Baubeschränkungsgebiete gemäß § 107 ff. Bundesberggesetz. Soweit Grundstücke für die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in Anspruch genommen werden sollen, kann die Landesregierung durch Rechtsverordnung Baubeschränkungsgebiete festsetzen, wenn die Inanspruchnahme wegen der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Bodenschätze für die Versorgung des Marktes mit Rohstoffen und wegen der Notwendigkeit einer umfassenden Nutzung der Lagerstätte dem Wohle der Allgemeinheit dient Die Daten werden ständig aktuell gehalten.
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Nutzung
| Nutzungsbedingungen |
Der Datensatz ist kostenfrei und kann gemäß den Nutzungsbestimmungen von Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) unter Angabe der Quelle: "Sächsisches Oberbergamt" oder kurz "OBA" genutzt werden. Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 Quellenvermerk: OBA |
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| Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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Kontakt
Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
| Digitale Repräsentation |
Vektor |
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| Fachliche Grundlage |
Die Daten werden aus dem Bergbau-Informationssystem des Sächsischen Oberbergamtes ("BIS") abgeleitet. Die Geometrien des Feldes der Bergbauberechtigung sowie der Betriebsplan-Fläche werden aus den mit Verwaltungsakt definierten Eckpunktkoordinaten abgeleitet. |
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Informationen zum Metadatensatz
| Objekt-ID |
00f5d760-25ab-44ca-be9f-34d10164a305 |
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| Aktualität der Metadaten |
08.05.2024 |
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| Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
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| Datensatz / Datenserie |
Datensatz |
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| ISO/XML |
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| Ansprechpartner (Metadatum) |
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| Metadatenquelle |
Metadatenkatalog Sachsen GeoMIS.LfULG
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Sächsisches Landesamt für Umwelt
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Landwirtschaft und Geologie
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