Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan (Vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln.
Die Rasterdaten in Form von gescannten Plänen werden über das Stadt- und Landschaftsportal (Linkadresse siehe unter Verweise) als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Die textlichen Festsetzungen und die Begründungen sind den Bilddateien in Form von Textdokumenten (Pdf-Dateien) zugeordnet.
Auskunft zu den einzelnen Bebauungsplänen und den Bebauungplänen im Verfahren erteilt das jeweils zuständige Bezirksamt. WBZ entscheidet über die konkrete Zuständigkeit. Die Linkadressen zu den Stadtplanungsabteilungen der Bezirksämter stehen unter Verweise.
Raumbezug
Lage der Geodaten (in WGS84)
SW Länge/Breite | NO Länge/Breite | |
---|---|---|
Hamburg, Bezirk Harburg | 9.764°/53.414° | 10.052°/53.544° |
Hamburg (02) | 8.421°/53.395° | 10.326°/53.964° |
Regionalschlüssel |
---|
Koordinatensystem |
---|
Verweise und Downloads
Querverweise (4)
1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Wilhelmsburg 70" wird dem Gesetz hinzugefügt.
2. § 2 wird wie folgt geändert:
2.1 Die Nummern 12 und 14 werden gestrichen. Die bisherigen Nummern 13 sowie 15 bis 17 werden die Nummern 12 bis 15.
2.2 Es werden folgende Nummern 16 bis 23 angefügt:
"16. Die Ausweisung ¿Gewerbegebiet" auf den Flurstücken 310, 311, 316, 318 und 9723 (alt: 319) der Gemarkung Wilhelmsburg sowie die Festsetzungen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung werden aufgehoben.
17. Auf der mit " 1" bezeichneten Fläche wird öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage aus-gewiesen. Die im Bebauungsplan ausgewiesene nördliche Baugrenze wird um 5 m nach Süden verlegt.
18. Auf der mit "2" bezeichneten Fläche wird allgemeines Wohngebiet, viergeschossig als Höchstmaß in geschlossener Bauweise mit einer Grundflächenzahl von 0,5 festgesetzt. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. IS. 466,479).
19. Auf der mit "3" bezeichneten Fläche werden anstelle der Festsetzung über die Zahl der Vollgeschosse von I + I UG vier Vollgeschosse als Höchstmaß und eine Grundflächenzahl von 1,0 festgesetzt.
20. Auf der mit "4" bezeichneten Fläche wird das Geh- und Fahrrecht aufgehoben.
21. Für die Erschließung der Flurstücke 310 bis 312,316, 318 und 9723 der Gemarkung Wilhelmsburg sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.
22. Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Für anzupflanzende Bäume muss auf einer Fläche von 12 m je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.
23. In einem Abstand von 20 m zu den äußeren Leitern der in der Planzeichnung gekennzeichneten oberirdischen Elektrizitätsleitung sind Wohnungen unzulässig."
1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Wilhelmsburg 77" wird dem Gesetz hinzugefügt.
2. In § 2 wird folgende Nummer 7 angefügt:
"7. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich zwischen Karl-Arnold-Ring und Kirchdorfer Damm gilt:
7.1 Auf der mit "A" bezeichneten Fläche wird die Ausweisung Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Ladengebiet" aufgehoben und als Straßenverkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung "Marktfläche" festgesetzt.
7.2 Auf der mit "B" bezeichneten Fläche wird die Straßenverkehrsfläche als Straßenverkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung "Marktfläche" festgesetzt.
7.3 Auf der mit "C" bezeichneten Fläche wird auf dem Flurstück 6966 der Gemarkung Wilhelmsburg eine Baugrenze in einem Abstand von 3 m parallel zur östlichen bzw. südöstlichen Flurstücksgrenze festgesetzt."
Kundenzentren bündeln bürgerorietierte Leistungen aus dem Bereich Einwohnerwesen (u.a. Personalausweise, Reisepässe, An- und Abmeldungen zum Melderegister).
Im Sozialen Dienstleistungszentren werden Transfer- und Unterstützungsleistungen (u.a. Sozialhilfe, Eingliederungshilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) bearbeitet.
In Zentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt werden die staatlichen Leistungen aus den genannten Bereichen (u.a. Prüfung von Bauvorhaben aller Art, Genehmigungen, Beratungen) angeboten.
