Gültigkeitsbereiche von Hauptbetriebsplänen für Bergbaubetriebe unter Bergaufsicht. Für die Errichtung und Führung eines Betriebes ist ein Hauptbetriebsplan für einen in der Regel zwei Jahre nicht überschreitenden Zeitraum aufzustellen, § 52 Abs. 1 S. 1 BBergG. Er bedarf der Zulassung durch das Sächsische Oberbergamt. Erfasst sind zudem die Hauptbetriebspläne für Besucherbergwerke sowie die Bereiche von Seilbahnen nach Landesseilbahngesetz. Die Daten werden ständig aktuell gehalten.
Verweise und Downloads
Querverweise (2)
Nutzung
| Nutzungsbedingungen |
Der Datensatz ist kostenfrei und kann gemäß den Nutzungsbestimmungen von Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) unter Angabe der Quelle: "Sächsisches Oberbergamt" oder kurz "OBA" genutzt werden. Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 Quellenvermerk: OBA |
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| Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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Kontakt
Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
| Digitale Repräsentation |
Vektor |
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| Fachliche Grundlage |
Die Daten werden aus dem Bergbau-Informationssystem des Sächsischen Oberbergamtes ("BIS") abgeleitet. Die Geometrien werden aus den mit Verwaltungsakt definierten Eckpunktkoordinaten abgeleitet. |
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Informationen zum Metadatensatz
| Objekt-ID |
145e95d3-b4af-4496-b53f-8577e8dc9c44 |
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| Aktualität der Metadaten |
15.03.2023 |
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| Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
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| Datensatz / Datenserie |
Datensatz |
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| ISO/XML |
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| Ansprechpartner (Metadatum) |
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| Metadatenquelle |
Metadatenkatalog Sachsen GeoMIS.LfULG
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Sächsisches Landesamt für Umwelt
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Landwirtschaft und Geologie
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