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WFS Nitratbelastete Gebiete § 13aDüV

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Aktualität der Daten

seit 01.01.2024, gegenwärtig aktuell

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https://isk.geobasis-bb.de/ows/geobroker_l_nitrat_wfs?service=WFS&request=DescribeFeatureType&Version=1.1.0&REQUEST=GetCapabilities
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Nitratbelastete Gebiete nach § 13aDüV
Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt.

Nutzungsbedingungen

Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 Quellenvermerk: Bei unveränderten Daten: ©MLEUV, dl-de/by-2-0, Bei veränderten Daten: ©MLEUV, dl-de/by-2-0, Daten verändert

Ansprechpartner

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) Abteilung 3 - Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Forsten Referat 36 - Acker- und Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Gartenbau, Düngemittelrecht Frau Petra Bodenstein

invekos.dz@mleuv.brandenburg.de
+49 331 866 7 629
https://mleuv.brandenburg.de

Beschreibung

WFS_Nitratkulisse

Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt.

Aktualität der Daten

Aktualität der Daten

seit 01.01.2024, gegenwärtige Aktualität unklar

Status

abgeschlossen

Periodizität

bei Bedarf

Aktualität des Datensatzes

Erstellung

12.01.2024

Letzte Änderung

03.05.2024

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
Nitratkulisse (12) 11.67°/51.342° 14.761°/53.439°
Regionalschlüssel
120000000000
Koordinatensystem
EPSG 25833: ETRS89 / UTM Zone 33N

Verweise und Downloads

URL des Zugangs (5)

https://isk.geobasis-bb.de/ows/geobroker_l_nitrat_wfs?service=WFS&request=GetCapabilities
https://isk.geobasis-bb.de/ows/geobroker_l_nitrat_wfs?service=WFS&request=DescribeFeatureType&Version=1.1.0&REQUEST=GetCapabilities
Version 1.1.0
https://isk.geobasis-bb.de/ows/geobroker_l_nitrat_wfs?service=WFS&request=DescribeFeatureType&Version=2.0.0&REQUEST=GetCapabilities
Version 2.0.0
https://isk.geobasis-bb.de/ows/geobroker_l_nitrat_wfs?service=WFS&request=GetFeature&Version=1.1.0&TypeName=refbb:Nitrat&count=2&REQUEST=GetCapabilities
Version 1.1.0
https://isk.geobasis-bb.de/ows/geobroker_l_nitrat_wfs?service=WFS&request=GetFeature&Version=2.0.0&TypeName=refbb:Nitrat&count=2&REQUEST=GetCapabilities
Version 2.0.0

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Geodatensatz
Nitratbelastete Gebiete nach § 13aDüV
img
Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt.

Weitere Verweise (2)

XML
https://isk.geobasis-bb.de/ows/geobroker_l_nitrat_wfs Information
Dienst "WFS Nitratbelastete Gebiete § 13aDüV" (GetCapabilities)

Übergeordnete Objekte (1)

Geodatensatz
Nitratbelastete Gebiete nach § 13aDüV
img
Die Nitratkulisse nach § 13a DüV (2021) informiert über alle mit Nitrat belasteten Gebiete, welche mit Inkrafttreten der BbgDüV (2022) und BbgDüV AendVO (2023) ausgewiesen wurden. Auf diesen ausgewiesenen Flächen gelten die abweichenden oder ergänzenden Anforderungen nach § 13a (2) DüV, § 1 BbgDüV AendVO (2023) in der ab dem 01.01.2024 geltenden Fassung. Gebiete mit einem Niederschlag größer gleich 550 mm sind in der vorliegenden Fachkulisse zur Umsetzung der Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021) separat dargestellt. Auflagen nach §13a (2) Nr. 7 der Düngeverordnung (DüV 2021): In Kulturen mit einer Aussaat oder Pflanzung nach dem 1. Februar dürfen Düngemittel mit einem wesentlichen Gehalt an Stickstoff nur aufgebracht werden, wenn auf der betroffenen Fläche im Herbst des Vorjahres eine Zwischenfrucht angebaut wurde, die nicht vor dem 15. Januar umgebrochen wurde. Das gilt nicht für Flächen, auf denen Kulturen nach dem 1. Oktober geerntet werden und nicht für Flächen in Gebieten, in denen der jährliche Niederschlag im langjährigen Mittel weniger als 550 Millimeter pro Quadratmeter beträgt. Weitere Hinweise zur Düngeverordnung und den mit Nitrat belasteten Gebieten sind auf der Seite des LELFs (https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/landwirtschaft/acker-und-pflanzenbau/bodenschutz-und-duengung/) hinterlegt.
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes

