Das Verbissmonitoring dient der Erfassung von Verbissschäden auf Verjüngungsflächen im Land Brandenburg. Auf den durch die örtlichen Bewirtschafter ausgewählten Flächen werden die Zahl der ankommenden Verjüngungspflanzen und der Grad ihres Verbisses erfasst. Daraus abgeleitet erfolgt eine gutachtliche Einschätzung der Waldverjüngung. Die Übermittlung und Auswertung der erhobenen Daten erfolgt über eine Web-basierte Anwendung, sodass die Dateneingabe direkt durch den örtlichen Wirtschafter erfolgen kann und dieser darüber sofort Bewirtschaftungsempfehlungen zur Verfügung gestellt bekommt.
In der Datenbank werden Kontrollpunkte des Landesweiten Fischottermonitorings erfasst. Im Rahmen dieser Erfassung werden Standorte der Kontrollpunkte und der Nachweisstatus (positiv oder negativ) registriert.
Entsprechend der EU-MLUK-Forst-Richtlinie gewährt das Land Brandenburg u.a. Zuwendungen zu Maßnahmen des vorbeugenden Waldbrandschutzes. Dafür wurde der Waldschutzplan erstellt, der das gewünschte Netz der förderfähigen, erschließenden Waldwege und Löschwasserentnahmestellen umfasst. Grundsätzlich sind nur die im Waldschutzplan abgebildeten Strukturen förderfähig. Öffentlich gewidmete Wege sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Zuständigkeit zur Führung und Aktualisierung des Waldschutzplans obliegt regional den Forstämtern des LFB.
- Messung, Bewertung und Beurteilung von Geräuschimmissionen - Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung nach Umgebungslärmrichtlinie für den Ballungsraum Hamburg - Überwachung der Einhaltung von Nachtflugbeschränkungen und Erteilung von Ausnahmegenehmigungen; - Fluglärmbeschwerdemanagement - Berechnung der Fluglärmschutzzonen nach dem Fluglärmgesetz von Juni 2007