Braunkohlebergbau:
- Grundsatzfragen des aktiven Braunkohlenbergbaues und des Sanierungsbergbaues
- Zulassung von Betriebsplänen "Folgen des Grundwasserwiederanstiegs" (ZVB GWW)
- Zulassung von Betriebsplänen im aktiven Braunkohlenbergbau und in der Braunkohlensanierung
- Abfallrechtliche Genehmigungen, genehmigungsbedürftige Anlagen nach BImSchG
Untertagebergbau:
- Sanierung im Uranerzbergbau
- Untertägiger Bergbau
- Besucherbergwerke
- Zulassung geothermischer Anlagen
- Zulassung von Bohrungen
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
---|---|---|
Sachsen (14) | 11.85°/50.184° | 15.084°/51.711° |
Regionalschlüssel |
---|
Verweise und Downloads
Untergeordnete Objekte (3)
Projekt
Planfeststellungsbeschluss Abfallentsorgungseinrichtung (AEE), Haldenkomplex 371,Standort Schlema-Alberoda, Wismut GmbH
Auf der Grundlage von § 52 Abs. 2a i. V. m. §§ 55, 56, 57a und 57b BBergG und in Verbindung mit § 1 Nr. 4a UVP-V Bergbau sowie den §§ 72 bis 78 VwVfG wird der Rahmenbetriebsplan vom 4. März 2016 zum Vorhaben "Abfallentsorgungseinrichtung Haldenkomplex 371, Standort Schlema-Alberoda der Wismut GmbH" zugelassen.
Die Zulassung umfasst:
- die Bewirtschaftung und somit die Einlagerung von nicht gefährlichen Abfällen im Plateaubereich der Halde 371/I gemäß Anlage 6 des RBP,
- die Bewirtschaftung und somit die Einlagerung von als gefährlich eingestuften bergbaulichen Abfällen (Immobilisate der WBA) im Verwahrstandort der Halde 371/I gemäß Anlage 6 des RBP,
- die Sanierung und Wiedernutzbarmachung der AEE Haldenkomplex 371 durch Profilierung, Abdeckung, Wegebau und Aufforstung sowie Wasserbau einschließlich der Einleitung der auf dem Haldenkomplex gefassten Oberflächenwässer über bestehende Gerinne in die Vorflut Zwickauer Mulde und die Ableitung der am Haldenkomplex 371 gefassten Sickerwässer in die Grube Schlema-Alberoda bzw. zur Vorflut Zwickauer Mulde,
- die Überwachung der AEE Haldenkomplex 371 mittels sanierungsbegleitendem Monitoring (Luft- und Wasserpfad) gemäß Anlage 7 des RBP und mittels markscheiderisch-geotechnischem Monitoring für den Verwahrstandort Halde 371/I,
- die Nachsorge mit Kontroll-, Pflege- und Überwachungsmaßnahmen im Bereich der gesamten AEE Haldenkomplex 371 gemäß Nachsorgeplan (s. Anlage 9 des RBP).
Die vom Vorhaben in Anspruch genommenen Flächen liegen auf den Gemarkungen Hartenstein und Alberoda und Aue in den Landkreisen Zwickau und Erzgebirgskreis.
Die Zulassung umfasst:
- die Bewirtschaftung und somit die Einlagerung von nicht gefährlichen Abfällen im Plateaubereich der Halde 371/I gemäß Anlage 6 des RBP,
- die Bewirtschaftung und somit die Einlagerung von als gefährlich eingestuften bergbaulichen Abfällen (Immobilisate der WBA) im Verwahrstandort der Halde 371/I gemäß Anlage 6 des RBP,
- die Sanierung und Wiedernutzbarmachung der AEE Haldenkomplex 371 durch Profilierung, Abdeckung, Wegebau und Aufforstung sowie Wasserbau einschließlich der Einleitung der auf dem Haldenkomplex gefassten Oberflächenwässer über bestehende Gerinne in die Vorflut Zwickauer Mulde und die Ableitung der am Haldenkomplex 371 gefassten Sickerwässer in die Grube Schlema-Alberoda bzw. zur Vorflut Zwickauer Mulde,
- die Überwachung der AEE Haldenkomplex 371 mittels sanierungsbegleitendem Monitoring (Luft- und Wasserpfad) gemäß Anlage 7 des RBP und mittels markscheiderisch-geotechnischem Monitoring für den Verwahrstandort Halde 371/I,
- die Nachsorge mit Kontroll-, Pflege- und Überwachungsmaßnahmen im Bereich der gesamten AEE Haldenkomplex 371 gemäß Nachsorgeplan (s. Anlage 9 des RBP).
