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Masterplan für Leerrohre und Glasfaser

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URL des Zugangs (1)

https://geodienste.sachsen.de/wms_smwa_breitband/guest?REQUEST=GetCapabilities&SERVICE=WMS

Querverweise (1)

Masterplan für Leerrohre und Glasfaser
Der Plan zeigt beispielhaft eine theoretische Planung, mit der es möglich wäre, alle bekannten Adressen (Kriterium: Hausnummer bei GeoSN erfasst) mit Leerrohr inkl. Glasfaser anzubinden. Der Plan berücksichtigt alle staatlich erfassten Adressen/Hausnummern. Die Planung enthält keine überörtlichen Zuleitungstrassen, sondern nur die innerörtliche Verteilung (ab Bestands-KVZ). Bereits errichtete Leerrohr- oder Glasfaserinfrastrukturen konnten nicht berücksichtigt werden, da diese nur bei den einzelnen TK-Unternehmen, unter der Einordnung als Geschäftsgeheimnis, vorgehalten werden und einer ständigen Veränderung unterliegen. Dieser Plan allein trifft noch nicht die Entscheidung, ob im Zuge einer Baumaßnahme eine Mitverlegungspflicht einschlägig ist. Kriterium ist dafür insbesondere das Vorhandensein einer Glasfaserinfrastruktur und deren Eignung zur Versorgung der Anlieger. Der Plan trifft zwar eine Annahme zur Netzstruktur, gibt aber nicht vor, dass genau diese Netzstruktur umzusetzen wäre. Vielmehr ist in der konkreten Planung einer Baumaßnahme die Netzstruktur und alle weiteren Parameter (wie Ausgangspunkt der Umsetzung, Verortung im Straßen-/Gehwegraum, Verortung der Abgänge zu Anliegern, …) individuell zu beplanen. Der Plan kann nicht als Vorgabe für TK-Unternehmen verstanden werden, auch wenn infolge deren Ausbau keine ersatzweise Infrastrukturerrichtung durch die baumaßnahmedurchführende Stelle mehr notwendig ist. Die TK-Unternehmen sind frei in Ihrer Entscheidung, wo und wie sie TK-Infrastruktur errichten. Für eine Verpflichtung der TK-Unternehmen, diesen Masterplan umzusetzen, existiert keine Rechtsgrundlage. Der Masterplan liefert eine Orientierung, wie Infrastrukturen geschaffen werden könnten, um einer erneuten Öffnung des Straßenkörpers durch TK-Unternehmen vorzubeugen. Der Masterplan beschränkt sich in seiner Darstellung auf die Trassenführung. Die Dimensionierung – also Art und Umfang einer zu verlegenden Leerrohr- oder Glasfaserinfrastruktur – kann erst in einer individuellen Planung zu einer konkreten Baumaßnahme vorgenommen werden. Für diese Planungsaufgabe kann das Materialkonzept des BMVI herangezogen werden. Der Plan nimmt zunächst an, dass alle KVz bereits mit Glasfaser erschlossen sind. In der Praxis wird dies im Einzelfall zu prüfen sein, so dass ggf. erforderliche Erschließungen zusätzlich einzuplanen wären. Unter Berücksichtigung der Empfehlungen zur Dimensionierung von Zuleitungsebene und Ableitungsebene gemäß Materialkonzept kann von einer hinreichenden Reserve für spätere Veränderungen ausgegangen werden. Für den vorliegenden Plan wurden ohne Differenzierung alle Wege berücksichtigt, die laut Karten des GeoSN als „öffentlich gewidmet“ kategorisiert sind. Aussagen zur konkreten Eignung der gewählten Wege für eine Verlegung, d.h. inwieweit diese tatsächlich verfügbar und geeignet sind, sind im Zuge der konkreten Planung einer Baumaßnahme zu treffen. Das SMWA übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Geodaten, Visualisierungen und Inhalte.

