Aktualität der Daten:
seit 01.01.2022 , gegenwärtig aktuell
In der Düngeverordnung §§ 5, 13a , WHG §38a sowie in der GAPKondV § 15 werden Bewirtschaftungsauflagen für den Schutz von Oberflächengewässern, zum Teil unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Hangneigung, landeinwärts ab Gewässerböschungsoberkante definiert. Förderkulissen der EU-Agrarförderung bauen auf die Gewässerränder auf. Die Gewässerböschungsoberkante ist als topographisches Element im Land BB nicht verfügbar. In Abstimmung der Fachbereiche Wasser und Landwirtschaft kommt ersatzweise die Gewässerbemessungsgrenze zum Einsatz. Diese wird aus den ATKIS-Gewässerobjekten, unter Berücksichtigung des Digitalen Feldblockkatasters gebildet und repräsentiert geometrisch das zu schützende Oberflächengewässer
Die vorliegenden grundwasserabhängigen Landökosysteme sind für den 3. Bewirtschaftungsplan der EU Wasserrahmenrichtlinie gültig. Nach Anhang V WRRL ist eine Voraussetzung zur Erreichung eines guten chemischen und guten mengenmäßigen Zustandes eines Grundwasserkörpers die Vermeidung einer signifikanten Schädigung der Landökosysteme, die unmittelbar von diesem Grundwasserkörper abhängen. Die Bestandsaufnahme der grundwasserabhängigen Landökosysteme Brandenburgs erfolgte nach LAWA Arbeitshilfe (LAWA 2013) und –Handlungsempfehlung (LAWA 2012) sowie in Anlehnung an die beiden vorhergehenden Bewirtschaftungspläne. Die teilweise oder vollständige Grundwasserabhängigkeit wurde anhand der Grundwasserstände überprüft. Die Datengrundlage bilden Ökosystem- und Schutzgebietsdaten sowie Grundwasserflurabstände und Bodendaten.
Die Grenzen der Gewässerunterhaltungsverbände des Landes Brandenburg werden aus dem Datensatz ezg25 (Oberirdische Einzugsgebiete des Landes Brandenburg) abgeleitet. Die Ableitung erfolgt gemäß den in den Verbandssatzungen genannten Einzugsgebieten. Ein Flurstück, das in mehreren Einzugsgebieten liegt, die unterschiedlichen Verbandsgebieten zugeordnet sind, ist dem Verbandsgebiet zuzuordnen, in dem die größere Teilfläche liegt. Bei identischer Verteilung der Teilflächen ist die Lage des messtechnischen Flurstückschwerpunkts für die Zuordnung entscheidend.
Maßgeblich für die Verbandsgrenzen der Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) sind die Einzugsgebiete, die durch das Wasserwirtschaftsamt jeweils mit dem Stichtag 1. Juni des Vorjahres für das Folgejahr ausgewiesen und öffentlich zugänglich gemacht worden sind.
Für die GUV-Grenzen 2025 genutzte Daten: Oberirdische Einzugsgebiete Brandenburg, Stand: 01.06.2024 (Version 4.3) ALKIS Flurstücke mit Stand 01.06.2024
Die im Datensatz enthaltenen GUV-Grenzen sind für das Jahr 2025 gültig.
Die ökologisch begründete Mindestwasserführung (Qök) beschreibt den Mindestwasserbedarf der durchflusssensitiven Arten Makrozoobenthos und/oder Fische, der notwendig ist, um für diese biologischen Qualitätskomponenten die Bewertungsklasse 2 (gut) zu ermöglichen, wenn andere Parameter nicht dagegensprechen. Eine lang andauernde Unterschreitung dieses Abflusswertes hat mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Zielverfehlung zur Folge. Die Qök-Werte sind Mindestdurchflusswerte, die mittels LAWA-Fließgewässertypspezifischer Mindestwasser-Orientierungswerte (MOW in l/s*km²) und der Einzugsgebietsgröße der Gewässerabschnitte natürlicher oder erheblich veränderter Fließgewässer-OWK berechnet wurden. Für die Nachvollziehbarkeit der Berechnungen sind diese notwendigen Datengrundlagen pro Fließgewässerabschnitt mit aufgeführt. Zusätzlich erfolgt die Angabe der von ArcEGMO modellierten quasi-natürlichen mittleren Abflüsse und mittleren Niedrigwasserabflüsse für die Zeitreihe 1991-2015. Dies ermöglicht den Vergleich der ökologisch notwendigen Mindestabflüsse mit dem simulierten hydrologisch möglichen Wasserdargebot in Niedrigwasserzeiten und dadurch – ggf. nach Vergleich mit gemessenen MNQ-Werten – die Ermittlung des ökohydrologisch begründeten Mindestabflusses (Qmin,ök) als Ausgangspunkt für die behördliche Festlegung einer WRRL-konformen Mindestwasserführung in wasserrechtlichen Verfahren.