Die vom Vorhaben in Anspruch genommenen Flächen liegen auf den Gemarkungen Hartenstein und Alberoda und Aue in den Landkreisen Zwickau und Erzgebirgskreis.
Projekt
Planfeststellungsbeschluss Abfallentsorgungseinrichtung (AEE) Halde Schlüsselgrund, Standort Königstein Wismut GmbH
Auf der Grundlage von § 52 Abs. 2a i. V. m. §§ 55, 56, 57a und 57b BBergG und in Verbindung mit § 1 Nr. 4a UVP-V Bergbau sowie den §§ 72 bis 78 VwVfG wird der Rahmenbetriebsplan vom 09. Dezember 2011 zum Vorhaben "Abfallentsorgungseinrichtung Halde Schlüsselgrund, Standort Königstein der Wismut GmbH" zugelassen
Die Zulassung umfasst:
- die Bewirtschaftung und somit die Verbringung der am Standort Königstein anfallenden nicht gefährlichen bergbaulichen Abfälle in die Bauabschnitte 2 und 3 der Halde Schlüsselgrund,
- die Errichtung eines Sondereinlagerungsbereiches innerhalb der bereits in Anspruch genommenen Fläche der Halde Schlüsselgrund und die Bewirtschaftung und somit die Einlagerung der als gefährlich eingestuften bergbaulichen Abfälle in den Sondereinlagerungsbereich (Bauabschnitt 4),
- die Verwahrung in den Bauabschnitten 2, 3 und 4 der Halde Schlüsselgrund durch Profilierung und Endabdeckung mit Errichtung eines Wegenetzes und Wasserhaltungssystems,
- das Monitoring für die AEE Halde Schlüsselgrund gemäß Anlage 7 des RBP,
- die Nachsorge mit Pflegearbeiten für die gesamte AEE Halde Schlüsselgrund gemäß Nachsorgeplan (s. Anlage 8 des RBP).
Die vom Vorhaben in Anspruch genommenen Flächen liegen auf der Gemarkung Leupoldishain der Gemeinde Königstein im Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge.
Die Zulassung umfasst:
- die Bewirtschaftung und somit die Verbringung der am Standort Königstein anfallenden nicht gefährlichen bergbaulichen Abfälle in die Bauabschnitte 2 und 3 der Halde Schlüsselgrund,
- die Errichtung eines Sondereinlagerungsbereiches innerhalb der bereits in Anspruch genommenen Fläche der Halde Schlüsselgrund und die Bewirtschaftung und somit die Einlagerung der als gefährlich eingestuften bergbaulichen Abfälle in den Sondereinlagerungsbereich (Bauabschnitt 4),
- die Verwahrung in den Bauabschnitten 2, 3 und 4 der Halde Schlüsselgrund durch Profilierung und Endabdeckung mit Errichtung eines Wegenetzes und Wasserhaltungssystems,
- das Monitoring für die AEE Halde Schlüsselgrund gemäß Anlage 7 des RBP,
- die Nachsorge mit Pflegearbeiten für die gesamte AEE Halde Schlüsselgrund gemäß Nachsorgeplan (s. Anlage 8 des RBP).
Die vom Vorhaben in Anspruch genommenen Flächen liegen auf der Gemarkung Leupoldishain der Gemeinde Königstein im Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge.
Projekt
Planfeststellungsbeschluss -- Errichten und Betreiben einer Kohlebandanlage vom Tagebau Reichwalde zum Kraftwerk Boxberg
Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben Errichten und Betreiben einer Kohlebandanlage vom Tagebau Reichwalde zum Kraftwerk Boxberg in der Gemeinde Boxberg, Niederschlesischer Oberlausitzkreis.
Die Vattenfall Europe Mining AG ist Bergwerkseigentümerin an den Kohlefeldern Nochten und Reichwalde im sächsischen Teil des Lausitzer Braunkohlereviers. Sie betreibt dort derzeit den Tagebau Nochten; es ist vorgesehen, im Jahr 2010 die Rohkohlegewinnung auch im Tagebau Reichwalde fortzuführen.
Die Zulassung umfasst das Errichten und Betreiben einer Kohlebandanlage vom Tagebau Reichwalde zum Kraftwerk Boxberg und die Wiedernutzbarmachung von der durch die Kohlebandanlage in Anspruch genommenen Flächen, auf einer Fläche von insgesamt 23,3 ha.
Im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 2 Abs. 1 UVPG durchgeführt.
