Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) ist ein Dienstleistungsunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg und gehört zur Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM). Mit seinen rund 450 Mitarbeitenden sorgt er u. a. dafür, dass beim Halten und Parken alles rund läuft.
Der LBV kümmert sich weiter um alle wichtigen Dokumente rund um den Straßenverkehr. Egal, ob z. B. Führerschein oder Fahrzeug-Zulassungsbescheinigung – hier wird alles erstellt, geprüft und aktualisiert. Auch Ausnahmegenehmigungen zum Halten und Parken, Parkerleichterungen für Schwerbehinderte, sowie Bewohner- und Besucherparkausweise, gibt es u. a. hier. Der LBV ist damit der Ansprechpartner für Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und andere Organisationen.
Zusätzlich bietet der LBV einen speziellen Fahrzeugservice für Behörden und Sonderfahrzeuge der Stadt Hamburg an. Er unterstützt diese auch beim Management ihrer Fahrzeugflotte.
Ein weiterer wichtiger Bereich ist das Verkehrs-Management. Dazu gehören die Entwicklung von Bewohnerparkgebieten und die Überwachung des Parkraums. Der LBV achtet darauf, dass Parkgebühren bezahlt werden und geht gegen Parkverstöße vor, die die Sicherheit oder den Verkehrsfluss beeinträchtigen - bspw. beim Parken in zweiter Reihe oder auf Geh- und Radwegen. Auch die Kontrolle von Ausnahmegenehmigungen und der Regeleinhaltung für das Bewohner- und Besucherparken gehören dazu.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
---|---|---|
Hamburg (02) | 8.421°/53.395° | 10.326°/53.964° |
Regionalschlüssel |
---|
Verweise und Downloads
Untergeordnete Objekte (3)
Geodatensatz
Bewohnerparkgebiete Hamburg
Dieser Dienst zeigt die Bewohnerparkgebiete (BWP) Hamburgs. BWP sind in Zonen unterteilte Bereiche weitgehend einheitlicher Parkraumbewirtschaftung, in denen Bewohner:innen bevorrechtigt werden. Dazu können diese für sich einen Bewohnerparkausweis bzw. für ihre Gäste Besucherparkausweise beantragen (siehe hierzu https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/BPARKEN2).
In bestimmten Bereichen, sog. Überlappungszonen, sind die Inhaber:innen von Parkausweisen mehrerer, benachbarter BWP zum Parken berechtigt.
Die Bewirtschaftung erfolgt meistens monetär + zeitlich (über Parkgebühren mit Parkschein bzw. Handyparken in Verbindung mit Höchstparkdauer), seltener ausschließlich auf zeitlicher Basis (über eine festgelegte Höchstparkdauer mit Parkscheibe). Inhaber*innen von Bewohner-/Besucherparkausweisen sind von diesen Regeln ausgenommen.
In einigen Bereichen gelten besondere Bewirtschaftungsregeln. Dort kann z. B. ein Tages- oder Wochenticket erworben werden, oder es gilt für alle eine Höchstparkdauer.
Die auf dieser Website bereitgestellten Daten sind mit größtmöglicher Sorgfalt erhoben, verarbeitet und bereitgestellt worden. Dennoch können zwischenzeitliche Änderungen, Ungenauigkeiten oder Fehler nicht ausgeschlossen werden. Bitte achten Sie auf die vor Ort geltenden Regelungen und die örtlichen Verhältnisse. Maßgeblich sind die formelle Anordnung, die Beschilderung vor Ort sowie die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dieser Website zur Verfügung gestellten Inhalte.
In bestimmten Bereichen, sog. Überlappungszonen, sind die Inhaber:innen von Parkausweisen mehrerer, benachbarter BWP zum Parken berechtigt.
Die Bewirtschaftung erfolgt meistens monetär + zeitlich (über Parkgebühren mit Parkschein bzw. Handyparken in Verbindung mit Höchstparkdauer), seltener ausschließlich auf zeitlicher Basis (über eine festgelegte Höchstparkdauer mit Parkscheibe). Inhaber*innen von Bewohner-/Besucherparkausweisen sind von diesen Regeln ausgenommen.
In einigen Bereichen gelten besondere Bewirtschaftungsregeln. Dort kann z. B. ein Tages- oder Wochenticket erworben werden, oder es gilt für alle eine Höchstparkdauer.
