Siedlungsbeschränkungsbereich für den Verkehrsflughafen Dresden
Die Planungszone umfasst das Gebiet, in dem nach einer langfristigen Verkehrsprognose (75 000 Flugbewegungen pro Jahr) davon auszugehen ist, dass der äquivalente Dauerschallpegel für die Tagstunden (6.00 bis 22.00 Uhr) mindestens den Pegelwert von 55 dB(A) oder der äquivalente Dauerschallpegel für die Nachtstunden (22.00 bis 6.00 Uhr) mindestens den Pegelwert von 50 dB(A) erreichen wird.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
| SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
|---|---|---|
| 13.556°/50.962° | 13.989°/51.186° |
| Koordinatensystem |
25833
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Verweise und Downloads
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Weitere Verweise (2)
Nutzung
| Nutzungsbedingungen |
Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 Quellenvermerk: Quelle: Geodaten Sachsen Es gelten die Nutzungsbedingungen des Open-Data-Portals der Landeshauptstadt Dresden, siehe https://opendata.dresden.de. |
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| Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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| Anwendungs-einschränkungen |
Bedingungen unbekannt Dieser Datensatz kann gemäß den Nutzungsbestimmungen Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Es gelten die Nutzungsbedingungen des Open-Data-Portals der Landeshauptstadt Dresden, siehe https://opendata.dresden.de. |
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Kontakt
Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
| Digitale Repräsentation |
Vektor |
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| Fachliche Grundlage |
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Ermittlung und Darstellung der Planungszone Siedlungsentwicklung am Flughafen Dresden, Schallschutz consulting Dr. Fürst, Dresden 2012 (unveröffentlicht) |
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Zusatzinformationen
| Veröffentlichung |
Internet |
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| Herstellungszweck |
Im Siedlungsbeschränkungsbereich sollen Gebiete mit überwiegender Wohnnutzung und schutzbedürftige Einrichtungen nach § 5 Absatz 1 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm grundsätzlich nicht ausgewiesen werden. Innerhalb des Siedlungsbeschränkungsbereiches sind neu für die Bebauung vorgesehene Flächen im Rahmen der Bauleitplanung - in den Flächennutzungsplänen nur als gewerbliche Bauflächen und - in Bebauungsplänen nur als Industrie- und Gewerbegebiete gemäß Baunutzungsverordnung zulässig [Landesentwicklungsplan 2013, S. 57]. In Anlehnung an § 5 Absatz 3 Nr. 6 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm sind Wohnungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes jedoch zulässig, wenn dieser der Erhaltung, der Erneuerung, der Anpassung oder dem Umbau von vorhandenen Ortsteilen mit Wohnbebauung dient. Der Siedlungsbeschränkungsbereich sowie die Ausnahmen von der Siedlungsbeschränkung (nicht dargestellt) sind in der Karte 2 "Raumnutzung" der 2. Gesamtfortschreibung 2020 des Regionalplanes Oberes Elbtal/Osterzgebirge festgelegt. |
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| Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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Konformität
| Spezifikation der Konformität | Spezifikationsdatum | Grad der Konformität | Geprüft mit |
|---|---|---|---|
| VERORDNUNG (EG) Nr. 1089/2010 DER KOMMISSION vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten | 08.12.2010 | INSPIRE Verordnung 1089/2010;Ressource ist nicht überprüft |
Informationen zum Metadatensatz
| Objekt-ID |
20ad06ac-1a16-4c31-ac14-60f6adf6eb7b |
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| Aktualität der Metadaten |
22.05.2026 |
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| Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
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| Datensatz / Datenserie |
Datensatz |
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| ISO/XML |
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| Ansprechpartner (Metadatum) |
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| Metadatenquelle |
Metadatenkatalog Sachsen GeoMIS.LfULG
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Sächsisches Landesamt für Umwelt
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Landwirtschaft und Geologie
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