Die Vattenfall Europe Mining AG ist Bergwerkseigentümerin an den Kohlefeldern Nochten und Reichwalde im sächsischen Teil des Lausitzer Braunkohlereviers. Sie betreibt dort derzeit den Tagebau Nochten; es ist vorgesehen, im Jahr 2010 die Rohkohlegewinnung auch im Tagebau Reichwalde fortzuführen.
Die Zulassung umfasst das Errichten und Betreiben einer Kohlebandanlage vom Tagebau Reichwalde zum Kraftwerk Boxberg und die Wiedernutzbarmachung von der durch die Kohlebandanlage in Anspruch genommenen Flächen, auf einer Fläche von insgesamt 23,3 ha.
Im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 2 Abs. 1 UVPG durchgeführt.
Übergeordnete Objekte (1)
Organisationseinheit
Sächsisches Oberbergamt
Die Bergaufsicht im Freistaat Sachsen wird auf der Grundlage von Bundes- und Landesgesetzen durch das Sächsische Oberbergamt in Freiberg wahrgenommen. Diese Behörde ist für den Vollzug des Bundesberggesetzes und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften zuständig. Darüber hinaus obliegt ihr der Vollzug wasser-, abfall- und immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen in den der Bergaufsicht unterliegenden Betrieben.
Sie ist aber auch als Fachbehörde an den Planungsverfahren anderer Behörden und der Kommunen insbesondere auf der Grundlage von Raumordnungs- und Umweltschutz- sowie Baugesetzen des Bundes und des Freistaates beteiligt.
Sie nimmt des Weiteren als Sonderordnungsbehörde auch Aufgaben zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Beseitigung von Gefahrenstellen an unterirdischen Hohlräumen bergbaulichen und sonstigen Ursprungs sowie Teilaufgaben für die Braunkohlensanierung und die Sanierung der Wismut-Altstandorte im Rahmen der jeweiligen Verwaltungsabkommen wahr.
Darüber hinaus ist das Sächsische Oberbergamt für den Vollzug der Feldes- und Förderabgabenverordnung des Freistaates Sachsen verantwortlich.
Durch die Bergbehörde werden die Gebiete, in denen unterirdische Hohlräume entweder bekannt bzw. nicht auszuschließen sind, durch eine Verwaltungsvorschrift festgelegt. Zu dieser Verwaltungsvorschrift gehört eine Karte die auch per Internet eingesehen werden kann.
Diese Übersichtskarte gibt einen Überblick über die Verteilung der Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen gemäß § 7 der Sächsischen Hohlraumverordnung (Sächs.HohlrVO) im Freistaat Sachsen.
Sie ist aber auch als Fachbehörde an den Planungsverfahren anderer Behörden und der Kommunen insbesondere auf der Grundlage von Raumordnungs- und Umweltschutz- sowie Baugesetzen des Bundes und des Freistaates beteiligt.
Sie nimmt des Weiteren als Sonderordnungsbehörde auch Aufgaben zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Beseitigung von Gefahrenstellen an unterirdischen Hohlräumen bergbaulichen und sonstigen Ursprungs sowie Teilaufgaben für die Braunkohlensanierung und die Sanierung der Wismut-Altstandorte im Rahmen der jeweiligen Verwaltungsabkommen wahr.
Darüber hinaus ist das Sächsische Oberbergamt für den Vollzug der Feldes- und Förderabgabenverordnung des Freistaates Sachsen verantwortlich.
Durch die Bergbehörde werden die Gebiete, in denen unterirdische Hohlräume entweder bekannt bzw. nicht auszuschließen sind, durch eine Verwaltungsvorschrift festgelegt. Zu dieser Verwaltungsvorschrift gehört eine Karte die auch per Internet eingesehen werden kann.
Diese Übersichtskarte gibt einen Überblick über die Verteilung der Gebiete mit unterirdischen Hohlräumen gemäß § 7 der Sächsischen Hohlraumverordnung (Sächs.HohlrVO) im Freistaat Sachsen.
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
EA1B54D4-980F-4A4B-8B10-C75CC8677662 |
---|
Fachinformationen
Zusatzinformationen
Weitere rechtliche Grundlagen |
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Bundesberggesetz (BBergG) Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) |
---|
Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
---|
Schlagworte
GEMET-Concepts | Bergbau |
Suchbegriffe | Bergrecht Braunkohlefolgelandschaft Braunkohlenabbau Braunkohlenplanung Braunkohlensanierung Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Bundesberggesetz (BBergG) Sanierung Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) |