Die Planung und Koordinierung von Maßnahmen der nuklearen Nachsorge umfasst alle Maßnahmen zur Abwehr nuklearspezifischer Gefahren in Fällen, in denen sich radioaktive Stoffe außerhalb ihres bestimmungsgemäßen Verbleibs befinden, insbesondere wenn sie gesetzeswidrig verwendet werden und eine Gefährdung der Bevölkerung nicht ausgeschlossen werden kann. Die Nachsorgemaßnahmen haben das Ziel, bestehende Gefährdungsmöglichkeiten zu bewerten und zu beseitigen, schädliche Auswirkungen auf die Bevölkerung zu verhindern, den gesetzeswidrigen Zustand zu beenden und die jeweiligen radioaktiven Stoffe in einen gesicherten Zustand unter behördlicher Aufsicht zu überführen.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Sachsen (14) | 11.85°/50.184° | 15.084°/51.711° |
Regionalschlüssel |
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Verweise und Downloads
Übergeordnete Objekte (1)
- Grundsatzangelegenheiten der Kernenergie,
- Führen von atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren insbesondere im Rahmen der Stilllegung und nuklearer Entsorgung am Forschungsstandort Rossendorf,
- Führen von strahlenschutzrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren,
- Emissions- und Immissionsüberwachung des Standortes Rossendorf,
- Anlagensicherung bei kerntechnischen Anlagen und
- Planung und Koordinierung von Maßnahmen der nuklearen Nachsorge
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
7DC4A34A-E180-11D5-9350-0048543011FC |
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Kontakt
Ansprechpartner
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Strahlenschutz, Gentechnik, Chemikalien Herr Dr. Wolfgang Ullrich
D-01097 Dresden
Wilhelm-Buck-Str. 4
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