Nutzungsbedingungen

Der Dienst darf nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden. Eine Einbindung des Dienstes in Programme bzw. Portale, die nicht von GeoSN betrieben werden, darf nur nach schriftlicher Zustimmung des SMWA erfolgen. Alle Rechte verbleiben beim SMWA.

Ansprechpartner

Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN)
Service Desk GeoSN

servicedesk@geosn.sachsen.de
+49 351 8283-8420
+49 351 8283-6110
https://geoportal.sachsen.de/

Vorschau

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Leerrohrplanung für Glasfasernetz

Kartenansicht öffnen

Beschreibung

WMS Masterplan für Leerrohre und Glasfaser

Der Plan zeigt beispielhaft eine theoretische Planung, mit der es möglich wäre, alle bekannten Adressen (Kriterium: Hausnummer bei GeoSN erfasst) mit Leerrohr inkl. Glasfaser anzubinden. Der Plan berücksichtigt alle staatlich erfassten Adressen/Hausnummern. Die Planung enthält keine überörtlichen Zuleitungstrassen, sondern nur die innerörtliche Verteilung (ab Bestands-KVZ). Bereits errichtete Leerrohr- oder Glasfaserinfrastrukturen konnten nicht berücksichtigt werden, da diese nur bei den einzelnen TK-Unternehmen, unter der Einordnung als Geschäftsgeheimnis, vorgehalten werden und einer ständigen Veränderung unterliegen. Dieser Plan allein trifft noch nicht die Entscheidung, ob im Zuge einer Baumaßnahme eine Mitverlegungspflicht einschlägig ist. Kriterium ist dafür insbesondere das Vorhandensein einer Glasfaserinfrastruktur und deren Eignung zur Versorgung der Anlieger. Der Plan trifft zwar eine Annahme zur Netzstruktur, gibt aber nicht vor, dass genau diese Netzstruktur umzusetzen wäre. Vielmehr ist in der konkreten Planung einer Baumaßnahme die Netzstruktur und alle weiteren Parameter (wie Ausgangspunkt der Umsetzung, Verortung im Straßen-/Gehwegraum, Verortung der Abgänge zu Anliegern, …) individuell zu beplanen. Der Plan kann nicht als Vorgabe für TK-Unternehmen verstanden werden, auch wenn infolge deren Ausbau keine ersatzweise Infrastrukturerrichtung durch die baumaßnahmedurchführende Stelle mehr notwendig ist. Die TK-Unternehmen sind frei in Ihrer Entscheidung, wo und wie sie TK-Infrastruktur errichten. Für eine Verpflichtung der TK-Unternehmen, diesen Masterplan umzusetzen, existiert keine Rechtsgrundlage. Der Masterplan liefert eine Orientierung, wie Infrastrukturen geschaffen werden könnten, um einer erneuten Öffnung des Straßenkörpers durch TK-Unternehmen vorzubeugen. Der Masterplan beschränkt sich in seiner Darstellung auf die Trassenführung. Die Dimensionierung – also Art und Umfang einer zu verlegenden Leerrohr- oder Glasfaserinfrastruktur – kann erst in einer individuellen Planung zu einer konkreten Baumaßnahme vorgenommen werden. Für diese Planungsaufgabe kann das Materialkonzept des BMVI herangezogen werden. Der Plan nimmt zunächst an, dass alle KVz bereits mit Glasfaser erschlossen sind. In der Praxis wird dies im Einzelfall zu prüfen sein, so dass ggf. erforderliche Erschließungen zusätzlich einzuplanen wären. Unter Berücksichtigung der Empfehlungen zur Dimensionierung von Zuleitungsebene und Ableitungsebene gemäß Materialkonzept kann von einer hinreichenden Reserve für spätere Veränderungen ausgegangen werden. Für den vorliegenden Plan wurden ohne Differenzierung alle Wege berücksichtigt, die laut Karten des GeoSN als „öffentlich gewidmet“ kategorisiert sind. Aussagen zur konkreten Eignung der gewählten Wege für eine Verlegung, d.h. inwieweit diese tatsächlich verfügbar und geeignet sind, sind im Zuge der konkreten Planung einer Baumaßnahme zu treffen. Das SMWA übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Geodaten, Visualisierungen und Inhalte.

