Suche Kataloge Karte Über MetaVer Datenquellen Informationsanbieter
Hilfe Kontakt Sitemap Impressum Datenschutz Barrierefreiheit
Grav
Suche
Kataloge
Karte
Alle Suchergebnisse
Organisationseinheit

Dezernat 510 Lärm, Physikalische Faktoren

Inhalt
  • Übersicht
  • Beschreibung
    Aktualität des Datensatzes
  • Raumbezug
  • Verweise und Downloads
    Untergeordnete Objekte
  • Kontakt
    Ansprechpartner Ansprechpartner
  • Fachinformationen
    Zusatzinformationen Schlagworte
  • Metadatensatz

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) Abteilung 5 Immissionsschutz und Abfallwirtschaft Dezernat 510 Lärm, Physikalische Faktoren Herr Hermann Lewke

hermann.lewke@lung.mv-regierung.de
(03843) 777-510
(03843) 777-9510
http://www.lung.mv-regierung.de

Beschreibung

Das Dezernat Lärm, Physikalische Faktoren ist eine Organisationseinheit des LUNG M-V, Abteilung Immissionsschutz, Abfall und Kreislaufwirtschaft.

Aktualität des Datensatzes

Letzte Änderung

26.03.2012

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
Mecklenburg-Vorpommern (13000000) 10.594°/53.11° 14.412°/54.685°
Regionalschlüssel
130000000000

Verweise und Downloads

Untergeordnete Objekte (11)

Geodatensatz
Straßen
Straßennetz als Grundlage der Lärmkartierung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie umfasst Hauptverkehrsstraßen und Ergänzungsstraßen Hauptverkehrssstraßen sind gemäß § 47b BImSchG "Bundesfernstraße, Landesstraße oder auch sonstige grenzüberschreitende Straße, jeweils mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr" Ergänzungsstraßen umfassen weitere Straßen mit geringerem Verkehrsaufkommen und/oder anderer Straßengattungen (auch Kreis- und Gemeindestraßen)
Geodatensatz
Lärmindex Tag-Abend-Nacht (LDEN) für Ergänzungsstraßen
Isophonen für den Lärmindex Tag-Abend-Nacht (LDEN) für Ergänzungsstraßen Hauptverkehrssstraßen sind gemäß § 47b BImSchG "Bundesfernstraße, Landesstraße oder auch sonstige grenzüberschreitende Straße, jeweils mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr" Ergänzungsstraßen umfassen weitere Straßen mit geringerem Verkehrsaufkommen und/oder anderer Straßengattungen (auch Kreis- und Gemeindestraßen) Berechnung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR)
Geodatensatz
Lärmindex Nacht (LNight) für Straßenbahnen im Ballungsraum Rostock
Isophonen für den Lärmindex Nacht (LNight) für Straßenbahnen im Ballungsraum Rostock Berechnung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR)
Geodatensatz
Lärmindex Tag-Abend-Nacht (LDEN) für Hauptverkehrsstraßen
Isophonen für den Lärmindex Tag-Abend-Nacht (LDEN) für Hauptverkehrsstraßen Hauptverkehrssstraßen sind gemäß § 47b BImSchG "Bundesfernstraße, Landesstraße oder auch sonstige grenzüberschreitende Straße, jeweils mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr" Berechnung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR)
Organisationseinheit
Schallimmissionspläne (Dateien und Karten) in Mecklenburg-Vorpommern
Schallimmissionspläne (Dateien und Karten)
Geodatensatz
Lärmindex Tag-Abend-Nacht (LDEN) für Straßenbahnen im Ballungsraum Rostock
Isophonen für den Lärmindex Tag-Abend-Nacht (LDEN) für Straßenbahnen im Ballungsraum Rostock Berechnung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR)
Geodatensatz
Lärmindex Tag-Abend-Nacht (LDEN) für Industrie, Gewerbe und Hafen im Ballungsraum Rostock
Isophonen für den Lärmindex Tag-Abend-Nacht (LDEN) für Industrie-/Gewerbegelände und Häfen im Ballungsraum Rostock Lärmkartierung für Industrie- und Gewerbelärm erfolgt ausschließlich in Ballungsräumen; gemäß § 4 Abs. 1 der 34. BImSchV sind dabei Industrie- oder Gewerbegelände zu erfassen, soweit in ihnen Tätigkeiten nach Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung - IED) ausgeführt werden oder sich in ihnen Häfen für die Binnen- oder Seeschifffahrt mit einer Gesamtumschlagleistung von mehr als 1,5 Millionen Tonnen pro Jahr befinden Berechnung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR)
Geodatensatz
Lärmindex Nacht (LNight) für Hauptverkehrsstraßen
Isophonen für den Lärmindex Nacht (LNight) für Hauptverkehrsstraßen Hauptverkehrssstraßen sind gemäß § 47b BImSchG "Bundesfernstraße, Landesstraße oder auch sonstige grenzüberschreitende Straße, jeweils mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr" Berechnung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR)
Geodatensatz
Lärmindex Nacht (LNight) für Industrie, Gewerbe und Hafen im Ballungsraum Rostock
Isophonen für den Lärmindex Nacht (LNight) für Industrie-/Gewerbegelände und Häfen im Ballungsraum Rostock Lärmkartierung für Industrie- und Gewerbelärm erfolgt ausschließlich in Ballungsräumen; gemäß § 4 Abs. 1 der 34. BImSchV sind dabei Industrie- oder Gewerbegelände zu erfassen, soweit in ihnen Tätigkeiten nach Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung - IED) ausgeführt werden oder sich in ihnen Häfen für die Binnen- oder Seeschifffahrt mit einer Gesamtumschlagleistung von mehr als 1,5 Millionen Tonnen pro Jahr befinden Berechnung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR)
Geodatensatz
Gebäude
Gebäude als eine Grundlage des Lärmmodells für die Berechnung des Umgebungslärms gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
Geodatensatz
Lärmindex Nacht (LNight) für Ergänzungsstraßen
Isophonen für den Lärmindex Nacht (LNight) für Ergänzungsstraßen Hauptverkehrssstraßen sind gemäß § 47b BImSchG "Bundesfernstraße, Landesstraße oder auch sonstige grenzüberschreitende Straße, jeweils mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr" Ergänzungsstraßen umfassen weitere Straßen mit geringerem Verkehrsaufkommen und/oder anderer Straßengattungen (auch Kreis- und Gemeindestraßen) Berechnung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie - EU-ULR)

