Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (kurz: Sozialbehörde) verantwortet in Hamburg die Gestaltung des Sozialwesens.
Hierzu zählen (Transfer-)Leistungen für Menschen, die von Armut und Ausgrenzung bedroht sind, Hilfen für Wohnungs- und Obdachlose sowie Leistungen für Menschen mit Behinderungen. Die Sozialbehörde ist weiterhin zuständig für die Arbeitsmarktpolitik, eine effektive Gesundheitsversorgung, Hilfe zur Pflege und die Steuerung und Kapazitätserweiterung der öffentlichen Unterbringung. Im Bereich der Jugendhilfe fungiert die Sozialbehörde als oberste Landesjugendbehörde und Landesjugendamt und nimmt überbezirkliche Aufgaben wahr. Zudem ist sie verantwortlich für die Kindertagesbetreuung in Hamburg. Außerdem nimmt die Behörde Grundsatz- und Steuerungsaufgaben bei der Integration von Zuwanderern, der Förderung des freiwilligen Engagements und beim Opferschutz wahr.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Hamburg (02) | 8.421°/53.395° | 10.326°/53.964° |
Regionalschlüssel |
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Verweise und Downloads
Untergeordnete Objekte (52)
Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer*in nach § 30 SGB VIII:
Ein Erziehungsbeistand oder ein/e Betreuungshelfer*in ist eine ambulante Einzelhilfe und soll Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme unterstützen. Darüber hinaus soll ein Erziehungsbeistand oder ein/e Betreuungshelfer*in bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen.
Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII:
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) wendet sich an Familien mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen, die sich in schwierigen Lebenslagen oder Krisen befinden. Sie zielt auf den Erhalt der Familie und unterstützt bei der Erziehung der Kinder. Die Hilfe umfasst eine intensive, aufsuchende Betreuung und Begleitung, bezieht die Familie als Ganzes mit ein und gibt Hilfe zur Selbsthilfe. Sie ist auf längere Dauer angelegt.
Freiwilligenagenturen sind Angebote zur Förderung des freiwilligen Engagements. Sie bieten kostenlose Information und Beratung von Interessierten, Engagierten und Organisationen des freiwilligen Engagements. Als Vernetzungs- und Beratungsstellen unterstützen sie lokale Akteure zu festen Sprechzeiten, auf Anfrage und auch aufsuchend vor Ort.
Mehrgenerationenhäuser sind Treffpunkte für Jung und Alt im Stadtteil. Sie bieten einen offenen Tagestreff mit Café oder Bistro sowie Kurs- und Dienstleistungen für Kinder und Jugendliche, Erwachsene, Familien und Seniorinnen und Senioren. Bei ihren Angeboten beziehen die Einrichtungen die Fähigkeiten aller Altersgruppen im Rahmen des freiwilligen Engagements ein.
Standorte der Einrichtungen der Jugendsozialarbeit und zusätzliche Informationen zum Angebot der einzelnen JSA-Einrichtungen, wie die in den Einrichtungen angesprochenen Alterszielgruppen (unter 3; 3 bis unter 6; 6 bis unter 10; 10 bis unter 14; 14 bis unter 19), die Struktur der Angebotszeiten sowie der Umfang und die inhaltliche Ausrichtung der Angebote.
Standorte der Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und zusätzlich Informationen zum Angebot der einzelnen OKJA-Einrichtungen wie die in den Einrichtungen angesprochenen Alterszielgruppen (unter 3; 3 bis unter 6; 6 bis unter 10; 10 bis unter 14; 14 bis unter 19), die Struktur der Angebotszeiten sowie der Umfang und die inhaltliche Ausrichtung organisierter Gruppenangebote.
Die methodischen Hinweise zu diesem Datensatz sind in der Statistik "Migrationsmonitor" der Bundesagentur für Arbeit enthalten. Die Verlinkung zur Website der Bundesagentur für Arbeit, auf der die Statistik in Excel-Format veröffentlicht wird, ist in den Verweisen enthalten.
Die kostenfreie und freiwillige Lebenslagenberatung hilft Arbeitslosengeld II-Beziehenden bei der Bewältigung und dem Abbau von persönlichen Problemlagen. Im Rahmen einer professionellen Einzelberatung werden Ratsuchende bei der Bewältigung von Problemlagen unterstützt, mit dem Ziel, ihre Lebenssituation zu stabilisieren.