Aktualität des Datensatzes

Erstellung

25.06.2020

Pflege- und Aktualisierungsintervall

bei Bedarf

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
11.76°/50.02° 15.13°/51.85°
Koordinatensystem
EPSG:2180
EPSG:25832
EPSG:25833
EPSG:31466
EPSG:31467
EPSG:31468
EPSG:31469
EPSG:3398
EPSG:3399
EPSG:3857
EPSG:4326
EPSG:5514
EPSG:5650

Verweise und Downloads

URL des Zugangs (1)

https://geodienste.sachsen.de/wms_smwa_breitband/guest?REQUEST=GetCapabilities&SERVICE=WMS

Querverweise (1)

Geodatensatz
Masterplan für Leerrohre und Glasfaser
Der Plan zeigt beispielhaft eine theoretische Planung, mit der es möglich wäre, alle bekannten Adressen (Kriterium: Hausnummer bei GeoSN erfasst) mit Leerrohr inkl. Glasfaser anzubinden. Der Plan berücksichtigt alle staatlich erfassten Adressen/Hausnummern. Die Planung enthält keine überörtlichen Zuleitungstrassen, sondern nur die innerörtliche Verteilung (ab Bestands-KVZ). Bereits errichtete Leerrohr- oder Glasfaserinfrastrukturen konnten nicht berücksichtigt werden, da diese nur bei den einzelnen TK-Unternehmen, unter der Einordnung als Geschäftsgeheimnis, vorgehalten werden und einer ständigen Veränderung unterliegen. Dieser Plan allein trifft noch nicht die Entscheidung, ob im Zuge einer Baumaßnahme eine Mitverlegungspflicht einschlägig ist. Kriterium ist dafür insbesondere das Vorhandensein einer Glasfaserinfrastruktur und deren Eignung zur Versorgung der Anlieger. Der Plan trifft zwar eine Annahme zur Netzstruktur, gibt aber nicht vor, dass genau diese Netzstruktur umzusetzen wäre. Vielmehr ist in der konkreten Planung einer Baumaßnahme die Netzstruktur und alle weiteren Parameter (wie Ausgangspunkt der Umsetzung, Verortung im Straßen-/Gehwegraum, Verortung der Abgänge zu Anliegern, …) individuell zu beplanen. Der Plan kann nicht als Vorgabe für TK-Unternehmen verstanden werden, auch wenn infolge deren Ausbau keine ersatzweise Infrastrukturerrichtung durch die baumaßnahmedurchführende Stelle mehr notwendig ist. Die TK-Unternehmen sind frei in Ihrer Entscheidung, wo und wie sie TK-Infrastruktur errichten. Für eine Verpflichtung der TK-Unternehmen, diesen Masterplan umzusetzen, existiert keine Rechtsgrundlage. Der Masterplan liefert eine Orientierung, wie Infrastrukturen geschaffen werden könnten, um einer erneuten Öffnung des Straßenkörpers durch TK-Unternehmen vorzubeugen. Der Masterplan beschränkt sich in seiner Darstellung auf die Trassenführung. Die Dimensionierung – also Art und Umfang einer zu verlegenden Leerrohr- oder Glasfaserinfrastruktur – kann erst in einer individuellen Planung zu einer konkreten Baumaßnahme vorgenommen werden. Für diese Planungsaufgabe kann das Materialkonzept des BMVI herangezogen werden. Der Plan nimmt zunächst an, dass alle KVz bereits mit Glasfaser erschlossen sind. In der Praxis wird dies im Einzelfall zu prüfen sein, so dass ggf. erforderliche Erschließungen zusätzlich einzuplanen wären. Unter Berücksichtigung der Empfehlungen zur Dimensionierung von Zuleitungsebene und Ableitungsebene gemäß Materialkonzept kann von einer hinreichenden Reserve für spätere Veränderungen ausgegangen werden. Für den vorliegenden Plan wurden ohne Differenzierung alle Wege berücksichtigt, die laut Karten des GeoSN als „öffentlich gewidmet“ kategorisiert sind. Aussagen zur konkreten Eignung der gewählten Wege für eine Verlegung, d.h. inwieweit diese tatsächlich verfügbar und geeignet sind, sind im Zuge der konkreten Planung einer Baumaßnahme zu treffen. Das SMWA übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Geodaten, Visualisierungen und Inhalte.

