Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen regelt die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten. Das Gesetz gilt für die Vorhaben, die in der Anlage 1 des UVPG oder in der Anlage zum SächsUVPG aufgeführt sind, sowie für deren Änderung einschließlich der Erweiterung.
Sachverständige, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen, bedürfen einer Beleihung durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (§ 6).
Die Beleihung erfolgt auf Antrag.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Sachsen (14) | 11.85°/50.184° | 15.084°/51.711° |
Regionalschlüssel |
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Verweise und Downloads
Übergeordnete Objekte (1)
Ein weiteres Aufgabengebiet liegt in der Sicherung der Umweltinformation für die interessierte Öffentlichkeit gemäß SächsUIG. Hierunter fallen Arbeiten zur Koordinierung der Umweltdatenherausgabe, der Aufbau eines entsprechenden Umweltinformationsportals, die Pflege eines Umweltdatenkataloges und die Entwicklung aussagefähiger Umweltindikatoren.
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
E45CD9CE-CDEC-45C6-A793-2393E50A0F53 |
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Kontakt
Ansprechpartner
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Grundsatzangelegenheiten Umwelt, Landwirtschaft, Ländliche Entwicklung Frau Elke Wagner
Postfach 540137
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