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WFS Soziale Erhaltungsverordnungen - Gebiete in Hamburg

Inhalt
  • Übersicht
  • Be­schrei­bung
    Aktualität der Daten Aktualität des Datensatzes
  • Raumbezug
  • Verweise und Downloads
    URL des Zugangs Querverweise Weitere Verweise Übergeordnete Objekte
  • Nutzung
  • Kontakt
    Ansprechpartner Herausgeber
  • Fach­informationen
    Informationen zum Datensatz Zusatzinformationen Schlag­worte
  • Metadatensatz

URL des Zugangs (1)

https://geodienste.hamburg.de/HH_WFS_SozErhVO?SERVICE=WFS&REQUEST=GetCapabilities

Querverweise (1)

Soziale Erhaltungsverordnungen - Gebiete in Hamburg
Soziale Erhaltungsverordnung nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
Umwandlungsverordnung nach §172 Abs. 1 Satz 4 BauGB

Die Karte zeigt Gebiete einer bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Sozialen Erhaltungsverordnung in Hamburg. Der Verfahrensstand der Gebiete (im Aufstellungsverfahren, in Kraft) ist gekennzeichnet. In Gebieten mit einer rechtskräftigen Sozialen Erhaltungsverordnung gilt automatisch die Umwandlungsverordnung.

Aktuell sind Soziale Erhaltungsverordnungen für folgende Bereiche erlassen worden:
- Südliche Neustadt, St. Pauli, St. Georg, Nördliche Neustadt (Bezirk Hamburg-Mitte),
- Altona-Altstadt, Altona-Nord, Ottensen, Bahrenfeld-Süd, das Schanzenviertel und das Osterkirchenviertel (Bezirk Altona),
- Eimsbüttel-Süd und Eimsbüttel / Hoheluft-West / Stellingen-Süd (Bezirk Eimsbüttel),
- Eilbek (Bezirk Wandsbek).
In Aufstellung sind Soziale Erhaltungsverordnungen für Borgfelde (Bezirk Hamburg-Mitte) sowie Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und die Jarrestadt (Bezirk Hamburg-Nord).

Ziel der Sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist es, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten. Die Verdrängung der Wohnbevölkerung soll verhindert werden, um nachteilige städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden. Als Voraussetzungen dazu sind die konkrete Sozialstruktur der Wohnbevölkerung als auch die städtebaulichen Auswirkungen der befürchteten Verdrängung zu bewerten.
Die Schutzwirkung einer Sozialen Erhaltungsverordnung besteht darin, dass bestimmte Maßnahmen innerhalb des Gebiets einer Sozialen Erhaltungsverordnung zusätzlich geprüft werden müssen, ob sie die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in dem Gebiet gefährden. Zu diesen Maßnahmen zählen der Abriss von Gebäuden und Gebäudeteilen, Baumaßnahmen und Modernisierungen, die den Wohnwert steigern und zu Mieterhöhungen führen können, sowie die Nutzungsänderung von Mietwohnungen in gewerblich genutzte Räume.

In den Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung gilt auch die Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB. Mit dem Ziel, einer im Zuge der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung vermuteten Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern entgegenzuwirken, sind damit Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in diesen Quartieren genehmigungspflichtig.

Auch das Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB kann durch die Stadt ausgeübt werden, wenn in einem Gebiet mit einer Sozialen Erhaltungsverordnung ein Grunderwerb stattfindet, bei dem die Annahme einer spekulativen Absicht begründet ist. Es sei denn, der ursprüngliche Käufer des Grundstücks verpflichtet sich vertraglich zur Erfüllung der Ziele und Zwecke der Sozialen Erhaltungsverordnung.