Die auf dieser Website bereitgestellten Daten sind mit größtmöglicher Sorgfalt erhoben, verarbeitet und bereitgestellt worden. Dennoch können zwischenzeitliche Änderungen, Ungenauigkeiten oder Fehler nicht ausgeschlossen werden. Bitte achten Sie auf die vor Ort geltenden Regelungen und die örtlichen Verhältnisse. Maßgeblich sind die formelle Anordnung, die Beschilderung vor Ort sowie die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dieser Website zur Verfügung gestellten Inhalte.
Geodatensatz
Öffentlicher Parkraum Hamburg
Dieser Dienst zeigt den öffentlichen Parkraum Hamburgs in ausgewählten Bereichen. Nicht enthalten sind private Stellplätze oder Parkplätze (z. B. von Supermärkten, Unternehmen, P+R-/B+R-Anlagen, sonstige Parkhäuser und Tiefgaragen etc.). Für einiger dieser werden eigene Dienste von anderen Herausgebern angeboten.
Jeder Stellplatz bzw. Parkstand ist als einzelnes Polygon dargestellt. Sofern die Parkstände nicht durch bauliche Maßnahmen oder Markierungen gekennzeichnet sind, wird von Standardabmessungen gemäß BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen) ausgegangen.
Jedes Polygon ist mit einer Reihe von Attributen versehen. Deren Merkmalsausprägung ist abhängig von den realen Gegebenheiten erfasst oder nicht erfasst. Liegt für ein Attribut kein Wert vor, wird es in der Regel auch nicht angezeigt.
Die meisten Attribute sind selbsterklärend; für die anderen folgen Erläuterungen:
(1) Geltungszeiten der jeweiligen Bewirtschaftung: Diese sind kodiert. Die erste(n) (beiden) Ziffern(en) geben den Tag der Woche oder einen Bereich an: 1 = montags, 2 = dienstags, ... , 7 = sonntags, 15 = montags bis freitags, 16 = werktags, 17 = täglich. Nach dem Doppelpunkt folgen Start- und Endstunde der Geltungsdauer. Das Beispiel 16:8_18 bedeutet also: Bewirtschaftung gilt montags bis samstags (= werktags) von 8 Uhr bis 18 Uhr. Falls es mehhrere diskrete Geltungstage gibt, z. B. bei 2x wöchentlich stattfindendem Wochenmarkt, sind die Geltungszeiten per Semikolon getrennt.
(2) Markierung: Ist der Parkstand einzeln bzgl. seiner Größe markiert? Ja / Nein
(3) Nummer des zugeordneten Parkautomatenstandorts: derzeit nicht konsistent erfasst
(4) Restfläche: Falls das Polygon deutlich kleiner als ein regulärer Parkstand ist, wird es als Restfläche gekennzeichnet. Dies ist bei Auswertungen zur Anzahl verfügbarer Parkstände zu beachten, um eine Überschätzung zu vermeiden.
Die auf dieser Website bereitgestellten Daten sind mit größtmöglicher Sorgfalt erhoben, verarbeitet und bereitgestellt worden. Dennoch können zwischenzeitliche Änderungen, Ungenauigkeiten oder Fehler nicht ausgeschlossen werden. Bitte achten Sie auf die vor Ort geltenden Regelungen und die örtlichen Verhältnisse. Maßgeblich sind die formelle Anordnung, die Beschilderung vor Ort sowie die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dieser Website zur Verfügung gestellten Inhalte.
Jeder Stellplatz bzw. Parkstand ist als einzelnes Polygon dargestellt. Sofern die Parkstände nicht durch bauliche Maßnahmen oder Markierungen gekennzeichnet sind, wird von Standardabmessungen gemäß BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen) ausgegangen.
Jedes Polygon ist mit einer Reihe von Attributen versehen. Deren Merkmalsausprägung ist abhängig von den realen Gegebenheiten erfasst oder nicht erfasst. Liegt für ein Attribut kein Wert vor, wird es in der Regel auch nicht angezeigt.
Die meisten Attribute sind selbsterklärend; für die anderen folgen Erläuterungen:
(1) Geltungszeiten der jeweiligen Bewirtschaftung: Diese sind kodiert. Die erste(n) (beiden) Ziffern(en) geben den Tag der Woche oder einen Bereich an: 1 = montags, 2 = dienstags, ... , 7 = sonntags, 15 = montags bis freitags, 16 = werktags, 17 = täglich. Nach dem Doppelpunkt folgen Start- und Endstunde der Geltungsdauer. Das Beispiel 16:8_18 bedeutet also: Bewirtschaftung gilt montags bis samstags (= werktags) von 8 Uhr bis 18 Uhr. Falls es mehhrere diskrete Geltungstage gibt, z. B. bei 2x wöchentlich stattfindendem Wochenmarkt, sind die Geltungszeiten per Semikolon getrennt.
