Die Immissionsüberwachung wird in Mecklenburg-Vorpommern durch den Betrieb eines landesweiten Luftmessnetzes gewährleistet.
Entsprechend bestehender Gesetze werden folgende Aufgaben durchgeführt:
-Überwachung von Grenzwerten
-Ermittlung der städtischen und ländlichen Hintergrundbelastung
-Ermittlung der Belastung an verkehrsbelasteten Standorten
-Ermittlung der Belastung im Umfeld von Industriebetrieben und Hafenanlagen
-Beobachtung der Langzeitentwicklung
-Ermittlung der Ursachen von Grenzwertverletzungen
-Uberprüfung der Maßnahmen zur Luftreinhalteplanung
-Information der Öffentlichkeit entsprechend der vorgeschriebenen EU-Richtlinien
-Datenauswertung und Beurteilung entsprechend der vorgeschriebenen EU-Richtlinien und nationaler Gesetze und Vorschriften
-Datenaustausch
-besondere Berichtspflichten bestehen gegenüber der EU
-Entwicklung von Messtrategien
-Einsatz verschiedenster Messverfahren und Kalibriertechniken
Die stationären Messstationen sind entsprechend ihres Einsatzzweckes mit verschiedenen Messgeräten ausgestattet, mit denen es möglich ist, die kontinuierliche Überwachung der Luftschadstoffbelastung an Feinstaub (bis1998 Schwebstaub), Stickoxiden, Ozon, Schwefeldioxid und Kohlenmonoxid kontinuierlich zu überwachen, zu erfassen und zeitnah hierüber zu berichten.
Für die Ermittlung der Benzolkonzentrationen kommen an drei Standorten Passivsammler zum Einsatz.
An einigen der Messstationen wurden darüber hinaus Geräte zur diskontinuierlichen Feinstaubsammlung installiert, um nach Laboranalysen Kenntnisse über die Inhaltsstoffe des Feinstaubs (z. B. PAK und Schwermetalle) zu gewinnen.
Diese Daten werden gegenwärtig in 14 vollautomatisch betriebenen Messcontainern an folgenden Standorten gewonnen: verkehrsnah gelegene Messstationen in: Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund, Wolgast
ländlich gelegene Messstationen: Gülzow, Göhlen, Löcknitz, Rostock-Stuthof, Leizen, Garz
Messstationen im städtischen Hintergrund: Güstrow, Rostock-Warnemünde.
Desweiteren wird ein NH3-Messnetz zur orientierenden Messung betrieben, um die Kenntnisse über die räumliche Variabilität der NH3-Immissonen im ländlichen Raum zu verbessern und damit wichtige Informationen z. B. im Rahmen von Genehmigungsverfahren zu generieren.
Beschreibung
Zeitbezug
Zeitbezug |
seit 01.01.1992, gegenwärtige Aktualität unklar |
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Status |
kontinuierliche Aktualisierung |
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Periodizität |
kontinuierlich |
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Intervall der Erhebung |
1 Stunden |
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Erläuterung zum Zeitbezug |
Rohdatenerfassung in den Messcontainern alle 10 Sekunden, Aggregation auf 30 Minuten, Übertragung der gemittelten Daten in die Datenzentrale des LUNG, dort erfolgt Plausibilitätsprüfung, Verdichtung und Archivierung der Daten |
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Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Neubrandenburg | 13.27°/53.562° | 13.27°/53.562° |
Rostock | 12.101°/54.094° | 12.101°/54.094° |
Schwerin | 11.411°/53.64° | 11.411°/53.64° |
Stralsund | 13.071°/54.31° | 13.071°/54.31° |
Göhlen | 11.364°/53.304° | 11.364°/53.304° |
Gülzow | 12.067°/53.819° | 12.067°/53.819° |
Löcknitz | 14.26°/53.522° | 14.26°/53.522° |
Rostock-Stuthof | 12.177°/54.164° | 12.177°/54.164° |
Zarrentin | 10.93°/53.546° | 10.93°/53.546° |
Güstrow | 12.177°/53.783° | 12.177°/53.783° |
Rostock-Warnemünde | 12.082°/54.173° | 12.082°/54.173° |
Rostock-Am Strande | 12.144°/54.094° | 12.144°/54.094° |
Mecklenburg-Vorpommern (13000000) | 10.594°/53.11° | 14.412°/54.685° |
Regionalschlüssel |
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Erläuterung zum Raumbezug |
Zur kontinuierlichen Überwachung der Luftqualität betreibt das LUNG ein Luftmessnetz, welches derzeit aus 12 stationären Messcontainern besteht. Das Messnetz ist so ausgelegt, dass für das Land Mecklenburg-Vorpommern eine flächendeckende Immissionsüberwachung gewährleistet ist. Die Standorte sind jeweils für ein größeres Areal repräsentativ. |
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Verweise und Downloads
Weitere Verweise (1)
Untergeordnete Objekte (2)
diskontinuierliche Messungen (u.a. Staubinhaltsstoffe)
Sondermessprogramme (u.a.orientierende Messungen)
Standortbeschreibungen (Messorte)
Im Datenarchiv sind sämtliche Messwerte der kontinuierlichen Messungen, diskontinuierlichen und der Sondermessprogramme aller Messkomponenten und Messstandorte enthalten. Alle Informationen sind in einer dBase-strukturierten Datenbank abgespeichert. Die Standortbeschreibungen sind ebenfalls Bestandteil dieser Datenbank.
