Aus den zugrunde gelegten rechtlichen Regelungen ergeben sich für den Saatsbetrieb Sachsenforst (SBS) u. a. folgende Aufgaben:
- Beratung der Mitarbeiter der unteren Forstbehörden zu forstrechtlichen Sachverhalten und Wahrnehmung der Fachaufsicht gegenüber den unteren Forstbehörden
- Beratung der sächsischen Forstbezirke in Rechtsfragen
- Rechtsgutachten sowie Mitwirkung bei Stellungnahmen zu Entwürfen der Forstgesetzgebung sowie aller den Forstbetrieb berührenden Gesetze und Verordnungen
- Bearbeitung von Widersprüchen für den gesamten SBS (soweit forstrechtliche Vorschriften betroffen)
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
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Sachsen (14) | 11.85°/50.184° | 15.084°/51.711° |
Regionalschlüssel |
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Verweise und Downloads
Untergeordnete Objekte (3)
Die Forstbehörde hat hierbei insbesondere
- darüber zu wachen, dass die Waldbesitzer ihre Verpflichtungen nach diesem Gesetz oder anderen auf die Erhaltung und Pflege des Waldes sowie die Abwehr von Waldschäden gerichteten Vorschriften erfüllen und
- Zuwiderhandlungen der Waldbesitzer gegen die o. a. genannten Vorschriften zu verhüten, zu verfolgen und zu ahnden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Zuständige Behörde zur Wahrnehmung der Forstaufsicht ist der SBS. Die Bediensteten im forstlichen Revierdienstes des Freistaates Sachsen wirken bei der Ausübung der Forstaufsicht mit.
Forstschutzbeauftragte sind die Revierleiter im Dienst des Staatsbetriebes Sachsenforst sowie die Forstbedienstete im privaten Forstdienst, die auf Antrag ihres Arbeitsgebers durch die zuständige Forstbehörde zum Forstschutzbeauftragten ernannt worden sind.
Folgende Themen werden u. a. bearbeitet:
- Waldumwandlungen und Waldumwandlungserklärungen (soweit Obere Forstbehörde zuständig)
- Erstellung/Fortführung von Waldbilanzen (z. B. Umwandlungsverzeichnisse)
- Erarbeitung von Stellungnahmen als TÖB bei Genehmigungsverfahren nach Bundes-/Landesrecht (soweit Obere Forstbehörde zuständig)
- Forstliche Rahmenplanung
- Waldfunktionenkartierung
Übergeordnete Objekte (1)
-die Bewirtschaftung und Verwaltung des Staatswaldes des Freistaates Sachsen,
-die forsttechnische Betriebsleitung und den Revierdienst im Körperschaftswald,
Beratung, Betreuung und forsttechnische Hilfe im Privatwald,
-die Durchführung forstlicher Förderungsmaßnahmen,
-die forstliche Rahmenplanung und sonstige Fachplanungen für die Forstwirtschaft,
-die Durchführung von Standorterkundungen, Waldfunktionskartierungen u. a.,
-die Durchführung praxisbezogener Versuchs- und Forschungsaufgaben auf dem Gebiet der Forstwirtschaft,
-die Erarbeitung und laufende Fortschreibung der Waldbiotopkartierung im Zusammenwirken mit dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie,
-die Waldpädagogik,
-die Aufgaben eines Amtes für Großschutzgebiete nach dem Sächsischen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege mit der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz, Biosphärenreservatsverwaltung Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft und Naturschutzgebietsverwaltung Königsbrücker Heide/ Gohrischheide, Elbniederterrasse Zeithain,
-die Fachaufsicht über die unteren Forstbehörden als obere Forstbehörde.
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
727C5651-2F8A-4631-8488-8F7FF8D0247D |
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Kontakt
Ansprechpartner
Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS)
Bonnewitzer Straße 34
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Fachinformationen
Zusatzinformationen
Weitere rechtliche Grundlagen |
Bundes-Jagdgesetz (BJagdG) Bundeswaldgesetz (BWaldG) Landesjagdgesetz (SächsLJagdG) Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) Sächsisches Polizeigesetz (SächsPolG) Sächsisches Waldgesetz (SächsWaldG) Umweltinformationsgesetz (UIG) |
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Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
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