Zur Abschätzung der Gefährlichkeit neuer Chemikalien müssen Prüfungen durchgeführt und den Zulassungsbehörden vorgelegt werden. Die hat unter strengen Qualitätssicherungs-Anforderungen zu erfolgen. Die Prüfeinrichtungen, die solche Tests durchführen, müssen nach den internationalen Grundsätzen der Guten Laborpraxis (GLP) arbeiten. Die GLP-Grundsätze wurden von der OECD entwickelt und auf eine internationale Basis gestellt. So haben sie dann auch Eingang in europäische und nationale Regelwerke gefunden.
Hier finden Sie Informationen zum Antragverfahren auf Erteilung einer GLP-Bescheinigung im Saarland und Daten zu den saarländischen Prüfeinrichtungen mit einer GLP-Bescheinigung.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
| SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
|---|---|---|
| Saarland (10000000) | 6.357°/49.112° | 7.403°/49.639° |
| Regionalschlüssel |
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Nutzung
| Zugriffsbeschränkungen |
Öffentlicher Zugriff beschränkt entsprechend Artikel 13(1)(e) der INSPIRE-Richtlinie: e) aufgrund nachteiliger Auswirkungen auf die Rechte des geistigen Eigentums |
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| Anwendungs-einschränkungen |
Datenverfügbarkeit: auf Anfrage und rechtliche Prüfung |
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Kontakt
Ansprechpartner
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Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Abteilung E Technischer Umweltschutz Referat E/5 Gentechnik, Chemikalien, Strahlenschutz
Postfach 102461
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