(2) Markierung: Ist der Parkstand einzeln bzgl. seiner Größe markiert? Ja / Nein
(3) Nummer des zugeordneten Parkautomatenstandorts: derzeit nicht konsistent erfasst
(4) Restfläche: Falls das Polygon deutlich kleiner als ein regulärer Parkstand ist, wird es als Restfläche gekennzeichnet. Dies ist bei Auswertungen zur Anzahl verfügbarer Parkstände zu beachten, um eine Überschätzung zu vermeiden.
Die auf dieser Website bereitgestellten Daten sind mit größtmöglicher Sorgfalt erhoben, verarbeitet und bereitgestellt worden. Dennoch können zwischenzeitliche Änderungen, Ungenauigkeiten oder Fehler nicht ausgeschlossen werden. Bitte achten Sie auf die vor Ort geltenden Regelungen und die örtlichen Verhältnisse. Maßgeblich sind die formelle Anordnung, die Beschilderung vor Ort sowie die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dieser Website zur Verfügung gestellten Inhalte.
Geodatensatz
Parkscheinautomaten Hamburg
Dieser Dienst stellt die in der Freien und Hansestadt Hamburg aufgestellten und vom Landesbetrieb Verkehr betreuten Parkautomaten bzw. deren Standorte dar. In den Sachdaten sind neben Informationen zum Standort auch u. a. solche zu Bewirtschaftungszeiten, Bewirtschaftungszone, Höchstparkdauer und Handyparkzone enthalten.
Nachstehend sind Erläuterungen zu den Attributen zu finden:
1. Block - Adressdaten inkl. Straßenschlüssel
2. Block - Verwaltungszugehörigkeit inkl. Region, Kontrollgebiet gemäß LBV Parkraum-Management
3. Block - Standortangaben inkl. Status
4. Block - Bewirtschaftungsinformationen*)
5. Block - zugeordneter Parkscheinautomat
*)
Tarifzone: In Hamburg werden vier Zonen mit unterschiedlichen Parkgebühren ausgewiesen.
Zone 1: 3,50 € pro Stunde
Zone 2: 3,00 € pro Stunde
Zone 3: 2,50 € pro Stunde
Zone 4: 1,50 € pro Stunde
Höchstparkdauer angegeben in Minuten
Die auf dieser Website bereitgestellten Daten sind mit größtmöglicher Sorgfalt erhoben, verarbeitet und bereitgestellt worden. Dennoch können zwischenzeitliche Änderungen, Ungenauigkeiten oder Fehler nicht ausgeschlossen werden. Bitte achten Sie auf die vor Ort geltenden Regelungen und die örtlichen Verhältnisse. Maßgeblich sind die formelle Anordnung, die Beschilderung vor Ort sowie die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dieser Website zur Verfügung gestellten Inhalte.
Nachstehend sind Erläuterungen zu den Attributen zu finden:
1. Block - Adressdaten inkl. Straßenschlüssel
2. Block - Verwaltungszugehörigkeit inkl. Region, Kontrollgebiet gemäß LBV Parkraum-Management
3. Block - Standortangaben inkl. Status
4. Block - Bewirtschaftungsinformationen*)
5. Block - zugeordneter Parkscheinautomat
*)
Tarifzone: In Hamburg werden vier Zonen mit unterschiedlichen Parkgebühren ausgewiesen.
Zone 1: 3,50 € pro Stunde
Zone 2: 3,00 € pro Stunde
Zone 3: 2,50 € pro Stunde
Zone 4: 1,50 € pro Stunde
Höchstparkdauer angegeben in Minuten
Die auf dieser Website bereitgestellten Daten sind mit größtmöglicher Sorgfalt erhoben, verarbeitet und bereitgestellt worden. Dennoch können zwischenzeitliche Änderungen, Ungenauigkeiten oder Fehler nicht ausgeschlossen werden. Bitte achten Sie auf die vor Ort geltenden Regelungen und die örtlichen Verhältnisse. Maßgeblich sind die formelle Anordnung, die Beschilderung vor Ort sowie die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dieser Website zur Verfügung gestellten Inhalte.