Die Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm fordert von den Mitgliedstaaten der EU, bis zum 30. Juni 2007 und danach alle fünf Jahre strategische Lärmkarten für definierte Untersuchungsräume auszuarbeiten. Die Untersuchungsräume ergeben sich in Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht gemäß § 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie aus der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV).
Für das Land Brandenburg wurde der Untersuchungsraum 2017 durch die Kartierungspflicht der Hautverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr definiert. Weiterhin umfasst der Untersuchungsraum den Großflughafen Berlin Brandenburg sowie den Ballungsraum Potsdam.
(Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken obliegt dem Eisenbahnbundesamt.).
Ergebnisse der Lärmkartierung sind statistische Angaben zur Lärmbetroffenheit sowie Lärmkarten mit der flächenhaften Isophonendarstellung der Tag/Abend/Nacht- und der Nachtlärmbelastung in den betroffenen Gemeinden.
1. Hauptverkehrsstraßen
Erläuterungen zum Umgebungslärm und zu den Datengrundlagen sowie den Berechnungsverfahren für die Erstellung von Lärmkarten werden in der Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten nach 34. BImSchV gegeben.
Zur besseren Orientierung werden topografische Karten der Landesvermessung eingeblendet.
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Es werden hier die Ergebnisse der Lärmkartierung der zweiten Stufe der Lärmkartierung (2017) Anwendung 3. Stufe angeboten.
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Der Kartendienst ist kostenfrei.
Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU)
Abteilung Technischer Umweltschutz 1 (Genehmigungen / Grundlagen)
Referat T15 - Lärmschutz, anlagenbezogener Immissionsschutz
Herr Uwe Friedrich
Postfach 601061
14410 Potsdam OT Groß Glienicke
Seeburger Chaussee 2
14476
Potsdam OT Groß Glienicke
Deutschland
uwe.friedrich@lfu.brandenburg.de | |
Telefon | 033201 / 442 325 |
Fax | 033201 / 442 399 |
Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg (LGB)
Heinrich-Mann-Allee 103
14473
Potsdam
Deutschland
kundenservice@geobasis-bb.de | |
Telefon | 0331 / 88 44 - 123 |
Fax | 0331 / 88 44 - 16 - 123 |
URL | https://www.geobasis-bb.de |
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Lärmkartierung 2017 (Kartendienst) (Basisdaten)
Immission
Lärm
Lärmkartierung
Vierunddreißigste BImSchV
Umweltüberwachung
Brandenburg (12000000)
Geothesaurus-Raumbezug | Länge 1 | Breite 1 | Länge 2 | Breite 2 |
---|---|---|---|---|
Brandenburg (12000000) | 11.265732° | 51.35923° | 14.765702° | 53.558704° |
von: 01.01.2016 bis: 31.12.2016
abgeschlossen
01.07.2017
Die zuständigen Behörden arbeiten bis zum 30. Juni 2007 bezogen auf das vorangegangene Kalenderjahr Lärmkarten für Ballungsräume mit mehr als 250 000 Einwohnern sowie für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60 000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen aus. Gleiches gilt bis zum 30. Juni 2012 und danach alle fünf Jahre für sämtliche Ballungsräume sowie für sämtliche Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken. Seit Juni 2012 gilt eine Schwelle für das Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30 000 Zügen pro Jahr.
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen
Quellenvermerk: "Landesamt für Umwelt Brandenburg"; Angabe der URL der Datenquelle; Angabe der Datensatzbezeichnung
Es gelten keine Bedingungen
Deutsch
Deutsch
Maßstab <= 1:250.000
34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV)
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie)
4AEE72BE-0320-424F-BD77-A6C7FB4B5F7E
3040379C-68E5-4445-A8ED-4070B50BD3E8
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