Diese zentrale Datenhaltung erlaubt aber gleichzeitig eine dezentrale Fortführung und Pflege der Datenbestände durch den jeweiligen Sachbearbeiter an seinem Arbeitsplatz mit den dort zur Verfügung stehenden GIS/CAD- Arbeitsplätzen und ¿ Systemen (z. B. WS Landcad, ArcGIS), setzte aber die Entwicklung und Einrichtung vereinheitlichter und abgestimmter Datenaustausch- und Aktualisierungsprozesse voraus. Die Verantwortlichkeit sowie der technische Zugriff auf die Daten verbleiben bei den Dateneigentümern.
Untergeordnete Objekte (101)
Bezirk: Harburg, Stadtteil: Francop
Bezirk: Harburg, Stadtteil: Heimfeld
Bezirk: Harburg, Stadtteil: Heimfeld
Bezirk: Harburg, Stadtteil: Neugraben, Fischbek
Flurstücks 2684, über das Flurstück 1371 der Gemarkung Eißendorf und die Flurstücke 1778 bis 1780 der Gemarkung Harburg zur Bremer Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Friedhofstraße-Reiherhoopweg-Nordostgrenze des Flurstücks 4194, Nordwestgrenzen der Flurstücke 1392, 1667 bis 1669, Nordostgrenze des Flurstücks 1669 der Gemarkung Eißendorf-Bremer Straße-Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 4235, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 4234, Südostgrenze des Flurstücks 4216 der Gemarkung Eißendorf-Dahlengrund-Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 4053, Südostgrenze des Flurstücks 1885 der Gemarkung Eißendorf-Am Großen Dahlen-Eißendorfer Grenzweg-Südwestgrenzen der Flurstücke 1515 bis 1517, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 4120 der Gemarkung Eißendorf-Bremer Straße.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Eißendorfer Mühlenweg-Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1666, Westgrenzen der Flurstücke 1665 und 1393, über das Flurstück 2770 (Reiherhoopweg), Nordgrenze des Flurstücks 2770, Nordwestgrenze des Flurstücks 1370, Westgrenze des Flurstücks 2001, West- und Nordwestgrenzen der Flurstücke 2000 und 1371 der Gemarkung Eißendorf-Gemarkungsgrenze- Nordwest- und Ostgrenze des Flurstücks 1778, Südostgrenze des Flurstücks 1779, Ost- und Nordostgrenze des
Flurstücks 3367 der Gemarkung Harburg-Bremer Straße-Gottschalkring-Südgrenze des Flurstücks 1373 (Reiherhoopweg), über das Flurstück 4170 der Gemarkung Eißendorf-Bremer Straße.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Langenberg-Nordgrenze des Flurstücks 73, Ostgrenzen der Flurstücke 73, 72, 3644, 3646 und 3456 der Gemarkung Marmstorf-Bremer Straße.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Süd-, West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 3365, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 3364, Ostgrenze des Flurstücks 3345 (Metzendorfer Weg) über das Flurstück 3345, Südost- und Südgrenze des Flurstücks 3351, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 3346 der Gemarkung Eißendorf.
Das Plangebiet ist wie folgt begrenzt:
Rosengarten - über die Flurstücke 2722 und 2725 der Gemarkung Hasselwerder - Rosengarten - über das Flurstück 2722, Nordgrenze des Flurstücks 380, über das Flurstück 467 (Alte Süderelbe) der Gemarkung Hasselwerder - Bezirksgrenze (Alte Süderelbe) - Hakengraben - über die Flurstücke 2060, 2062, 2064, 2066 und 2068, Ostgrenzen der Flurstücke 2019 bis 2021, über das Flurstück 2046 (Francoper Außendeich) der Gemarkung Francop - Hohenwischer Straße - Achtern Brack - Vierzigstücken - Hasselwerder Straße - Süd-, Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 674 der Gemarkung Hasselwerder - Hasselwerder Straße - Südost-, Nordost- und Nordwestgrenze des Flurstücks 712 der Gemarkung Hasselwerder - Hasselwerder Straße.
