Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus der Planzeichnung, dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen sowie einer Begründung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln.
Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet. Die Begründungen sind dort ebenfalls als PDF-Dateien verfügbar.
Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen erteilt das jeweilige zuständige Bezirksamt.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Hamburg (02) | 8.421°/53.395° | 10.326°/53.964° |
Regionalschlüssel |
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Koordinatensystem |
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Verweise und Downloads
Downloads (7)
Querverweise (8)
Das DIP stellt Teile der Inhalte aller verbindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne, Durchführungspläne, Teilbebauungspläne und Baustufenpläne), die Gebiete mit städtebaulichen Erhaltungsverordnungen nach §172 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 BauGB, die Gebiete mit Gestaltungsverordnungen und Milieugebiete in Hamburg dar.
Im DIP sind Festsetzungen erfasst worden, die aus der zeichnerischen Darstellung der verbindlichen Bauleitpläne hervorgehen. Hierzu zählen z.B. der Geltungsbereich, die Art und das Maß der baulichen Nutzung und die Bauweise. Nicht erfasst wurden z.B. Baulinien und Baugrenzen. Textliche Festsetzungen (§2-Festsetzungen) wurden grundsätzlich nicht erfasst. Die graphische Darstellung erfolgt in Anlehnung an der Darstellung der Bauleitpläne. Für eine Darstellung im Maßstabsbereich 1:2 500 bis 1:10 000 ist das DIP geeignet.
Das DIP ermöglicht einen Überblick hinsichtlich des geltenden Planrechts, ersetzt dieses aber nicht. Bei Auskünften zum geltenden Planrecht muss in jedem Fall Einsicht in die Bauleitpläne genommen werden.
Der Datenbestand liegt flächendeckend für die gesamte Stadt vor. Alle verbindlichen Bauleitpläne, städtebaulichen Erhaltungsverordnungen und Gestaltungsverordnungen, die bis zum 31.12.2018 festgestellt waren, wurden im Datenbestand berücksichtigt.
Eine Gewähr für die Richtigkeit der Inhalte und der Darstellung wird nicht übernommen.
Das DIP wird halbjährlich gesichert. Der älteste Datenbestand ist vom Mai 2002.
Ergänzend zum Flächennutzungsplan ist das Landschaftsprogramm ein ökologischer und freiraumplanerischer Beitrag für die Stadtentwicklungsplanung, mit Betonung der landschaftlichen Qualitäten.
Flächennutzungsplan Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom Oktober 1997
einschließlich der 1. - 189. Änderung und der 1. – 16. Berichtigung – Stand März 2025,
einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs Bau-/Freiflächen September 2014
und aktualisierter nachrichtlicher Übernahmen – Stand September 2022.
Hinweise:
Soweit Änderungsübersichten in den Portalen bereitgestellt werden, zeigen diese den Planungsstand - siehe unten "Untergeordnete Objekte - Änderungsübersicht".
Geo-Information-Systeme (GIS) - Daten, Internet, Intranet:
Der Flächennutzungsplan Hamburg liegt vor:
- In verschiedenen Internet- und Intranetportalen, für die Öffentlichkeit: http://www.hamburg.de/bebauungsplaene-online (inkl. Landschaftsprogramm Hamburg, Bebauungspläne); siehe auch hier unter "Verweise".
- In bearbeitbaren und nicht bearbeitbaren Datenformaten für einen beschränkten Nutzerkreis.
Zur maschinellen Weiterverarbeitung werden die Daten öffentlich als WFS-Downloaddienst und als WMS-Darstellungsdienst öffentlich bereitgestellt.
Innerhalb der Umringe können über einen Link in bestimmten Internetportalen PDF-Dokumente aufgerufen werden, mit Bildern und Erläuterungen bzw. Begründungen zu den Veränderungen.
Außerdem zeigt die Änderungsübersicht die im Verfahren befindlichen FNP-Änderungen sowie die vorgesehenen Berichtigungen.
Die Änderungsübersicht zeigt insofern die Historie des Flächennutzungsplans Hamburg, sie gehört aber nicht originär zu diesem gesetzlichen Planwerk.
Flächennutzungsplan Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom Oktober 1997
einschließlich der 1. - 189. Änderung und der 1. – 16. Berichtigung – Stand März 2025,
einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs Bau-/Freiflächen September 2014
und aktualisierter nachrichtlicher Übernahmen – Stand September 2022.
