Grundwasser: Mächtigkeit der ungesättigten Bodenzone
Die geometrischen Daten sind im Rahmen des Projektes „Grundwasserflurabstand des Hauptgrundwasserleiters Brandenburg“ 2013 erarbeitet worden. Die Mächtigkeit der ungesättigten Bodenzone wird als lotrechter Abstand zwischen der Geländeoberfläche und der Grundwasserdruckfläche definiert. Für die Regionalisierung wurde auf ca. 14.100 Bohrungen und einem Kriging-Interpolationsverfahren zurückgegriffen. Die Auflösung erfolgte im Raster von 10x10 m. Errechnete Flächen von < 25.000 m2 sind in die umhüllende Fläche eingegangen. Seen mit einer Flächen < 25.000 m2 sind nicht berücksichtigt worden und ebenfalls in die umgebende Fläche aufgelöst worden. Tagebauflächen (Stand 2011) wurden ausgeschnitten. Im Ergebnis der Bearbeitung konnten über 37.700 Einzelflächen in 13 Klassen der Mächtigkeit dokumentiert werden. Davon weisen 31 % der Landoberfläche eine ungesättigte Bodenzone von < 2 m und 50 % von < 5 m Mächtigkeit auf.
Verordnung über das Naturschutzgebiet „Naturentwicklungsgebiet Kockot“ des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom vom 22.09.2014