Als Klarwasserseen gelten die Seen, die ganzjährig hohe Sichttiefen haben bzw. besonders nährstoffarm sind und daher eine ausgeprägte Unterwasservegetation aus Armleuchteralgen- oder Laichkrautgesellschaften aufweisen. Die Auswahl der 124 Klarwasserseen im Shape basiert auf der limnochemischen Untersuchung von 310 Seen zwischen 2009 und 2021. Ausschlaggebend ist somit der aktuelle Zustand, nicht das Leitbild/der Referenzzustand für die Seen. Zur Auswahl wurden die folgenden Kriterien angesetzt: Trophie = oligotroph und mesotroph oder Saisonmittel der Sichttiefe über 2,5 Meter oder Saisonmittel Gesamtphosphor kleiner 35 Mikrogramm pro Liter. Unter den ausgewählten Seen befinden sich somit die wertvollsten und sensibelsten Seen des Landes Brandenburg. Die Seenkulisse hat u. a. Relevanz für die Umsetzung verschiedener Maßnahmen zum Gewässerschutz.
Die Verbandsgebiete der Gewässerunterhaltungsverbände (GUV) des Landes Brandenburg werden aus dem Datensatz ezg25 (Oberirdische Einzugsgebiete des Landes Brandenburg) flurstücksbezogen abgeleitet. Die Ableitung erfolgt gemäß den in den Verbandssatzungen genannten Einzugsgebieten.
Maßgeblich für die Verbandsgebietsgrenzen sind die Einzugsgebiete, die durch das Wasserwirtschaftsamt erstmals am 1. November des jeweiligen Jahres und danach jeweils mit dem Stichtag 1. Juni des Vorjahres für das Folgejahr ausgewiesen und öffentlich zugänglich gemacht worden sind.
Folgende Einschränkungen gelten für den Datensatz GUV-Grenzen 2014. Die Landesgrenze Brandenburgs ist in diesem Datensatz nicht berücksichtigt. Die enthaltenen Polygone reichen wie die zu Grunde liegenden Einzugsgebiete über die Landesgrenze hinaus. Die außerhalb Brandenburgs liegenden Flächen gehören nicht zu den Verbandsgebieten. Der Abgleich mit der flurstücksgenauen Landesgrenze erfolgte zum gesetzlichen Stichtag und liegt den Verbänden in Form einer Flurstücksliste vor.
Die Daten der GUV-Grenzen 2014 und 2015 können auf Nachfrage beim Datenherrn angefordert werden.
Über die Informationsplattform Niedrigwasser des Landes Brandenburg werden aktuelle Daten zur Niedrigwassersituation, Klimadaten sowie das pegelspezifisches Niedrigwasserwarnsystem (Niedrigwasserampel) bereitgestellt.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.1917 , gegenwärtige Aktualität unklar
Der Datenbestand (gw_basis_mn.shp) beinhaltet die vom Land Brandenburg aktuell vorgehaltenen Grundwassermessstellen, welche für die Überwachung des mengenmäßigen, teilweise chemischen Zustandes des Grundwassers sowie für Aussagen wasserwirtschaftlicher Belange erforderlich sind. Ein Teil der Messstellen enthält Datenlogger oder dient zusätzlich als Beschaffenheitsmessstellen. Generell werden Stamm- und Bewegungsdaten in einer Grundwasserdatenbank vorgehalten, in der zum einen Grundwasserstände und zum anderen Beschaffenheitsparameter zur Auswertung gespeichert werden.
Aktualität der Daten:
seit 01.02.2017 , gegenwärtige Aktualität unklar
Zum 22. Dezember 2019 wurden die Gefahren- und Risikokarten gemäß Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL) aktualisiert. Die Grundlage hierfür bildete die 2018 aktualisierte Hochwasserrisikobewertung. Der Datensatz enthält die Gebietskulisse (der Gefahrenkarten) für die Hochwasserszenarien Extremereignis (HQextrem) sowie Hochwasser mit mittlerer (HQ100) und hoher Wahrscheinlichkeit (HQ10, HQ20 (nur für Elbe-Hauptschlauch)).
Im Auftrag des Landesamtes für Umwelt (LfU) werden durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) die Fließgewässer Brandenburgs physikalisch und chemisch untersucht. Die Anwendung zeigt die Messstellen des Landes Brandenburg an den Fließgewässern und an ausgewählten Seen. An jeder Messstelle sind Informationen zur Messstelle und Diagramme zu physikalischen und chemischen Parametern, wie Nährstoffe, Schadstoffe, pH-Wert, Temperatur usw. abrufbar. Die einzelnenParameter lassen sich in verschiedenen Zeithorizonten darstellen. Für jede Messstelle können individuell andere Parameter angezeigt werden. Eine Liste mit allen zur Zeit gemessenen Parametern ist über einen Link (siehe weitere Verweise) abrufbar. Diese Liste wird einmal wöchentlich aktualisiert.
Die Messergebnisse lassen sich einzeln oder in Gruppen pro Messstelle als Excel-Datei oder csv-Datei exportieren.