Buxtehuder Straße - Neue Straße - über das Flurstück 4209 der Gemarkung Harburg - Hermann Maul Straße - Schloßmühlendamm - Buxtehuder Straße - Ostgrenzen der Flurstücke 2479, 3670 und 3669 der Gemarkung Harburg - Küchgarten - Großer Schippsee - Herbert-Wehner-Platz - Lauterbachstraße - Nordgrenze des Flurstücks 3423 (Lauterbachstraße) - Goldtschmidtstraße - Buxtehuder Straße - Buxtehuder Brücke - Hannoversche Straße - über die Flurstücke 1133 und 3937 - Südgrenze des Flurstücks 3935 Ostgrenzen der Flurstücke 3938 und 3813 der Gemarkung Harburg - Moorstraße - Westgrenzen der Flurstücke 3827 und 3938 - über das Flurstück 3938 (Seevepassage) - Westgrenze des Flurstücks 3943 - Südgrenze des Flurstücks 2869 (Rieckhoffstraße) - Südostgrenze des Flurstücks 5480 - über das Flurstück 5480 (Harbuger Ring) - Südostgrenze des Flurstücks 5444 (Lüneburger Straße) - Südgrenze des Flurstücks 2128 - Südwestgrenzen der Flurstücke 2127, 2126, 2124, 3787, 3786, 2119, 2120 und 2107 - über das Flurstück 1822 (Bremer Straße) - Südostgrenze des Flurstücke 5198 (Harburger Rathausstraße), 4856 und 1680 der Gemarkung Harburg - Bremer Straße - Knoopstraße - Harburger Ring - Schwarzenbergstraße - Zur Seehafenbrücke - Wallgraben (Bezirk Harburg, Gemarkung Harburg, Ortsteil 701 und 702).
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Bremer Straße-Krummholzberg-Wilstorfer Straße-Nordwest- und Nordgrenze des Flurstücks 3239, West-, Nord- und Nordostgrenze des Flurstücks 3942, Nord-, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 3938, über das Flurstück 3938, Nordostgrenzen der Flurstücke 3942, 2890 und 3056, Ostgrenze des Flurstücks 2922 der Gemarkung Harburg-Moorstraße- Wilstorfer Straße-Kalischerstraße-Eddelbüttelstraße-Bunatwiete-Maretstraße-über das Flurstück 4454 (Alter Friedhof), Südwestgrenze des Flurstücks 3956 der Gemarkung Harburg.
Über die Flurstücke 5092, 1015 und 4900, Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 4900, über die Flurstücke 4900 und 5092 der Gemarkung Harburg (Bezirk Harburg, Ortsteil 702).
1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der
Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 12" wird
der Verordnung hinzugefügt.
2. In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt:
"3. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich gilt:
3.1 Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, soweit sie nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern, unzulässig.
3.2 Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig.
3.3 Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, werden ausgeschlossen.
3.4 Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Bundesautobahn A 7-Südwestgrenzen der Flurstücke 2338, 2862 und 2344, über das Flurstück 2342 (Hafenbahn), Süd-westgrenzen der Flurstücke 2345, 2348, 2352, 2357 und 2358, Südwest- und Nordgrenze des Flurstücks 2267, über die Flurstücke 2268 (Hafenbahn) und 2228, Nordgrenze des Flurstücks 246 (Ellernweg), über das Flurstück 2735 der Gemarkung Heimfeld.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Ehestorfer Weg, Nordwestgrenze des Flurstücks 1910 der Gemarkung Eißendorf, West- und Nordwestgrenze des Flurstücks 177, Nordwestgrenze des Flurstücks 175, über das Flurstück 174 der Gemarkung Vahrendorf-Forst, Vahrenwinkelweg, Südgrenze der Flurstücke 122, 176, 175, 177 der Gemarkung Vahrendorf-Forst, Ostgrenze des Flurstücks 3474 der Gemarkung Eißendorf (Bezirk Harburg, Ortsteil 711).
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Nordgrenze des Flurstücks 315, West- und Nordgrenze des Flurstücks 316, über Märchenweg (Flurstück 318) über Binnenfeld (Flurstück 3398) und Westgrenzen der Flurstücke 3397 und 315 der Gemarkung Marmstorf (Bezirk Harburg, Ortsteil 709).
