Es sind die vorhandenen zusammenhängenden Siedlungsbereiche dargestellt, für die laut PHD-Beschluss auch langfristig voraussichtlich keine Verbesserung des bestehenden Schutzgrades erreicht werden kann oder die unterhalb des angestrebten Schutzgrades von HQ100 verbleiben werden
Hier handelt es sich um Siedlungsgebiete mit zusammenhängender Bebauung, Industrie oder Gewerbe, für die der Stadtrat im PHD-Beschluss zur Kenntnis genommen hat, dass auch nach sorgfältiger Prüfung Schutzgrade kleiner als HQ100 verbleiben und keine Verbesserung bestehender Schutzgrade vorgesehen ist. Die dargestellten Bereiche werden im PHD in den Kapiteln 6.1 bis 6.23 näher beschrieben und abgebildet sowie in der Übersichtskarte 7.12 dargestellt. Im Kartenbild wurden einige redaktionelle Änderungen gegenüber den Darstellungen im PHD vorgenommen.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
| SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
|---|---|---|
| 13.556°/50.962° | 13.989°/51.186° |
| Koordinatensystem |
25833
|
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Verweise und Downloads
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Nutzung
| Nutzungsbedingungen |
Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 Quellenvermerk: Quelle: Geodaten Sachsen Es gelten die Nutzungsbedingungen des Open-Data-Portals der Landeshauptstadt Dresden, siehe https://opendata.dresden.de. |
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| Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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| Anwendungs-einschränkungen |
Bedingungen unbekannt Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Es gelten die Nutzungsbedingungen des Open-Data-Portals der Landeshauptstadt Dresden, siehe https://opendata.dresden.de. |
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Kontakt
Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
| Art des Dienstes |
Download-Dienste |
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| Version |
OGC:WFS 2.0 |
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Operation
| Name der Operation | Beschreibung der Operation | Aufruf der Operation |
|---|---|---|
| GetCapabilities | https://kommisdd.dresden.de/net3/public/ogc.ashx?NodeId=1164&Service=WFS&Request=GetCapabilities | |
| DescribeFeatureType | https://kommisdd.dresden.de/net3/public/ogc.ashx?NodeId=1164&Service=WFS | |
| GetFeature | https://kommisdd.dresden.de/net3/public/ogc.ashx?NodeId=1164&Service=WFS |
| GetCapabilities Dokument |
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Zusatzinformationen
| Herstellungszweck |
Mit der Umsetzung aller im Plan Hochwasservorsorge Dresden (PHD) beschriebenen Maßnahmen ist für den überwiegenden Teil der hochwasserbetroffenen Siedlungsgebiete ein Schutz bis zum hundertjährlichen Hochwasserereignis (HQ 100) erreichbar. Andererseits verbleiben Bereiche, in denen der bestehende Schutzgrad nicht verbessert werden kann oder trotz bereits ergriffener oder noch zu realisierender Maßnahmen unterhalb des angestrebten Schutzgrades von HQ100 verbleiben wird. Die davon betroffenen Bereiche sind im Rahmen der Informationsvorsorge zu kennzeichnen und zu veröffentlichen. Auch die durch Hochwasser ausgelösten hohen Grundwasserstände (Grundhochwasser) bedeuten eine Gefährdung, auf die im Rahmen der Informationsvorsorge hingewiesen werden muss. Flächenbezogene Schutzziele im Grundwasser sieht der Gesetzgeber nicht vor. Besonders in den Auen der Gewässer zweiter Ordnung können auch dauerhaft Grundwasserflurabstände von weniger als drei Meter auftreten. Diese sind hier nicht dargestellt. Für einzelne, von Hochwasser betroffene Siedlungsgebiete an Gewässern zweiter Ordnung müssen die besonderen, gewässerspezifischen Gefahren noch analysiert werden. Für ausgewählte Gewässer am rechtselbischen Elbhang (Keppbach, Friedrichsgrundbach und Helfenberger Bach) sind zusätzlich Gefahren durch Sturzfluten mit Geschiebetransport zu untersuchen. Am Blasewitz-Grunaer Land-graben/Koitschgraben/Leubnitzbach sind besondere Gefährdungen durch Bodenerosion am Oberlauf und das dadurch verursachte Zusetzen von Brücken, Verrohrungen und Rechen vertiefend zu untersuchen. Für den Kaitzbach soll der Schutzgrad für den Großen Garten und die Bürgerwiese weiter verbessert werden. Um Maßnahmen ableiten zu können, ist für die genannten Gewässer zweiter Ordnung die Erstellung von Risikomanagementplänen nach §§ 73 bis 75 und 79 WHG notwendig. Eine ausführliche Beschreibung liegt zum Download bereit: Link (www.dresden.de/medien/PDFs/umwelt/ua_4_36_text.pdf) |
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Konformität
| Spezifikation der Konformität | Spezifikationsdatum | Grad der Konformität | Geprüft mit |
|---|---|---|---|
| VERORDNUNG (EG) Nr. 976/2009 DER KOMMISSION vom 19. Oktober 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Netzdienste | 20.10.2009 | Die GetCapabilities dieses Dienstes sind INSPIRE-konform. |
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