Eigentümer von Grundbesitz sind seit dem 01.01.2005 zur Entrichtung von Hochwasserschutzbeiträgen verpflichtet. Gleiches gilt für Eigentum nach dem Erbbaurecht. Eigentum, das von der Grundsteuer befreit ist, unterliegt ebenfalls dem Hochwasserschutzbeitrag. Darstellung der Zonen HWF pflichtig oder HWF befreit.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Bremerhaven, Bremen, Deutschland (administrative) (040120000000) | 8.483°/53.471° | 8.659°/53.61° |
Regionalschlüssel |
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Koordinatensystem |
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Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Urheberrecht |
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Zugriffsbeschränkungen |
Urheberrecht |
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Anwendungseinschränkungen |
- Urheberrecht - Datenschutz - Creative Commons - „Verordnung zur Erhebung von Hochwasserschutzbeiträgen in Bremerhaven" |
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Kontakt
Ansprechpartner
Magistrat der Stadt Bremerhaven Steueramt
Hinrich-Schmalfeldt-Straße 40
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Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Fachliche Grundlage |
Die Erstellung der Übersichtskarte für die Hochwasserschutzbeiträge erfolgte auf Grundlage der Verordnung zur Erhebung von Hochwasserschutzbeiträgen in Bremerhaven. Hierbei ist insbesondere im § 3 Abs. 1 der genannten Verordnung festgelegt, welche Gebiete zum geschützten Gebiet gehören und welche nicht. Demnach sind alle Grundstücke, welche unter NN+ 6,00 m liegen, sowie Bodenerhebungen, die vom geschützten Gebiet umschlossen sind, hochwasserschutzbeitragspflichtig. Die geschützten, hochwasserschutzpflichtigen Gebiete/Bereiche wurden hierbei durch farbliche Markierung auf der Karte hervorgehoben, sodass eine Feststellung der einzelnen Grundstückseigentümer in Bezug auf die Zahlung von Hochwasserschutzbeiträgen erfolgen kann. Die Veröffentlichung der neuen Übersichtskarte erfolgte durch Verordnung vom 7. Dezember 2023 (Brem.GBl. 2024 S.3) und ist auch weiterhin aktuell. |
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