Gemäß VwV-NpVw vom 04.07.1996 umfassen die Aufgaben der Nationalparkwacht folgende Schwerpunkte:
1. Besucher der freien Landschaft über die Vorschriften zum Schutz von Natur und Landschaft zu informieren
2. die Einhaltung und Durchsetzung der in Nr. 1 genannten Vorschriften zu überwachen,
3. Zuwiderhandlungen gegen mit Strafe oder Geldbußen bedrohte Rechtsvorschriften zu unterbinden und bei der Verfolgung von Verstößen mitzuwirken,
Damit sind im wesentlichen folgende Befugnisse der Naturschutzwacht verbunden:
- Naturschutzgebiete und sonstige geschützte Flächen und Objekte auch außerhalb von Wegen zu betreten,
- eine Person zur Feststellung ihrer Personalien anzuhalten, wenn sie bei Rechtsverstößen angetroffen wird oder solcher Verstöße verdächtig ist bzw. Personen vorübergehend von einem Ort zu verweisen oder das Betreten eines Ortes vorübergehend zu verbieten,
- besonders geschützte Tiere und Pflanzen im Sinne von §1 der Bundesartenschutzverordnung oder Teile davon, die unbefugt entnommen wurden, sicherzustellen.
Den Naturschutzwarten können ehrenamtliche Helfer zur Erfüllung ihrer Aufgaben beigeordnet werden. Weitere Informationen zur Nationalparkwacht finden Sie unter https://www.nationalpark-saechsische-schweiz.de/wir-ueber-uns/nationalparkwacht/.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
---|---|---|
Sebnitz | 14.154°/50.894° | 14.409°/50.997° |
Pirna | 13.874°/50.907° | 14.022°/51.02° |
Stadt Wehlen | 13.973°/50.946° | 14.056°/50.979° |
Rathen | 14.049°/50.94° | 14.1°/50.967° |
Königstein/Sächs. Schw. | 13.992°/50.889° | 14.128°/50.95° |
Hohnstein | 14.043°/50.944° | 14.235°/51.031° |
Rathmannsdorf | 14.124°/50.923° | 14.164°/50.945° |
Bad Schandau | 14.056°/50.895° | 14.32°/50.964° |
Lohmen | 13.947°/50.963° | 14.084°/51.01° |
Erläuterung zum Raumbezug |
Gmd. Gottleuba-Berggießhübel |
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Verweise und Downloads
Übergeordnete Objekte (1)
1. Programme und Konzepte für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung der Gebiete aufzustellen und für deren Durchführung zu sorgen;
2. fachliche Stellungsnahmen zu den in § 50 Abs. 1 Satz 3 der VwVNpVw angeführten Entscheidungen und Erklärungen zu erarbeiten;
3. Kontakte mit den Gemeinden, Behörden und Verbänden im Gebiet zu halten;
4. die Öffentlichkeit und die Bildungseinrichtungen über Aufgaben und Ergebnisse ihrer Tätigkeit zu unterrichten sowie Besucher zu betreuen.
Informationen zum Nationalpark Sächsische Schweiz finden Sie unter: https://www.nationalpark-saechsische-schweiz.de/.
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
6CA6CE0A-CE57-11D3-8BF6-00105A493192 |
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Kontakt
Ansprechpartner
Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) Staatsbetrieb Sachsenforst - Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz
An der Elbe 4
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