Weitere Informationen: www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen
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Nutzungs­bedingun­gen

Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0Quellenvermerk: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Ansprechpartner

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) Hamburg Geschäftsbereich Geobasisinformationen UDP Support

udp-hilfe@gv.hamburg.de

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Be­schrei­bung

HH_WFS_SozErhVO

Dieser WFS (WebFeatureService) stellt die Gebiete mit bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Sozialen Erhaltungsverordnungen oder Erhaltungsbereichen in Hamburg zum Downloaden bereit.

Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Aktualität der Daten

Erläuterung zum Zeitbezug

Für die Aktualität der Daten nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Aktualität des Datensatzes

Erstellung

09.05.2014

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
Hamburg (02) 8.421°/53.395° 10.326°/53.964°
Regionalschlüssel
020000000000
Koordinaten­system
EPSG 25832: ETRS89 / UTM Zone 32N
EPSG 3044: ETRS89 / UTM Zone 32N (N-E)
EPSG 3857: WGS 84 / Pseudo-Mercator
EPSG 4258: ETRS89 / geographisch
EPSG 4326: WGS 84 / geographisch
EPSG 25833: ETRS89 / UTM Zone 33N
EPSG 31467: DHDN / Gauss-Krüger Zone 3

Verweise und Downloads

URL des Zugangs (1)

https://geodienste.hamburg.de/HH_WFS_SozErhVO?SERVICE=WFS&REQUEST=GetCapabilities

Querverweise (1)

Geodatensatz
Soziale Erhaltungsverordnungen - Gebiete in Hamburg
img
Soziale Erhaltungsverordnung nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 BauGB
Umwandlungsverordnung nach §172 Abs. 1 Satz 4 BauGB

Die Karte zeigt Gebiete einer bestehenden oder in Vorbereitung befindlichen Sozialen Erhaltungsverordnung in Hamburg. Der Verfahrensstand der Gebiete (im Aufstellungsverfahren, in Kraft) ist gekennzeichnet. In Gebieten mit einer rechtskräftigen Sozialen Erhaltungsverordnung gilt automatisch die Umwandlungsverordnung.

Aktuell sind Soziale Erhaltungsverordnungen für folgende Bereiche erlassen worden:
- Südliche Neustadt, St. Pauli, St. Georg, Nördliche Neustadt (Bezirk Hamburg-Mitte),
- Altona-Altstadt, Altona-Nord, Ottensen, Bahrenfeld-Süd, das Schanzenviertel und das Osterkirchenviertel (Bezirk Altona),
- Eimsbüttel-Süd und Eimsbüttel / Hoheluft-West / Stellingen-Süd (Bezirk Eimsbüttel),
- Eilbek (Bezirk Wandsbek).
In Aufstellung sind Soziale Erhaltungsverordnungen für Borgfelde (Bezirk Hamburg-Mitte) sowie Barmbek-Nord, Barmbek-Süd und die Jarrestadt (Bezirk Hamburg-Nord).

Ziel der Sozialen Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ist es, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten. Die Verdrängung der Wohnbevölkerung soll verhindert werden, um nachteilige städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden. Als Voraussetzungen dazu sind die konkrete Sozialstruktur der Wohnbevölkerung als auch die städtebaulichen Auswirkungen der befürchteten Verdrängung zu bewerten.
Die Schutzwirkung einer Sozialen Erhaltungsverordnung besteht darin, dass bestimmte Maßnahmen innerhalb des Gebiets einer Sozialen Erhaltungsverordnung zusätzlich geprüft werden müssen, ob sie die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in dem Gebiet gefährden. Zu diesen Maßnahmen zählen der Abriss von Gebäuden und Gebäudeteilen, Baumaßnahmen und Modernisierungen, die den Wohnwert steigern und zu Mieterhöhungen führen können, sowie die Nutzungsänderung von Mietwohnungen in gewerblich genutzte Räume.

In den Gebieten mit Sozialer Erhaltungsverordnung gilt auch die Umwandlungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB. Mit dem Ziel, einer im Zuge der Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung vermuteten Verdrängung von Bewohnerinnen und Bewohnern entgegenzuwirken, sind damit Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in diesen Quartieren genehmigungspflichtig.

