Geodatensatz
- § 20 Abs. 2 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatG M-V) benennt Geotope, die einem gesetzlichen Schutz unterliegen.
- Eintragung der gesetzlich geschützten Geotope erfolgt in ein Verzeichnis, das Verzeichnis der gesetzlich geschützten Biotope und Geotope (§ 20 Abs. 5 und 6 LNatG M-V)
- Verzeichnis wird aufgrund gesetzlicher Zuständigkeit landkreisweise geführt, Ausnahmen sind die Nationalparke und Biosphärenreservate
- Kartierung geologischer Objekte, darunter auch gesetzlich geschützte Geotope, durch die Abteilung Geologie des LUNG M-V
- Geotope werden auf der Grundlage der ¿Arbeitsanleitung Geotopschutz in Deutschland¿ (Angewandte Landschaftsökologie, H. 9, 1996) erfasst.
- Selektion der gesetzlich geschützten Geotope im Auftrag der Abteilung Naturschutz und Großschutzgebiete (GSG) des LUNG M-V
- Zu jedem gesetzlich geschützten Geotop gibt es einen Erfassungsbeleg Geotop.
- Erfassungsbelege der Geotope sind als pdf-Datei (G2_*.pdf) für jedes gesetzlich geschützte Geotop im Unterverzeichnis ¿boegen¿ abgelegt.
- Erfassungsbelege der Geotope können im Kartenportal Umwelt über eine Verlinkung (Themenabfrage) aufgerufen werden.
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