Der berufliche Wiedereinstieg ist mit gesundheitlichen Einschränkungen in vielen Fällen erschwert. Die hamburger arbeit bietet vor diesem Hintergrund für erwerbslose Personen oder Menschen, die sich in schwierigen sozialen Verhältnissen befinden, ein breites Angebot rund um die Fragen der Gesundheitsorientierung, Prävention und Gesundheitsförderung. In individuellen Beratungsgesprächen werden die Ratsuchenden unterstützt und persönliche Lösungen entwickelt. Zudem können verschiedene Kursangebote wahrgenommen werden. Diese Leistungen sind für die Ratsuchenden kostenfrei.
Die anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen unterstützen bei der Durchführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens nach § 305 der Insolvenzordnung (InsO). Die öffentlich geförderten Schuldnerberatungsstellen bieten darüber hinaus für Menschen, die Sozialleistungen beziehen oder über ein niedriges Einkommen verfügen umfassende Beratung zu allen Fragen der Verschuldung, wie zum Beispiel bei Lohn- oder Kontopfändung. Eine Übernahme der Beratungskosten durch die Stadt ist hier möglich.
Das für Ihren Bezirk zuständige Fachamt für Jugend- und Familienhilfe (Jugendamt) bzw. das Soziale Dienstleistungszentrum (SDZ) berät in allen Fragen zur Kindertagesbetreuung, hilft bei der Suche nach einem geeigneten Platz für Ihr Kind und berechnet die ggf. von Ihnen zu leistende Kostenbeteiligung.
Kindertagespflege
Eine flexible Alternative zur Kita ist die Betreuung durch eine qualifizierte Tagesmutter oder einen Tagesvater. Die Tagespflegebörsen helfen bei der Suche nach geeigneten Personen.
Anteilige Tagessätze, anteilige Miete, anteilige Heizkosten, anteilige laufende Nebenkosten, Anteile Sammelunterkunft, Regelbedarf nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz, Beiträge zur Krankenversicherung.
Für die Leistungsempfänger nach Personenkreis § 3 Asylbewerberleistungsgesetz muss mindestens eine der folgenden laufenden Leistungen anteilig oder insgesamt im jeweils betreffenden Monat ausgezahlt worden sein:
Anteile Sammelunterkunft, Notwendiger persönlicher Bedarf Asylbewerberleistungsgesetz, notwendiger Bedarf Asylbewerberleistungsgesetz, Sachleistungen, Leistungen nach § 1 Absatz 4/ § 1a Absatz 1 Asylbewerberleistungsgesetz.
Durch die Beratung und Begleitung durch die Fachberatungsstellen haben die Betroffenen die Möglichkeit, über die erlebte sexuelle Gewalt zu sprechen und die Gewalterfahrungen zu verarbeiten und so eine Stabilisierung zu erfahren. Sie bieten Unterstützung dabei Ängste und psychosomatische Beschwerden zu überwinden und dienen dem Abbau der durch sexualisierte Gewalt hervorgerufenen Entwicklungsstörungen und Verhaltensweisen. Bezugspersonen betroffener Kinder und Jugendlicher werden bei der Bewältigung von Erziehungs- und Beziehungsproblemen mit betroffenen Kindern und Jugendlichen unterstützt, sodass auch diese die Kinder und Jugendlichen gut unterstützen können. Fachkräfte, Auszubildende und Ehrenamtliche im Kinder- und Jugendbereich werden durch fachliche Beratung in die Lage versetzt, in ihrem jeweiligen Arbeitsfeld präventiv tätig zu werden und z. B. bei Verdachtsmomenten im Einzelfall weitere Schritte zu planen und kompetente Ansprechpartnerinnen für betroffene Kinder und Jugendliche zu sein.
Die Arbeit des Kinderschutzzentrums ist auf die Vorbeugung jeder familialen Gewalt – Kindesvernachlässigung, körperlicher und psychischer Gewalt sowie sexueller Gewalt gegen Kinder – sowie auf die Linderung der Folgen von dieser gerichtet. Dazu wird die Eltern-Kind-Beziehung gestärkt und Mütter, Väter sowie Kinder können Kompetenzen entwickeln, mit Konflikten konstruktiv umzugehen und ohne Gewaltanwendung miteinander zu kommunizieren. Auch Personen aus dem Umfeld von Gewalt betroffenen Familien und Fachkräfte, die Kinder und ihre Familien betreuen, erhalten Beratung und Unterstützung im Kinderschutzzentrum. Zudem wird die (fachliche) Öffentlichkeit über die Hintergründe von Gewalt gegen Kinder, über Präventions- und Hilfsmöglichkeiten für Eltern und Kinder aufgeklärt. Die Arbeit findet auf Grundlage der §§ 11 Abs. 3 Nr. 6, 8 Abs. 3, 8a, 8b, 16 des SGB VIII und § 4 KKG statt.
