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Denkmalförderrichtlinie

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Zeitbezug

seit 13.05.2008, gegenwärtige Aktualität unklar

Ansprechpartner

Ministerium für Bildung und Kultur Landesdenkmalamt

poststelle@denkmal.saarland.de
+49 (0) 6 81 / 501 - 2480
+49 (0) 6 81 / 501 - 2620
http://www.saarland.de/denkmal.htm

Be­schrei­bung

Denkmalförderung, Rechtsgrundlagen Formulare und Merkblätter

Saarländisches Denkmalschutzgesetz (SDSchG)
Nach Artikel 34 der Verfassung des Saarlandes genießen die Denkmäler der Kunst und der Geschichte den Schutz und die Pflege des Staates. Der rechtliche Rahmen wurde mit dem am 01.08.2018 in Kraft getretenen Saarländischen Denkmalschutzgesetz (SDSchG) geschaffen. Das Gesetz schützt Kulturdenkmäler als Zeugnisse menschlicher Geschichte und örtlicher Eigenart. Diese Denkmäler werden in der Denkmalliste geführt.
Zuschüsse
Das Land trägt zu den Kosten der Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern nach Maßgabe der im Haushalt bereitgestellten Mittel bei. Zuwendungen werden grundsätzlich nur zu Maßnahmen gewährt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sind. Der Zuwendungsantrag ist bis spätestens 1. März des Jahres, in dem die Maßnahme durchgeführt werden soll, vorzulegen. Grundsätzlich darf mit den Arbeiten erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheids begonnen werden; unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich.

Zeitbezug

Zeitbezug

seit 13.05.2008, gegenwärtige Aktualität unklar

Status

kontinuierliche Aktualisierung

Periodizität

jährlich

Intervall der Erhebung

1 Jahre

Erläuterung zum Zeitbezug

3.Verwaltungsvorschrift (DFRL) vom 15.April 2002 in der Fassung 2.März 2007, geändert in neue Fassung vom 13. Mai.2008

Aktualität des Datensatzes

Erstellung

17.11.2005

Letzte Änderung

29.07.2020

Raumbezug

Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite NO Länge/Breite
Saarland (10000000) 6.357°/49.112° 7.403°/49.639°
Regionalschlüssel
100000000000

Verweise und Downloads

Weitere Verweise (1)

Denkmalförderrichtlinie Basisdaten

Nutzung

Zugriffs­beschränkun­gen

Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen

Anwendungs­einschränkun­gen

keine Einschränkungen

Kontakt

Ansprechpartner

Ministerium für Bildung und Kultur Landesdenkmalamt

Postfach 102461
D-66024 Schiffweiler
Am Bergwerk Reden 11
D-66578 Schiffweiler
Deutschland

poststelle@denkmal.saarland.de
+49 (0) 6 81 / 501 - 2480
+49 (0) 6 81 / 501 - 2620
http://www.saarland.de/denkmal.htm

Fach­informationen

Zusatzinformationen

Sprache des Daten­satzes

Deutsch

Schlag­worte

Suchbegriffe Baudenkmal Denkmal Denkmalerhaltung Denkmalliste Denkmalpflege Denkmalschutz Finanzierungshilfe Kulturdenkmal Kulturgut

Informationen zum Metadatensatz

Objekt-ID

CF7542E5-96A5-4A46-98A4-D56533E1A9AC

Aktualität der Metadaten

13.02.2025

Sprache Metadatensatz

Deutsch

XML Dar­stellung
Metadaten als XML herunter­laden
Ansprechpartner (Metadatum)
geodatenzentrum@umwelt.saarland.de
Metadatenquelle
Umweltdatenkatalog Saarland
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz

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