b1d65972-6945-4e63-8c4f-f6b216849896

Nutzung

Nutzungsbedingungen

Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 Quellenvermerk: Bei unveränderten Daten: ©MLEUV, dl-de/by-2-0, Bei veränderten Daten: ©MLEUV, dl-de/by-2-0, Daten verändert

Zugriffsbeschränkungen

Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen

Kontakt

Ansprechpartner

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) Abteilung 3 - Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Forsten Referat 36 - Acker- und Pflanzenbau, Pflanzenschutz, Gartenbau, Düngemittelrecht Frau Petra Bodenstein

Postfach 601150
14411 Potsdam
Lindenstraße 34a
14467 Potsdam
Deutschland

invekos.dz@mleuv.brandenburg.de
+49 331 866 7 629
https://mleuv.brandenburg.de
Vertrieb

Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB)

Heinrich-Mann-Allee 104 B
14473 Potsdam
Deutschland

kundenservice@geobasis-bb.de
0331 / 88 44 - 123
https://www.geobasis-bb.de
Eigentümer

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) EU-Zahlstelle Herr Norbert Falk

Postfach 601150
14411 Potsdam
Henning - von - Tresckow - Straße 2-13
14467 Potsdam
Deutschland

zahlstelle@mleuv.brandenburg.de
+49 331 866 0
https://mleuv.brandenburg.de

Fachinformationen

Informationen zum Datensatz

Klassifikation des Dienstes

Dienst für den Zugriff auf Objekte (WFS, ATOM, API Features etc.)

Art des Dienstes

Download-Dienste

Version

OGC:WFS 1.1.0

OGC:WFS 2.0

Operation
Name der Operation Beschreibung der Operation Aufruf der Operation
GetCapabilities https://isk.geobasis-bb.de/ows/geobroker_l_nitrat_wfs?service=WFS&request=GetCapabilities
DescribeFeatureType Version 1.1.0 https://isk.geobasis-bb.de/ows/geobroker_l_nitrat_wfs?service=WFS&request=DescribeFeatureType&Version=1.1.0
DescribeFeatureType Version 2.0.0 https://isk.geobasis-bb.de/ows/geobroker_l_nitrat_wfs?service=WFS&request=DescribeFeatureType&Version=2.0.0
GetFeature Version 1.1.0 https://isk.geobasis-bb.de/ows/geobroker_l_nitrat_wfs?service=WFS&request=GetFeature&Version=1.1.0&TypeName=refbb:Nitrat&count=2
GetFeature Version 2.0.0 https://isk.geobasis-bb.de/ows/geobroker_l_nitrat_wfs?service=WFS&request=GetFeature&Version=2.0.0&TypeName=refbb:Nitrat&count=2
GetCapabilities Dokument
GetCapabilities anzeigen

Zusatzinformationen

Herstellungszweck

Information über Gebiete mit Niederschlag >=550mm pro Jahr

Datenformat
Name Version Kompressionstechnik Spezifikation
XML 2.0.0

Schlagworte

Suchbegriffe Bodenressourcen Bodenschutz EU-Subvention Finanzierungshilfe infoFeatureAccessService Landwirtschaft Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Nahrungsmittel Niederschlag Nitratkulisse opendata WFS

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

5779b4d3-7637-4792-9f10-95c27521e8ae

Aktualität der Metadaten

22.08.2025

Sprache Metadatensatz

Deutsch

XML Darstellung
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Ansprechpartner (Metadatum)
gis-invekos@geobasis-bb.de
Metadatenquelle
Umweltdatenkatalog Brandenburg
Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

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