Kontakt

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) Abteilung 5 Immissionsschutz und Abfallwirtschaft Dezernat 510 Lärm, Physikalische Faktoren Herr Hermann Lewke

Postfach 1338
D-18263 Güstrow
Goldberger Str. 12
D-18273 Güstrow
Deutschland

hermann.lewke@lung.mv-regierung.de
(03843) 777-510
(03843) 777-9510
http://www.lung.mv-regierung.de
Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) Abteilung 5 Immissionsschutz und Abfallwirtschaft Dezernat 510 Lärm, Physikalische Faktoren Frau Manja Schott

Postfach 13 38
D-18263 Güstrow
Goldberger Str. 12 b
D-18273 Güstrow
Deutschland

manja.schott@lung.mv-regierung.de
(0385) 588 64511
(0385) 588 64106
http://www.lung.mv-regierung.de

Fachinformationen

Zusatzinformationen

Sprache des Datensatzes

Deutsch

Schlagworte

Suchbegriffe Lärmminderung Lärmschutz Lästigkeit (Lärm)

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

85DEA59D-E760-11D2-9A86-080000507261

Aktualität der Metadaten

29.01.2026

Sprache Metadatensatz

Deutsch

ISO/XML
ISO/XML herunterladen
Ansprechpartner (Metadatum)
manja.schott@lung.mv-regierung.de
Metadatenquelle
Umweltdatenkatalog Mecklenburg-Vorpommern
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG)

Grav
2026 Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung. Alle Rechte vorbehalten.
Hilfe Kontakt Sitemap Impressum Datenschutz Barrierefreiheit

Hilfe