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Bereiche in Cranz und Neuenfelde (Blätter 1 und 2 der Anlage), und zwar Flächen südlich Cranzer Elbdeich, beiderseits Estedeich, südlich und östlich Neuenfelder Fährdeich, östlich Urenfleet, beiderseits Nincoper Straße, beiderseits Marschkamper Deich, südlich und westlich Hasselwerder Straße, beiderseits Nincoper Deich. Bereich in Francop (Blatt 3 der Anlage), und zwar Flächen südlich Vierzigstücken, westlich und südlich Hohenwischer Straße.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Westgrenze des Flurstücks 6404 (Geutensweg)-Südgrenzen der Flurstücke 6116 (Am Aschenland) und 7745, über das Flurstück 6649, Westgrenze des Flurstücks 6649, über das Flurstück 6115, Südwest- und Westgrenze des Flurstücks 5083, über das Flurstück 450, West- und Nordgrenze des Flurstücks 441, Nordgrenzen der Flurstücke 442 bis 447, 6114, 481 bis 485 und 6582, über das Flurstück 439, Nordgrenze des Flurstücks 439, Westgrenze des Flurstücks 425, über das Flurstück 425, Nordgrenze des Flurstücks 488, über das Flurstück 537, West- und Nordgrenze des Flurstücks 6987 (alt: 552), Nordgrenzen der Flurstücke 6989 (alt: 551), 6933 (alt; 550), 6991 (alt 549), 6993 (alt: 548), 6995 (alt: 547), 6997 (alt: 696), 6999 (alt: 697) und 5483, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 7003 (alt: 699), Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 701, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 700, über das Flurstück 569, Ostgrenzen der Flurstücke 6278 und 6279, über das Flurstück 4181, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 4196, Ostgrenzen der Flurstücke 4197 und 4171, Nordgrenzen der Flurstücke 680 und 679, Nordostgrenzen der Flurstücke 679, 678 und 677, Nordost- und Ostgrenze des Flurstücks 676, Ostgrenzen der Flurstücke 675, 674, 673, 672, 671, 670, 669, 668, 6212, 6213, 5322 und 5321, Südgrenze des Flurstücks 5321, Ostgrenze des Flurstücks 4160, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 4578, Ostgrenze des Flurstücks 662, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 4576, Ostgrenzen der Flurstücke 4393 (Ulenflucht), 661, 6093 und 6094 (Neuwiedenthaler Straße) der Gemarkung Fischbek Im Neugrabener Dorf-Ost- und Südgrenze des Flurstücks 6539 (Im Neugrabener Dorf), Südgrenzen der Flurstücke 6541, 6553, 6554 (Gleisstieg), 6555 und 6556, Westgrenze des Flurstücks 6556, Südgrenze des Flurstücks 6376, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 7721 (Am Aachenland), Südgrenzen der Flurstücke 6378, 7724, 6366, 6363, 6360 und 6357, über das Flurstück 6404 (Geutensweg) der Gemarkung Fischbek.
2. Soweit im Bebauungsplan keine hinteren Baugrenzen festgesetzt sind, beträgt die Bebauungstiefe, gemessen von der vorderen Baugrenze, 25 m. Die Einschränkung der Bebauungstiefe nach Satz 1 gilt für die reinen Wohngebiete zwischen den Straßen Fischbeker Holtweg-Heidrand-Störtebekerweg-Gödeke-Michels-Weg sowie zwischen Moisburger Weg- Fischbeker Holtweg-Edelheide nicht, soweit die hinter der 25 m Begrenzung liegenden Flächen durch öffentliche Wege erschlossen sind.
Westgrenzen der Flurstücke 1891 bis 1887, 1880, 1881 und 1702 der Gemarkung Fischbek-Südheide-Nordgrenzen der Flurstücke 3941 und 1702, über das Flurstück 1702 der Gemarkung Fischbek-Fischbeker Holtweg (Bezirk Harburg, Ortsteil 718) wird festgestellt.
"4. In den Gewerbegebieten werden Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, ausgeschlossen."
1. Die beigefügte "Anlage zur Dritten Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 55" wird dem Gesetz hinzugefügt.
2. In § 2 wird folgende Nummer 5 angefügt:
"5. Für die in der Anlage schraffiert dargestellten Bereiche gilt: Im Gewerbegebiet sind Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig."
1. Die beigefügte ¿Anlage zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 56 wird dem Gesetz hinzugefügt.
2. In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt:
"3. Die Straßenverkehrsfläche des in der Anlage schraffiert dargestellten Bereichs des Flurstückes 6237 der Gemarkung Fischbek wird als Straßenverkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung "Geh- und Radweg" festgesetzt."