Essstörungsberatung: Beratung von Menschen, die an einer Essstörung erkrankt sind oder sich ggf. auf dem Weg dorthin befinden sowie deren Zugehörige.
Gesundheitsförderung und Prävention: Soziallagenbezogene Gesundheitsförderung und Prävention im Stadtteil, in der Familie, Kita, Schule, im Betrieb oder im Alter.
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung: Allgemeine Schwangerenberatung nach § 2 SchKG und Konfliktberatung nach § 5 SchKG.
Gesundheitskommunikation für und mit Migrantinnen und Migranten: Verbesserung des Zugang von in Hamburg lebenden Migrantinnen und Migranten zum deutschen Gesundheitssystem.
Kindergesundheit / Frühe Hilfen: Ansprache sowie psychosoziale und gesundheitsbezogene Unterstützung von Familien mit Kindern im Alter von 0-3 Jahren, Stärkung der Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen.
Ambulante Krebsberatung: Ambulante psychologische Beratung, kurzfristig und unbürokratisch für Krebserkrankte und ihre Angehörigen.
Beratung zu Spina bifida und Hydrocephalus: Beratung, Angebote und Projekte für Menschen mit Spina bifida und Hydrocephalus und ihre Angehörigen.
HIV/AIDS-Beratung: Beratung von Menschen, die gefährdet sind, an HIV zu erkranken oder an HIV/AIDS erkrankt sind sowie Angehörige und Multiplikatoren.
Kontakt und Information für Selbsthilfegruppen: Beratung von Menschen, die eine Selbsthilfegruppe gründen wollen oder eine Selbsthilfegruppe suchen.
- kommunalen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
- nach dem SGB II
- Sozialhilfe und Grundsicherung
- nach dem Sozialgesetzbuch XII
- sowie den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Die Infoline stellt den zuständigen behördlichen Dienststellen sowie Bürgerinnen und Bürgern die gesetzlichen Grundlagen und Ausführungsvorschriften zur Bewilligung von Sozialleistungen zur Verfügung.
Sie hilft zum Beispiel bei Problemen mit der deutschen Sprache und bei persönlichen Anliegen.
Die Beratung ist kostenlos, aber zeitlich befristet.
Die Beratung für Flüchtlinge im Flüchtlingszentrum richtet sich an Flüchtlinge, Asylbewerber, Menschen mit ungesichertem Aufenthalt und Menschen ohne Papiere.
Es berät und unterstützt u.a. in vielen verschiedenen Sprachen zu Fragen der Erstorientierung und Perspektivplanung im Aufnahmeland, freiwilligen Rückkehr und zu Deutschsprachförderangeboten. Die Beratung ist kostenlos.
Die Beratungsstelle amira ist eine Antidiskriminierungsberatungsstelle und berät Menschen in Fragen von Diskriminierung wegen (zugeschriebener) Herkunft und Religion.
IQ Netzwerk Hamburg: Erwachsene mit Migrationshintergrund, Zuwanderer und geflüchtete Menschen besser in den Hamburger Arbeitsmarkt integrieren – das ist Ziel des IQ Netzwerks Hamburg. Diverse Partner haben sich zusammengeschlossen und bieten Beratungen, Qualifizierungen und Schulungen an. Das Netzwerk arbeitet im Rahmen des bundesweiten Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ und wird koordiniert von der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).
Die Jugendberufsagentur Hamburg berät und unterstützt junge Menschen auf ihrem Weg in den Beruf. Sie ist die Anlaufstelle für alle Fragen rund um Ausbildung und Studium sowie zur Bewältigung persönlicher oder familiärer Probleme, die den Weg ins Berufsleben beeinträchtigen. Alle jungen Menschen können sich mit ihren Fragen an den Standort der Jugendberufsagentur ihres Wohnbezirks wenden, unabhängig davon ob sie staatliche Förderleistungen erhalten oder nicht. Es gibt in allen sieben Bezirken Standorte der Jugendberufsagentur und in diesen arbeiten die Mitarbeitenden mehrerer Institutionen unter einem Dach und Hand in Hand:
- Die Agentur für Arbeit berät u.a. zur Berufsorientierung bzw. -wahl und Studium und vermittelt in Ausbildung oder Arbeit.
