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Open Data

Tag-Schutzzone 1

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WFS
Tag-Schutzzone 1 (WFS Dienst)
Tag-Schutzzone 1 des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Dresden In der Tag-Schutzzone 1 ist davon auszugehen, dass im Prognosejahr 2020 der äquivalente Dauerschallpegel für die Tagstunden (6.00 bis 22.00 Uhr) mindestens den Pegelwert von 65 dB(A) erreichen wird.
WMS
Tag-Schutzzone 1 (WMS Dienst)
Tag-Schutzzone 1 des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Dresden In der Tag-Schutzzone 1 ist davon auszugehen, dass im Prognosejahr 2020 der äquivalente Dauerschallpegel für die Tagstunden (6.00 bis 22.00 Uhr) mindestens den Pegelwert von 65 dB(A) erreichen wird.
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Nutzungsbedingungen

Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden.

Ansprechpartner

Landeshauptstadt Dresden
Umweltamt Sachgebiet Umweltdaten, Verfahren und Digitalisierung

umwelt.info@dresden.de

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Beschreibung

Tag-Schutzzone 1 des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Dresden
In der Tag-Schutzzone 1 ist davon auszugehen, dass im Prognosejahr 2020 der äquivalente Dauerschallpegel für die Tagstunden (6.00 bis 22.00 Uhr) mindestens den Pegelwert von 65 dB(A) erreichen wird.

Aktualität des Datensatzes

Erstellung

31.05.2012

Publikation

23.04.2026

Letzte Änderung

19.07.2012

Status

abgeschlossen

Pflege- und Aktualisierungsintervall

bei Bedarf

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
13.556°/50.962° 13.989°/51.186°
Koordinatensystem
25833

Verweise und Downloads

Downloads (1)

IDU.cardo3.Services.OGC.WFS
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Querverweise (2)

WFS
Geodatendienst
Tag-Schutzzone 1 (WFS Dienst)
Tag-Schutzzone 1 des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Dresden In der Tag-Schutzzone 1 ist davon auszugehen, dass im Prognosejahr 2020 der äquivalente Dauerschallpegel für die Tagstunden (6.00 bis 22.00 Uhr) mindestens den Pegelwert von 65 dB(A) erreichen wird.
WMS
Geodatendienst
Tag-Schutzzone 1 (WMS Dienst)
Tag-Schutzzone 1 des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Dresden In der Tag-Schutzzone 1 ist davon auszugehen, dass im Prognosejahr 2020 der äquivalente Dauerschallpegel für die Tagstunden (6.00 bis 22.00 Uhr) mindestens den Pegelwert von 65 dB(A) erreichen wird.
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Weitere Verweise (2)

http://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/umweltinformation.php
IDU.cardo3.Services.OGC.WMS Information
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Nutzung

Nutzungsbedingungen

Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden.

Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 Quellenvermerk: Quelle: Geodaten Sachsen

Es gelten die Nutzungsbedingungen des Open-Data-Portals der Landeshauptstadt Dresden, siehe https://opendata.dresden.de.

Zugriffsbeschränkungen

Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen

Anwendungs-einschränkungen

Bedingungen unbekannt

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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Open-Data-Portals der Landeshauptstadt Dresden, siehe https://opendata.dresden.de.

Kontakt

Ansprechpartner

Landeshauptstadt Dresden
Umweltamt Sachgebiet Umweltdaten, Verfahren und Digitalisierung

Waisenhausstraße 14
01069 Dresden
Deutschland

umwelt.info@dresden.de
Vertrieb

Landeshauptstadt Dresden
Umweltamt Sachgebiet Umweltdaten, Verfahren und Digitalisierung

Waisenhausstraße 14
01069 Dresden
Deutschland

umwelt.info@dresden.de

Fachinformationen

Informationen zum Datensatz

Identifikator

https://geoportal.sachsen.de/md/f7a09303-642a-4ab4-b890-ee22bcdd3d09

Digitale Repräsentation

Vektor

Fachliche Grundlage

Die Begrenzungslinie wird nach der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Festsetzung der Lärmschutzbereiche für den Verkehrsflughafen Dresden und für den Verkehrsflughafen Leipzig vom 30.01.2012 [SächsGVBl Nr. 3/2012 S. 66] dargestellt.

Zusatzinformationen

Veröffentlichung

Internet

Herstellungszweck

In der Tag-Schutzzone 1 dürfen Krankenhäuser, Altenheime, Erholungsheime, Schulen, Kindergärten und ähnliche in gleichem Maße schutzbedürftige Einrichtungen nur ausnahmsweise errichtet werden [§ 5 (1) des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm]. Über die Zulässigkeit entscheidet die Landesdirektion Sachsen [§ 1 Nr. 1 der Sächsischen Fluglärmschutz-Zuständigkeitsverordnung]. Wohnungen dürfen in der Tag-Schutzzone 1 nur entsprechend den in § 5 (2) des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm aufgeführten Ausnahmen errichtet werden. Zu den Ausnahmen gehören z. B. Wohnungen, die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 des Baugesetzbuches oder die im Geltungsbereich eines vor der Festsetzung des Lärmschutzbereiches bekannt gemachten Bebauungsplanes entstehen sollen. Die ausnahmsweise zulässigen baulichen Anlagen dürfen nur errichtet werden, wenn sie die Anforderungen nach der Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung (2. FlugLSV) erfüllen. Dies ist im baurechtlichen Verfahren nachzuweisen. In der Tag-Schutzzone 1 ist bei Aufenthaltsräumen für eine größere Zahl von Personen (z. B. Schul- oder Gruppenräumen) der Einbau von Belüftungseinrichtungen vorzusehen (§ 3 Abs. 6 der 2. FlugLSV).

Sprache des Datensatzes

Deutsch

Konformität
Spezifikation der Konformität Spezifikationsdatum Grad der Konformität Geprüft mit
VERORDNUNG (EG) Nr. 1089/2010 DER KOMMISSION vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten 08.12.2010 INSPIRE Verordnung 1089/2010;Ressource ist nicht überprüft

Schlagworte

INSPIRE-Themen Schutzgebiete
INSPIRE - Räumlicher Anwendungsbereich Local Lokal
ISO-Themenkategorien Umwelt
Suchbegriffe Datenkatalog opendata

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

f7a09303-642a-4ab4-b890-ee22bcdd3d09

Aktualität der Metadaten

14.05.2026

Sprache Metadatensatz

Deutsch

Datensatz / Datenserie

Datensatz

ISO/XML
ISO/XML herunterladen
Ansprechpartner (Metadatum)
umwelt.info@dresden.de
Metadatenquelle
Metadatenkatalog Sachsen GeoMIS.LfULG
Sächsisches Landesamt für Umwelt
Landwirtschaft und Geologie

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