Auch das Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB kann durch die Stadt ausgeübt werden, wenn in einem Gebiet mit einer Sozialen Erhaltungsverordnung ein Grunderwerb stattfindet, bei dem die Annahme einer spekulativen Absicht begründet ist. Es sei denn, der ursprüngliche Käufer des Grundstücks verpflichtet sich vertraglich zur Erfüllung der Ziele und Zwecke der Sozialen Erhaltungsverordnung.

Weitere Informationen: www.hamburg.de/soziale-erhaltungsverordnungen
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Weitere Verweise (1)

Dienst "WFS Soziale Erhaltungsverordnungen - Gebiete in Hamburg" (GetCapabilities)

Übergeordnete Objekte (1)

Organisationseinheit
Geodatendienste des LGV
Geodatendienste, die vom Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Hamburg eingerichtet wurden.
Identifikator des über­geordneten Metadaten­satzes

EFD2E7E3-0E0D-4B0B-B48F-B6ECF172A3BB

Nutzung

Nutzungs­bedingun­gen

Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0Quellenvermerk: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Zugriffs­beschränkun­gen

Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen

Kontakt

Ansprechpartner

Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) Hamburg Geschäftsbereich Geobasisinformationen UDP Support

Neuenfelder Straße 19
D-21109 Hamburg
Deutschland

udp-hilfe@gv.hamburg.de
Herausgeber

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung

Neuenfelder Straße 19
D-21109 Hamburg

wsb@bsw.hamburg.de
+49 40 4 28 40 - 30 55
+49 40 4 2731 - 0465

Fach­informationen

Informationen zum Datensatz

Klassifikation des Dienstes

Dienst für den Zugriff auf Objekte (WFS, ATOM, API Features etc.)

Art des Dienstes

Download-Dienste

Version

OGC:WFS 1.1.0

OGC:WFS 2.0

Operation
Name der Operation Beschreibung der Operation Aufruf der Operation
GetCapabilities

https://geodienste.hamburg.de/HH_WFS_SozErhVO?SERVICE=WFS&REQUEST=GetCapabilities

DescribeFeatureType

https://geodienste.hamburg.de/HH_WFS_SozErhVO?

GetFeature

https://geodienste.hamburg.de/HH_WFS_SozErhVO?

Get­Ca­pa­bi­li­ties Do­ku­ment
Get­Ca­pa­bi­li­ties an­zei­gen

Zusatzinformationen

Weitere rechtliche Grundlagen

Hamburgisches Geodateninfrastrukturgesetz (HmbGDIG)

Kon­formi­tät
Spezifi­kation der Kon­formi­tät Spezifi­kations­datum Grad der Kon­formi­tät Geprüft mit
VERORDNUNG (EG) Nr. 976/2009 DER KOMMISSION vom 19. Oktober 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Netzdienste 20.10.2009
Datenformat
Name Version Kompressionstechnik Spezifi­kation
GML

Schlag­worte

INSPIRE-Themen Bodennutzung
Suchbegriffe Baugesetzbuch Baumaßnahme Bewohner Erhaltungsverordnung Gebäudeabriss Genehmigungspflicht Gentrifizierung Geoinformation Hamburgisches Geodateninfrastrukturgesetz (HmbGDIG) inspireidentifiziert Nutzungsänderung Raumbezogene Information Sozialstruktur Städtebau Vorkaufsrecht Wohnung Wohnungseigentum

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

B216432E-207F-426E-AE1E-206C7428CEC5

Aktualität der Metadaten

15.12.2023

Sprache Metadatensatz

Deutsch

XML Dar­stellung
Metadaten als XML herunter­laden
Ansprechpartner (Metadatum)
udp-hilfe@gv.hamburg.de
Metadatenquelle
Hamburger Metadatenkatalog
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Hamburg

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