Übergeordnete Objekte (1)
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
5D0A6A83-7BE4-11D3-B18A-0040333B31EA |
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Kontakt
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) Abteilung 5 Immissionsschutz und Abfallwirtschaft Dezernat 500 Luftmessnetz, Luftgüte-Informationssystem Herr Dr. Thomas Draheim
Goldberger Straße 12
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Eigentümer
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) Abteilung 5 Immissionsschutz und Abfallwirtschaft Dezernat 500 Luftmessnetz, Luftgüte-Informationssystem
Goldberger Straße 12
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Bearbeiter
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) Abteilung 5 Immissionsschutz und Abfallwirtschaft Dezernat 500 Luftmessnetz, Luftgüte-Informationssystem Frau Sigrid Neubauer
Goldberger Straße 12
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Fachinformationen
Zusatzinformationen
Herstellungszweck |
Mit der Richtlinie 96/62/EG des Rates vom 27. September 1996 über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität hat die Europäische Gemeinschaft den Rahmen für die künftige Rechtsentwicklung im Bereich der Luftqualität geschaffen. Die Ziele und Prinzipien werden in sogenannten Tochterrichtlinien konkretisiert. Die 1. Tochterrichtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft sowie die 2. Tochterrichtlinie 2000/69/EG des Rates vom 16. November 2000 über Grenzwerte für Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft sind mit der Novellierung der 22. BImSchV (22. VO zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 11. September 2002) in nationales Recht umgesetzt worden. In der am 12. Februar 2002 veröffentlichten 3. Tochterrichtlinie (2002/3/EG) sind Luftqualitätsziele für den Luftschadstoff Ozon festgelegt worden. Mit der 33. BImSchV vom 13. Juli 2004 wurde die 3. Tochterrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Mit dem Inkrafttreten der 33. BImSchV wurde darüber hinaus die bisherige 23. BImSchV über die Festlegung von Konzentrationswerten für Stickstoffdioxid, Benzol und Ruß aufgehoben. In der 4. Tochterrichtlinie (EU-Richtlinie 2004/107/EG vom 15. Dezember 2004) sind Immissionswerte für Nickel, Cadmium, Arsen und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) mit Benzo(a)-pyren als Leitkomponente enthalten. Mit der am 6. März 2007 in Kraft getretenen Änderung der 22. BImSchV wurde diese Tochterrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. |
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Weitere rechtliche Grundlagen |
22. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) 33. Bundesimmissionsschutzverordnung (BlmSchV) Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) §§ 44, 46 Richtlinie 1999/30/EG Richtlinie 1999/30/EG Richtlinie 2000/69/EG Richtlinie 2004/107/EG Richtlinie 82/884/EWG Richtlinie 96/62/EG |
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Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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Informationen zum Metadatensatz
Objekt-ID |
F98F4CAD-217F-4EA9-8BF5-1A68F512C429 |
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Aktualität der Metadaten |
04.04.2025 |
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Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
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XML Darstellung |
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Ansprechpartner (Metadatum) |
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Metadatenquelle |
Umweltdatenkatalog Mecklenburg-Vorpommern
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Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG)
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