Verweise
Datenbezüge (9)
Für FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie trägt Brandenburg eine besondere Erhaltungsverantwortung.
Aus diesem Grund werden Schwerpunkträume für die Maßnahmenumsetzung zur Sicherung bzw. Entwicklung günstiger Erhaltungszustände dargestellt. Ausgewählt wurden jeweils vollständige FFH-Gebiete als Schwerpunktraum. Die Schwerpunkträume für die Maßnahmenumsetzung wurden aus allen im LfU bekannten Vorkommen der Lebensräume mit besonderer Verantwortung Brandenburgs ermittelt. Eine Umsetzung von Maßnahmen in den Schwerpunkträumen trägt in besonderer Weise zur Erhaltung der Vorkommen in Brandenburg und zur Verbesserung der Erhaltungszustände von Lebensräumen bei.
Es werden für die FFH-Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie, für die Brandenburg eine besondere Erhaltungsverantwortung hat, Schwerpunkträume für die Maßnahmenumsetzung zur Sicherung bzw. Entwicklung günstiger Erhaltungszustände dargestellt. Ausgewählt wurden jeweils vollständige FFH-Gebiete als Schwerpunktraum. Die Schwerpunkträume für die Maßnahmenumsetzung wurden aus allen im LfU bekannten Vorkommen der FFH-Arten mit besonderer Verantwortung Brandenburgs ermittelt. Eine Umsetzung von Maßnahmen in den Schwerpunkträumen trägt in besonderer Weise zur Erhaltung der Vorkommen in Brandenburg und zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Arten bei.
Es werden für die Arten, für die Brandenburg eine besondere internationale Erhaltungsverantwortung hat, Schwerpunkträume für die Maßnahmenumsetzung zur Sicherung bzw. Entwicklung günstiger Erhaltungszustände dargestellt. Ausgewählt wurden jeweils vollständige TK10-Blätter als Schwerpunktraum. Die Schwerpunkträume für die Maßnahmenumsetzung wurden aus allen im LfU bekannten Vorkommen der Arten mit besonderer internationaler Verantwortung Brandenburgs ermittelt. Eine Umsetzung von Maßnahmen in den Schwerpunkträumen trägt in besonderer Weise zur Erhaltung der Vorkommen in Brandenburg bei.
Es werden für ausgewählte Vogelarten nach Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie, für die Brandenburg eine besondere Erhaltungsverantwortung hat, Schwerpunkträume für die Maßnahmeumsetzung zur Sicherung bzw. Entwicklung günstiger Erhaltungszustände dargestellt. Ausgewählt wurden jeweils vollständige EU-Vogelschutzgebiete (SPA) als Schwerpunktraum. Die Schwerpunkträume für die Maßnahmeumsetzung wurden aus allen im LfU bekannten Vorkommen der Arten mit besonderer Verantwortung Brandenburgs in SPA ermittelt. Eine Umsetzung von Maßnahmen in den Schwerpunkträumen trägt in besonderer Weise zur Erhaltung der Vorkommen in Brandenburg und zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Arten bei.
Die Daten enthalten die Grenzen der Geltungsbereiche der Erlasse zur Bewirtschaftung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung auf der Grundlage des §32 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes.
Stand der Daten: 31.12.2020
Das Thema Erhaltungszielverordnungen (EZV) enthält die Grenzen der Geltungsbereiche der Verordnungen zur Festsetzung von Erhaltungszielen und Gebietsabgrenzungen für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung.
Stand der Daten: 31.12.2020
In der Förderkulisse "Natura 2000-Gebiete und wertvolle Grünlandbiotope" soll die Förderung einer extensiven und naturschutzfachlich angepassten Grünlandnutzung auf naturschutzfachlich wertvollen Grünlandstandorten erfolgen. Zu den Zielen der Maßnahme "Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung", mit der vor allem Düngungsbeschränkungen, die Einhaltung bestimmter Nutzungstermine oder spezielle Mahnverfahren gefördert werden, gehören insbesondere die Erhaltung und die Entwicklung bzw. Wiederherstellung der biologischen Vielfalt, eine Förderung des Arten- und Biotopschutzes sowie der Schutz der natürlichen Ressourcen im Grünland.