- Jobcenter team.arbeit.hamburg vermittelt ebenfalls u.a. in Arbeit, bietet Unterstützungsmaßnahmen oder Hilfestellung bei Schulden- und Suchtproblemen.
- Das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) berät zu Fragen der Schulpflicht, schulischen Bildungs- und Ausbildungsangeboten und vermittelt in Maßnahmen zur Berufsvorbereitung.
- Die Bezirke unterstützen bei den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, helfen bei Wohnungsnotfällen und sonstigen Herausforderungen des alltäglichen Lebens.
Das Hamburg Welcome Center (HWC) berät (mögliche) Fachkräfte, die aus dem Ausland zuwandern wollen, und solche, die schon zugewandert sind (auch als Geflüchtete). Es unterstützt bei allen Themen rund um den Weg in Arbeit und Ausbildung sowie zu Einreise und Aufenthalt. Das HWC berät auch Hamburger Unternehmen mit Fachkräftebedarf.
1. Kita_Einrichtung.csv
2. Kita_Einrichtung_Leistung.csv
Die Datei Kita_Einrichtung.csv stellt für jede Kindertagesstätte genau eine Zeile mit Informationen bereit und ist nach der ersten Spalte KITAEinrichtung_EinrNr aufsteigend sortiert.
Die Datei Kita_Einrichtung_Leistung.csv beinhaltet sämtliche angebotenen Leistungen der Kindertagesstätten und ist ebenfalls nach der ersten Spalte KITAEinrichtung_EinrNr aufsteigend sortiert.
Format
Die Dateien sind unter der UTF-8 Codepage erstellt worden. Das Zeilenende ist mit Carriage Return (=Wagenrücklauf) + Line Feed (=Zeilenvorschub) gekennzeichnet. Die Spalten sind durch das Trennzeichen ^ (=Hütchen) separiert.
Datenstruktur
Die erste Zeile der Dateien ist mit dem Inhalt sep=^ für die Bearbeitung mit dem Programm Microsoft Excel optimiert. Wird nicht mit Excel gearbeitet, so ist diese Zeile zu ignorieren. Allerdings betrachtet Excel alle csv-Dateien grundsätzlich als ANSI-codiert und wandelt nicht automatisch nach UTF-8 um, so dass bspw. die Umlaute nicht korrekt dargestellt werden. Daher wird an dieser Stelle für den Import der Daten nach Excel ausdrücklich die Nutzung des excelinternen Textkonvertierungs-Assistenten empfohlen, da dort alle nötigen Einstellungen für einen fehlerfreien Import vorgenommen werden können.
Die zweite Zeile der Dateien enthält die Spaltenüberschriften.
Ab der dritten Zeile bis Dateiende befinden sich die exportierten Datensätze der Kita-Datenbank.
Spaltendefinition der Datei Kita_Einrichtung.csv
1. KITAEinrichtung_EinrNr Primärschlüssel, integer, NOT NULL
2. KITAEinrichtung_Name nvarchar(100), NULL
3. KITAEinrichtung_Strasse nvarchar(100), NULL
4. KITAEinrichtung_HausNr integer, NULL
5. KITAEinrichtung_HausNr_Alpha char(6), NULL
6. KITAEinrichtung_PLZ integer, NULL
7. KITAEinrichtung_Ort nvarchar(30), NULL
8. Stadtteil_Name nvarchar(30), NULL
9. KITABezirk_Name nvarchar(15), NULL
10. KITAEinrichtung_AnsprechPartner nvarchar(100), NULL
11. KITAEinrichtung_Telefon nvarchar(40), NULL
12. KITAEinrichtung_Fax nvarchar(50), NULL
13. KITATraeger_Name nvarchar(250), NULL
14. KITAEr_refs_URL nvarchar(100), NULL
15. KITAEr_refs_Email nvarchar(100), NULL
Spaltendefinition der Datei Kita_Einrichtung_Leistung.csv
1. KITAEinrichtung_EinrNr integer, NOT NULL
2. KITALeistung_Name nvarchar(100), NULL
SPD und Grüne haben im Koalitionsvertrag der 22. Legislaturperiode vereinbart, dass „Im Rahmen des Schulausbauprogramms … überall dort, wo die Flächensituation es möglich macht, in den kommenden fünf Jahren auf den neuen Schulgeländen Kitas mit insgesamt rd. 5.000 neuen Kita-Plätzen errichtet…“ werden.
