Die Wanderwegekonzeption beinhaltet abgestimmte Lösungen für die touristische Nutzung zwischen Kommunen, Naturschutzbehörden, Berg- und Wandersportverbänden, Tourismusträger und Naturschutzverbänden. Außerhalb der Kernzone gilt Wegegebot, hier dürfen alle Wege begangen werden; in der Kernzone selbst dagegen nur genehmigte Wege. Diese werden gesondert gekennzeichnet. Genehmigte Wege umfassen: 1. Wanderwege: markiert oder ausgewiesen, i.d.R. gut ausgebaut 2. Bergpfade: sparsam markiert, grau/grüner Pfeil ohne Erosionsschutz-Ausbau 3 .Kletterzugang: weiß/schwarzer Pfeil zur Erreichung von Kletterfelsen, Erosionsschutz
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Sachsen (14) | 11.85°/50.184° | 15.084°/51.711° |
Regionalschlüssel |
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Erläuterung zum Raumbezug |
Gmd. Gottleuba-Berggießhübel |
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Verweise und Downloads
Untergeordnete Objekte (5)
Forststraßen.
Übergeordnete Objekte (1)
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
838FB75D-946C-4FBC-9970-A2FB503A5492 |
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Nutzung
Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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Anwendungseinschränkungen |
keine Einschränkungen |
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Kontakt
Ansprechpartner
Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) Staatsbetrieb Sachsenforst - Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz
An der Elbe 4
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