Die Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm fordert von den Mitgliedstaaten der EU, bis zum 30. Juni 2007 und danach alle fünf Jahre strategische Lärmkarten für definierte Untersuchungsräume auszuarbeiten. Die Untersuchungsräume ergeben sich in Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht gemäß § 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie aus der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV).
Für das Land Brandenburg wurde der Untersuchungsraum 2012 durch die Kartierungspflicht der Hautverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr definiert. Weiterhin umfasst der Untersuchungsraum den Großflughafen Berlin Brandenburg sowie den Ballungsraum Potsdam.
(Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken obliegt dem Eisenbahnbundesamt.).
Ergebnisse der Lärmkartierung sind statistische Angaben zur Lärmbetroffenheit sowie Lärmkarten mit der flächenhaften Isophonendarstellung der Tag/Abend/Nacht- und der Nachtlärmbelastung in den betroffenen Gemeinden.
1. Hauptverkehrsstraßen
Erläuterungen zum Umgebungslärm und zu den Datengrundlagen sowie den Berechnungsverfahren für die Erstellung von Lärmkarten werden in der Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten nach 34. BImSchV gegeben.
Zur besseren Orientierung werden topografische Karten der Landesvermessung eingeblendet.
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Es werden hier die Ergebnisse der Lärmkartierung der zweiten Stufe der Lärmkartierung (2012) Anwendung 2. Stufe angeboten.
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Der Kartendienst ist kostenfrei.
Beschreibung
Lärmkartierung
Aktualität der Daten
Aktualität der Daten |
01.01.2011 - 31.12.2011 |
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Status |
abgeschlossen |
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Erläuterung zum Zeitbezug |
Die zuständigen Behörden arbeiten bis zum 30. Juni 2007 bezogen auf das vorangegangene Kalenderjahr Lärmkarten für Ballungsräume mit mehr als 250 000 Einwohnern sowie für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60 000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen aus. Gleiches gilt bis zum 30. Juni 2012 und danach alle fünf Jahre für sämtliche Ballungsräume sowie für sämtliche Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken. |
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Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Brandenburg (12000000) | 11.266°/51.359° | 14.766°/53.559° |
Regionalschlüssel |
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Nutzung
Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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Anwendungseinschränkungen |
Es gelten keine Bedingungen |
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Kontakt
Ansprechpartner
Referat T15 - Lärmschutz, anlagenbezogener Immissionsschutz Abteilung Technischer Umweltschutz 1 (Genehmigungen / Grundlagen) Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) Herr Uwe Friedrich
Postfach 601061
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Eigentümer
Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB)
Heinrich-Mann-Allee 104 B
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Fachinformationen
Zusatzinformationen
Eignung / Nutzung |
Maßstab <= 1:250.000 |
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Weitere rechtliche Grundlagen |
34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) |
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Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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