Weitere Verweise (1)

https://geodienste.sachsen.de/wms_smwa_breitband/guest?Request=GetCapabilities&SERVICE=WMS&Version=1.3.0 Information

Nutzung

Nutzungsbedingungen

Der Dienst darf nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden. Eine Einbindung des Dienstes in Programme bzw. Portale, die nicht von GeoSN betrieben werden, darf nur nach schriftlicher Zustimmung des SMWA erfolgen. Alle Rechte verbleiben beim SMWA.

Zugriffsbeschränkungen

Der Dienst ist zugriffsbeschränkt und kann nach Anmeldung nur von Mitarbeitern in der Domain SMWA verwendet werden.

Anwendungs-einschränkungen

Es gelten keine Bedingungen

Kontakt

Ansprechpartner

Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN)
Service Desk GeoSN

Olbrichtplatz 3
01099 Dresden
Deutschland

servicedesk@geosn.sachsen.de
+49 351 8283-8420
+49 351 8283-6110
https://geoportal.sachsen.de/

Fachinformationen

Informationen zum Datensatz

Art des Dienstes

WMS

Version

OGC:WMS 1.3.0

Operation
Name der Operation Beschreibung der Operation Aufruf der Operation
GetCapabilities https://geodienste.sachsen.de/wms_smwa_breitband/guest?
GetMap https://geodienste.sachsen.de/wms_smwa_breitband/guest?
GetFeatureInfo https://geodienste.sachsen.de/wms_smwa_breitband/guest?
GetStatus_GeoBAK2.0_Monitoring https://geodienste.sachsen.de/wms_smwa_breitband/guest?SERVICE=WMS&REQUEST=GetCapabilities&_GEOBAK_ID=moni
GetCapabilities Dokument
GetCapabilities anzeigen
Kartenansicht öffnen

Zusatzinformationen

Veröffentlichung

Intranet

Schlagworte

Suchbegriffe Breitband Breitbandausbau Breitbandnetz Bundesland Freistaat Sachsen DE DE-SN DigiNetzG Diginetzgesetz Digitale Infrastruktur Elemente des Hauptkabelnetzes Elemente des Hausanschlussnetzes Elemente des Verteilernetzes Gigabit Gigabit-Studie Gigabitausbau Gigabitstudie Glasfaser Glasfaserausbau Glasfasernetz Graue Flecken Hauptkabelbereich Hauptkabelnetz Hausanschlussbereich Hausanschlussnetz Hausanschlüsse Infrastrukturatlas Internet Koordinierung landesweit Leerrohr Leerrohre Leerrohrnetz Lichtwellenleiter LWL LWL-Netz Masterplan Masterplanung Mitnutzung Mitverlegung SN Synergien TKG Trassenbau Verteilerbereich Verteilernetz Weiße Flecken Übergabepunkte vom Backbonenetz Übergabepunkte vom Hauptkabelnetz Übergabepunkte vom Verteilernetz

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

f72edaa4-aafb-4463-9f2b-011259ab31c7

Aktualität der Metadaten

16.02.2024

Sprache Metadatensatz

Deutsch

ISO/XML
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Ansprechpartner (Metadatum)
servicedesk@geosn.sachsen.de
Metadatenquelle
Metadatenkatalog Sachsen GeoMIS.LfULG
Sächsisches Landesamt für Umwelt
Landwirtschaft und Geologie

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