Der Übersichtlichkeit halber werden "Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen und Vermerke" ( § 5 (3), (4) und (4a) Baugesetzbuch) in einem gesonderten Beiblatt zum Flächennutzungsplan zusammengefasst. Die nachrichtlichen Übernahmen sind keine originären Aussagen des Flächennutzungsplans, sie beziehen sich auf eigene, gesonderte Rechtsgrundlagen und nehmen nicht an der Rechtswirkung des Flächennutzungsplans teil. Kennzeichnungen haben insbesondere eine Hinweis- und Warnfunktion. Vermerke machen auf in Aussicht genommene Planungen nach anderen gesetzlichen Vorschriften aufmerksam.
Neue planerische Ziele der Stadt Hamburg machen ständige Aktualisierungen des Flächennutzungsplans erforderlich. Ergänzend zum Flächennutzungsplan ist das Landschaftsprogramm ein ökologischer und freiraumplanerischer Beitrag für die Stadtentwicklungsplanung, mit Betonung der landschaftlichen Qualitäten.
Angabe der Planungsstände:
Flächennutzungsplan Hamburg - siehe dort.
Beiblatt "Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen und Vermerke": Laufende Aktualisierung auf der Grundlage bestehender Webdienste.
Geo-Information-Systeme (GIS) - Daten, analoge Karten , Internet, Intranet:
Das Beiblatt "Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen und Vermerke" liegt vor:
- Im Intranet.
- Im Internet
Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus der Planzeichnung, dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen sowie einer Begründung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln.
Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet. Die Begründungen sind dort ebenfalls als PDF-Dateien verfügbar.
Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen erteilt das jeweilige zuständige Bezirksamt. Die Linkadressen zu den Stadtplanungsabteilungen der Bezirksämter stehen unter Verweise der Datensatzbeschreibungen.
Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Der XPlanungsstandard ermöglicht es, die Inhalte von Planwerken der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Bauleitplanung und Landschaftsplanung strukturiert in digitaler Form zu erfassen. XPlanung unterstützt den verlustfreien Transfer von Planungsdaten zwischen unterschiedlichen IT-Systemen sowie die internetgestützte Bereitstellung von Planwerken.
Neben den XPlanungsobjekten beinhaltet der Datensatz in den meisten Fällen auch gescannte Rasterbilder der entsprechenden Pläne.
Die XPlanungsdaten ermöglichen einen Überblick hinsichtlich des geltenden Planrechts, ersetzen dieses aber nicht. Bei Auskünften zum geltenden Planrecht muss in jedem Fall Einsicht in die Bauleitpläne genommen werden.
Weitere Verweise (4)
Übergeordnete Objekte (1)
Wichtige Aufgaben und Ziele sind:
Steuerung der gesamtstädtischen Entwicklung, der städtebaulichen Ordnung und der Stadtgestaltung auf der Basis von zukunftsorientierten Konzepten unter Beachtung fachlicher und rechtlicher Grundlagen und Grundsätze sowie auf der Grundlage von politischen Rahmenvorgaben für die Wachsende Stadt
Sicherstellung der Flächenversorgung für die voraussehbaren Bedürfnisse der Stadt und zur Realisierung von stadtentwicklungspolitischen Programmen
Schaffen von Rechtsgrundlagen für die städtebauliche Entwicklung, Ordnung und Gestaltung in gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen und Nutzungsansprüche
Gewährleisten einer dem Wohl der Allgemeinheit entsprechenden sozialgerechten Bodennutzung
Sichern der Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns und Gewährleisten der Berücksichtigung stadtentwicklungsplanerischer und ökologischer Fachinhalte und der Rechtsicherheit der Verfahren in der vorbereitenden und der verbindlichen Landes- und Landschaftsplanung
Lösen von flächenbezogenen Problemen der Landes- und Landschaftsplanung mit besonderer Bedeutung für die Region und die regionale Zusammenarbeit
Einbringen von übergeordneten landes- und landschaftsplanerischen Vorgaben und Aspekten in die verbindliche bezirkliche Landes- und Landschaftsplanung
Konsequentes Fortführen einer ökologischen Vorsorgeplanung und Sicherstellen einer nachhaltigen Stadtentwicklung
Grundlagen der Stadtentwicklung
Schwerpunkte:
Die hier erarbeiteten Grundsätze und auf die Gesamtstadt bezogenen Planungen und Konzepte zu den Funktionen Wohnen, Arbeiten, konsumtive Dienstleistungen, Freizeit und Umwelt sowie die erarbeiteten und anderen Dienststellen zur Verfügung gestellten Basisdaten stellen fachlich fundierte und inhaltlich ausgewogene räumliche Planungen sicher.
