- Laufendhaltung und Nutzung der Ergebnisse der Waldbiotopkartierung (WBK)
- Mitwirkung bei der Erstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen nach Naturschutzrecht
- Erarbeitung forstlicher Behandlungsgrundsätze für besonders wertvolle und geschützte Lebensräume im Wald
- Durchführung von Musterprojekten des Arten- und Biotopschutzes und der Biotoppflege im Wald
- Zusammenarbeit mit Vertretern von Großschutzgebieten, Naturschutzprojekten und sonstigen Einrichtungen des Naturschutzes einschließlich der Verbände
- Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie der EU im Wald
- methodische Weiterentwicklung und Umsetzung der FFH-Managementplanung
- Umsetzung der FFH-Managementpläne
- Mitwirkung beim Monitoring in Natura 2000-Gebieten
- Entwicklung von Informationsmaterialien zur FFH-Managementplanung
- Schulung des eigenen Forstpersonals
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Sachsen (14) | 11.85°/50.184° | 15.084°/51.711° |
Regionalschlüssel |
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Verweise und Downloads
Weitere Verweise (3)
Untergeordnete Objekte (3)
Mit dem Instrument des Managementplanes, einem Fachplan des Naturschutzes, werden die unterschiedlichen Nutzungen in der Mehrzahl der FFH-Gebiete berücksichtigt, so dass Konflikte mit den Erhaltungszielen von vornherein ausgeschlossen oder minimiert und die Voraussetzungen zur Bewahrung oder Schaffung eines günstigen Erhaltungszustandes geschaffen werden.
Basis für einen Managementplan ist die Erfassung der für das Gebiet wertbestimmenden Lebensraumtypen und Arten, eine Definition der Erhaltungsziele für das Gebiet und die Kenntnis der zu gewährleistenden ökologischen Erfordernisse.
Innerhalb der Sächsischen Forstwirtschaft sind für die Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie im Wald folgende Teilaufgaben wesentlich:
- methodische Weiterentwicklung und Umsetzung der FFH-Managementplanung für Wald-Lebensraumtypen
- Umsetzung der Managementpläne im Landeswald, zielgerichtete Beratung der nichtstaatlichen Waldbesitzer
- Mitwirkung am Monitoring in Natura 2000-Gebieten
In Abstimmung mit dem für Natura 2000 zuständigen Landesamt für Umwelt und Geologie liegt die Federführung bei der Erstellung von FHH-Managementplänen mit höherem Waldanteil beim Staatsbetrieb Sachsenforst.
Die Ergebnisse der Waldbiotopkartierung werden GIS- bzw. datenbankgestützt erfasst und verwaltet. Sie werden vom Staatsbetrieb Sachsenforst sowie dem LfULG herausgegeben.
Kontakt
Ansprechpartner
Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS)
Bonnewitzer Straße 34
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Fachinformationen
Zusatzinformationen
Weitere rechtliche Grundlagen |
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG) Umweltinformationsgesetz (UIG) |
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Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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Schlagworte
INSPIRE-Themen | Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten Lebensräume und Biotope Schutzgebiete |
Suchbegriffe | Artenschutz Biotopkartierung Biotoppflege Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie FFH-Gebiet Forstwirtschaft Natura 2000 Naturschutz Naturschutzrecht |