Im Rahmen der Umsetzung der Schulentwicklungsplanung werden in den kommenden zehn Jahren neue Schulen gegründet und an über 100 Standorten umfangreiche Neubauten, Erweiterungsbaumaßnahmen und Sanierungen durchgeführt. Es ergeben sich in diesem Kontext erhebliche Potenziale bestehende Standorte umzubauen und neu zu arrondieren und dadurch die Voraussetzung für eine effizientere Flächenausnutzung zu schaffen. Daraus leiten sich auch Möglichkeiten ab, die Bedarfe an Kitas durch eine Nutzung von Schulgrundstücken zu realisieren. Die Flächenpotenziale, die sich aus der Umsetzung der Schulentwicklungsplanung in den kommenden Jahren ergeben, können mit den Flächenbedarfen der Kita-Versorgung verknüpft und Kitas auf Schulstandorten in einem weitaus höheren Ausmaß als bislang zeitnah realisiert werden.
Bei den angegebenen Kitaplatzzahlen handelt es sich lediglich um Näherungswerte bei der Planung. Die Zahl der angebotenen Plätze nach Inbetriebnahme kann abweichen.
Weitere, ebenfalls kostenlose Angebote sind:
Stillberatung,
Wiegen und Messen des Kindes,
Hausbesuche durch eine Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin auch im Rahmen der Frühen Hilfen,
Ärztliche Beratung und/ oder Untersuchung des Kindes,
Einladungswesen U 6/7,
Informationen und Beratung über Eltern-Kind-Kuren,
Fluorettenausgabe,
Antworten auf Fragen zu Themen wie:
Schlafstörungen,
lang anhaltendes Schreien,
Probleme beim Füttern,
altersgerechte Entwicklung,
Erschöpfungszustände der Eltern,
Wochenbettdepression
Die Beratungsstellen werden gemeinsam von den Kranken- und Pflegekassen sowie der Stadt Hamburg getragen.
GESAH14 ist eine Beratungsstelle für Sexarbeitende in Hamburg. Sie bietet gesundheitliche Beratung an und stellt die entsprechende Bescheinigung darüber aus, um sich als Prostituierte in Hamburg anmelden zu können.
Ziel von integrierten Angeboten als Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe nach Rahmenvereinbarung/RV (siehe Link unter Verweise) ist es, Kinder und Jugendliche mit besonders herausforderndem Verhalten so zu unterstützen, dass sie am Unterricht der allgemeinen Schule weiter teilnehmen können. Je nach Bedarf werden die Kinder und Jugendlichen sowie ihre Eltern individuell oder in kleinen Gruppen für 1-2 Jahre sozialpädagogisch in ihren Kompetenzen gestärkt und unterstützt. Diese Unterstützung ist Teil eines mit dem ReBBZ, der Schule, dem Jugendamt und einem Jugendhilfeträger vereinbarten Konzeptes, das in den Räumlichkeiten der jeweiligen Schule umgesetzt wird.
RV Schule-Jugendhilfe - temporäre Lerngruppe:
Ziel von temporären Lerngruppen als Kooperationsangebot zwischen Schule und Jugendhilfe nach Rahmenvereinbarung/RV (siehe Link unter Verweise) ist es, Kinder und Jugendliche mit besonders herausforderndem Verhalten so zu unterstützen, dass sie in eine allgemeinen Schule reintegriert werden können. Die Kinder und Jugendlichen werden in einer kleinen Gruppe von einer Lehrkraft unterrichtet und einer sozialpädagogischen Fachkraft begleitet. Gleichzeitig werden die Eltern in ihren erzieherischen Kompetenzen gestärkt und unterstützt. Diese Unterstützung sowie die Begleitung und der Unterricht der Kinder und Jugendlichen ist Teil eines mit dem ReBBZ, der Schule, dem Jugendamt und einem Jugendhilfeträger vereinbarten Konzeptes, das außerhalb der allgemeinen Schule, meist in den Räumlichkeiten eines ReBBZ umgesetzt wird.
Sie sind durch den digitalen Karteneintrag selbst sowie vor Ort durch einen Refill Aufkleber an Tür oder Fenster erkennbar.
*Anm.: Das Bezirksamt HH-Nord arbeitet sozialräumlich regelhaft auf Stadtteilebene und erstellt kleinere Gebietszuschnitte anlass- bzw. bedarfsbezogen.