Grundlagen der Landschaftsplanung
Rechtliche und fachinhaltliche Grundlagen und Vorgaben für die vorbereitende und die verbindliche Landschaftsplanung. Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Verwaltung stellen sie wesentliche Vorgaben für die bezirklichen Planungsdienststellen im Sinne der zentralen Steuerung überörtlicher Interessen durch den Senat dar:
Ermitteln der Auswirkungen und Risiken von Vorhaben auf den Landschaftsraum, die Umweltmedien und das Landschaftsbild durch differenzierte Standortanalysen und Prüfung von Alternativen
Einbringen von Belangen der Landschaftsplanung bei Planungen Dritter und bei Genehmigungsverfahren
Themenspezifische Ausarbeitungen der Landschaftsplanung, landschaftsplanerische Grundlagendaten ( wie Freiraumverbundsystem, Neudruck des Landschaftsprogramms, Ausgleichsflächenpotenziale )
Vorbereitende Bauleitplanung
Schwerpunkte:
Der Flächennutzungsplan ist zusammenfassender, übergeordneter Raumordnungsplan für Hamburg (§ 8 Raumordnungsgesetz) und vorbereitender Bauleitplan (§ 5 BauGB), aus dem die Bebauungspläne zu entwickeln sind. Er wird durch förmliche Änderungsverfahren gemäß BauGB fortgeschrieben.
Die vorbereitende Planung für Teilräume dient der Überprüfung der Fortschreibungsbedarfe bzw. -ziele des Flächennutzungsplans, und hilft in Bereichen mit entsprechendem Klärungsbedarf den Maßstabssprung zwischen Flächennutzungsplan (1:20.000) und Bebauungsplänen (1:1.000) zu überwinden.
Mit der Standortplanung werden auf Anfrage von Behörden, Trägern öffentlicher Belange, sowie Investorinnen und Investoren grundsätzliche, zwischen den Behörden abgestimmte Planungsvorschläge zur verträglichen Unterbringung bzw. Verteilung von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben im Stadtgebiet unterbreitet werden.
Ziel ist auch die konsequente Fortführung einer ökologischen Vorsorgeplanung und damit die Sicherstellung einer nachhaltigen Stadtentwicklung durch die Aktualisierung und Fortschreibung des Landschaftsprogramms für die Gesamtstadt gem. § 5 HmbNatSchG sowie durch die Aufstellung von Entwicklungsplänen.
Verbindliche Bauleitplanung
Schwerpunkte:
Schaffung von (bodenrechtlich relevantem) Planrecht für die Nutzung von Grundstücken. Das Produkt umfasst die Erstellung von Bebauungsplänen und sonstigen Verordnungen und Vorschriften zur Bodennutzung sowie zur Gestaltung und Nutzung von baulichen Anlagen.
Landschaftspläne im engeren Sinne, Grünordnungspläne, landschaftsplanerische Festsetzungen in Bebauungsplänen (Huckepackbebauungspläne), Vorhaben- und Erschließungspläne, sowie alle vorbereitenden Untersuchungen für die genannten Planverfahren(z.B. durch Eingriffsregelung, FHH-Verträglichkeitsprüfung) und Sicherstellung des Rahmens für die Umsetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch städtebauliche Verträge bzw. Anwendung des Kostenerstattungsgesetzes.
Städtebauliche Entwürfe und Projektsteuerung
Schwerpunkte:
Die Ziele dieses Produktes liegen in der Gewährleistung von funktionalen und räumlich-gestalterischen Qualitäten bei Bebauungs- und Gestaltungsprojekten und in der Koordinierung und Förderung der Realisierung derartiger Projekte.
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
7B8442C8-001F-11D6-814F-00500445A596 |
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Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0Quellenvermerk: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen |
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Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
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Kontakt
Ansprechpartner
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung Landes- und Bauleitplanung (LP 2) Digitalisierung der Landesplanung und Stadtentwicklung (LP 23) Herr David Zink
Neuenfelder Straße 19
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Herausgeber
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung
Neuenfelder Straße 19
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Verwalter
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung
Neuenfelder Straße 19
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Fachinformationen
Informationen zum Metadatensatz
Objekt-ID |
EBA4BF12-3ED2-4305-9B67-8E689FE8C445 |
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Aktualität der Metadaten |
23.10.2024 |
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Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
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Datensatz / Datenserie |
Datenserie |
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XML Darstellung |
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Ansprechpartner (Metadatum) |
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Metadatenquelle |
Hamburger Metadatenkatalog
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Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Hamburg
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