Generhaltungswälder, -bestände, -gruppen und -einzelbäume dienen der Erhaltung und Nutzung der genetischen Vielfalt der in den Wäldern natürlich vorkommenden oder durch den Menschen eingebrachten Baum- und Straucharten.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2024 , gegenwärtig aktuell
Das Revier ist die 2. Ebene der Forstverwaltungsstruktur (1. Ebene Forstamt). Jedes Forstamt ist in mehrere Reviere (min. 9, max. 24) untergliedert. Die Grenzen der Forstreviere sind i.d.R. gemarkungsscharf. Die Zuordnung ergibt sich aus der Zuordnung Gemarkung-Revier.
Aktualität der Daten:
seit 04.05.2011 , gegenwärtig aktuell
Der Datensatz enthält die Rettungspunkte des Landesbetriebes Forst Brandenburg. Rettungspunkte sind vor Ort beschildert. Der Standort wird durch die Rettungspunktnummer identifiziert.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2008 , gegenwärtig aktuell
Der Datensatz enthält die im ForstGIS des Landesbetriebes Forst Brandenburg geführten Flächen. Das sind die Waldflächen nach §2 LWaldG sowie die sonstigen Betriebsflächen (kein Wald im Sinne §2 LWaldG).
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2018 , gegenwärtig aktuell
Saatgutbestände sind Waldbestände, die zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut zugelassen sind. Samenplantagen sind Anpflanzungen ausgelesener Klone oder Sämlinge, die so abgeschirmt oder bewirtschaftet werden, dass eine von außerhalb der Anpflanzung kommende Fremdbestäubung weitgehend vermieden wird. Beide sind für die Saatguternte zugelassen.
Digitale Daten der forstlichen Standorts- und Bodenkartierung des Landes Brandenburg. Diese Geodaten enthalten Angaben zu Substrattypen, Bodentypen, Nährkraft, Wasserhaushalt, Grundwasserstufen.
Im Wald für wissenschaftliche Versuchsflächen werden wiederkehrende forstwissenschaftliche Untersuchungen durchgeführt. Der Wald ist somit selbst Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen.
Der Datensatz enthält die Flächen der verschiedenen Waldbrandgefahrenklassen flächendeckend für das Land Brandenburg. Die Waldbrandgefahrenklassen werden durch das zuständige Ministerium gemäß § 22 Absatz 1 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) für die Waldflächen der Forstämter innerhalb eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt bestimmt und als Anlage zum Waldbranderlass veröffentlicht.
Unter dieser Schutzfunktion sind Waldbestände zu verstehen, die aufgrund hoher ökologischer Wertigkeit oder Wirkung auf zu erhaltende und zu fördernde edaphische (den Boden betreffende) Gegebenheiten sich deutlich von ihrer Umgebung unterscheiden oder die aufgrund seltener oder beachtenswerter forstlicher Standorte und glazialer Ausprägungen oder postglazialer Entwicklungen vor Schäden und nachhaltigen Eingriffen in den Boden zu bewahren sind.
Waldfunktionen stellen die Wirkungen des Waldes dar, die der Allgemeinheit zur Daseinsvorsorge dienen. Diese Wirkungen werden mit dem Instrument der Waldfunktionenkartierung (WFK) erfasst und kartenmäßig dargestellt. Die WFK erfolgt durch die untere Forstbehörde eigentumsübergreifend. Jede Waldfläche dient dem Schutz, der Nutzung und Erholung in unterschiedlichem Maße. Im Rahmen der Waldfunktionenkartierung werden nur Waldflächen mit einer besonderen Bedeutung für Schutz und Erholung erfasst. Es wird unterschieden zwischen Waldfunktionen, die auf Grund von Rechtsvorschriften bestehen und nachrichtlich übernommen werden (wie z. B. Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete etc.) sowie Waldfunktionen, die von Amts wegen durch die untere Forstbehörde festgestellt werden (wie z. B. Bodenschutzwald, Lärmschutzwald, Sichtschutzwald und Erholungswald).