Siedlungsabfälle sind im Wesentlichen Abfälle aus privaten Haushaltungen (Hausmüll, Sperrmüll) und ähnliche Abfälle aus Gewerbe, Industrie und Infrastruktureinrichtungen sowie Bauabfälle und Klärschlämme. Das gilt, soweit diese Abfälle nicht als gefährlich (umgangssprachlich: „Sonderabfälle“) einzustufen sind.
Zuständig für die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushaltungen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE). Das sind im Saarland die Gemeinden und der Entsorgungsverband Saar (EVS).
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
| SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
|---|---|---|
| Saarland (10000000) | 6.357°/49.112° | 7.403°/49.639° |
| Regionalschlüssel |
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Kontakt
Ansprechpartner
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Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Abteilung E Technischer Umweltschutz Referat E/1 Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Geologie
Postfach 102461
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