Die sozialräumlichen Angebote lassen sich in fünf Handlungsfelder untergliedern:
SAJF - Angebote zu Frühen Hilfen und Unterstützung von Familien an biographischen Übergängen:
Sozialräumliche Angebote in diesem Handlungsfeld bieten alltagspraktische Unterstützung, individuelle Beratung und
Begleitung sowie aufsuchende und nachgehende Aktivierung für Familien. Sie richten sich an (werdende) Eltern in besonderen Belastungssituationen und an Übergängen wie Geburt, Kita, Schule.
SAJF - Begleitung von Kindern und Jugendlichen in außerschulischen Angeboten:
Treffpunkte, Gruppenangebote und offene Beratung verbunden mit individueller Unterstützung und Begleitung, insbesondere im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Die Förderung der emotionalen und sozialen Entwicklung und Stärkung sowie Alltagsbewältigung stehen im Fokus.
SAJF - schulbezogene Angebote:
Angebote in diesem Handlungsfeld richten sich an Kinder und Jugendliche, deren Schulerfolg durch individuelle, familiäre oder soziale Probleme gefährdet ist. Sie unterstützen bei bildungsbiografischen Übergängen von der Kita in die Grundschule und dann in die weiterführende Schule.
SAJF - Angebote zu Beruflicher Integration und Unterstützung einer selbstständigen Lebensführung:
Angebote der beruflichen Integration und zur Unterstützung einer selbstständigen Lebensführung bieten individuelle Beratung, wenn eine eigenverantwortliche Lebensführung mangels sozialer und beruflicher Integrationsperspektiven gefährdet ist. Dazu gehören auch sozialräumliche Übernachtungs- und Wohnmöglichkeiten für den Übergang.
SAJF - Familienrat:
Der Familienrat ist ein Verfahren, mit dem Familien unterstützt werden, ihr Netzwerk (Verwandte, Freunde, Nachbarn usw.) einzuladen und mit dieser geballten Kompetenz eigene und daher passgenaue Lösungen für ihre Probleme zu erarbeiten. Familienrats-Büros geben nähere Informationen für Familien, Lehrkräfte, Kitas oder andere Interessierte und vermitteln Koordinatorinnen oder Koordinatoren zur Durchführung eines Familienrats.
Die methodischen Hinweise zu diesem Datensatz sind in der Statistik "Migrationsmonitor" der Bundesagentur für Arbeit enthalten. Die Verlinkung zur Website der Bundesagentur für Arbeit, auf der die Statistik in Excel-Format veröffentlicht wird, ist in den Verweisen enthalten.
Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder nach § 19 SGB VIII:
In gemeinsamen Wohnformen werden alleinerziehende Mütter oder Väter betreut, die aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung bei der Pflege und Erziehung eines Kindes unter sechs Jahren besondere Unterstützung benötigen. Die Unterbringung kann bereits während der Schwangerschaft beginnen. Darüber hinaus soll durch die Betreuung und Unterstützung die Stabilisierung der Elternrolle und die Eingliederung in die Ausbildungs- und Berufswelt erzielt werden.
Soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII:
Die soziale Gruppenarbeit richtet sich an ältere Kinder und Jugendliche und soll bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts soll die Entwicklung der Teilnehmenden durch soziales Lernen in der Gruppe gefördert werden.
Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII:
Erziehung in einer Tagesgruppe ist eine Hilfeform für Kinder oder Jugendliche. Die Hilfe soll die Entwicklung durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützen. Dadurch soll der Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in seiner Familie sichergestellt werden. Zudem kann diese Hilfeform auch in einem geeigneten Rahmen der Familienpflege stattfinden.
Betreute Wohnformen nach § 34 SGB VIII:
Bei der Heimerziehung und sonstigen Betreuten Wohnformen gem. § 34 SGB VIII handelt es sich um ein stationäres Angebot der Kinder- und Jugendhilfe. Es wird in Verbindung mit den §§ 27, 41 oder 35a SGB VIII durch das Jugendamt gewährt. Die Maßnahme dient der altersangemessenen Versorgung und Förderung von Kindern und Jugendlichen außerhalb des Elternhauses. Die Maßnahme kann mittel- oder langfristig angelegt sein. Angebote nach § 34 SGB VIII können voll- oder (ab 16 Jahren) teilbetreut sein. Es gibt sie in verschiedenster Ausgestaltung (Wohngruppen, Familienanaloge Wohngruppen, Jugendwohnungen) und teilweise mit zielgruppenspezifischen Spezialisierungen.
Weitere Informationen zu den Einrichtungen sind im Hamburger Pflegekompass zu finden.
Kontakt
Ansprechpartner
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Hamburger Straße 47
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