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Cuxhavener Straße-Westgrenze des Flurstücks 4023, über das Flurstück 5594, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 5594, Nordgrenzen der Flurstücke 7736, 1737 und 6774, West- und Nordgrenze des Flurstücks 6545, über das Flurstück 6545, Ostgrenzen der Flurstücke 5713 (Am Neugrabener Bahnhof), 5714 und 6248 der Gemarkung Fischbek.
Neuländer Straße-über die Flurstücke 432, 420 (Neuländer Weg) und 431 der Gemarkung Neuland-Neuländer Wettern-Westgrenze des Flurstücks 425 der Gemarkung Neuland-Neuländer Hauptdeich-Neuländer Elbdeich-Ostgrenzen der Flurstücke 1560, 1205 und 1342 der Gemarkung Neuland-Neuländer Weg.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Neuländer Elbdeich-Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1649-Südgrenze des Flurstücks 1647-über die Flurstücke 318, 319 und 321-Ostgrenzen der Flurstücke 1183 und 323 der Gemarkung Neuland-Neuländer Weg-über das Flurstück 399 (Wendts Weg) der Gemarkung Neuland-Neuländer Weg-über die Flurstücke 1201 und 1204-Westgrenzen der Flurstücke 1204 und 1675 der Gemarkung Neuland.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Westgrenzen der Flurstücke 149 und 1850, Nordwest-, Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1850, über die Flurstücke 152, 151 und 150, Ostgrenze des Flurstücks 149, über das Flurstück 149 der Gemarkung Langenbek.
1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3" wird der Verordnung hinzugefügt.
2. In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt:
"3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt:
3.1 Für die mit "A" bezeichnete Fläche wird Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Freizeitbad" und der Grundflächenzahl 0,2 festgesetzt; maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Es ist innerhalb der schraffiert dargestellten Fläche der Bau eines kombinierten Hallen- und Freibades mit Gastronomieeinrichtimg zulässig. Die Bebauung muß einen Abstand von mindestens 40 m zur Uferlinie des Außenmühlenteichs einhalten und darf eine Gebäudehöhe von 22 m über Normalnull (NN) nicht überschreiten. Für die zum Gotthelfweg gerichtete südöstliche Gebäudeseite ist eine Traufhöhe von maximal 19 m über NN und zum Außenmühlenteich hin eine Traufhöhe von maximal 17,5 m über NN einzuhalten.
3.1.1
Mindestens 30 vom Hundert der Dachflächen von Gebäuden sind zu begrünen.
3.1.2
Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen.
3.1.3
Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80cm in Im Höhe über dem Erdboden sind zu erhalten, sofern dadurch die Durchführung zulässiger Bauvorhaben nicht unzumutbar erschwert wird. Für die infolge baulicher Maßnahmen zu
beseitigenden Bäume sind auf der Fläche des Sondergebiets Ersatzpflanzungen vorzunehmen.
3.1.4
Im Kronenbereich von zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäumen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen unzulässig.
3.1.5
Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gewege sowie Stellplätze in wasser- und luft-durchlässigem Aufbau herzustellen, soweit ein Grundwasserflurabstand von mindestens 2 m ein-gehalten wird; die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig. Fährwege und Stellplatzflächen mit einem Grundwasserflurabstand von weniger als 2 m sind zu versiegeln.
3.1.6
Das von Stellplätzen abfließende Niederschlagswasser ist vor Einleitung in den Außenmühlenteich durch geeignete technische und biologische Maßnahmen vorzuklären.
3.1.7
Das Ufer des Außenmühlenteiches soll naturnah gestaltet und mit standortgerechten Röhrichtpflanen, Erlen und Weiden ausgebildet werden. Der am Ufer vorhandene Gehölzbestand soll erhalten und vor dem Ufer eine Röhrichtzone von mindestens 3,5 m Breite angelegt werden.
3.2 Auf den mit "A", "B", "C" und "D" bezeichneten Flächen sind für Anpflanzungen einheimische standortgprechte Laubgehölze zu verwenden. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm in Im Höhe über dem Erdboden aufweisen. Schwarzerlen müssen mindestens eine Höhe von 2 m aufweisen.
3.3 Entlang der Südostgrenzen der mit "B" und "C" bezeichneten Flächen sind zu den Kleingärten und den Wohngebieten Anpflanzungen von mindestens 5 m Breite mit dichtwachsenden Bäumen und Sträuchern vorzunehmen.
3.4 Die mit "B" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche festgesetzt.
3.5 Die mit "C" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit dem Zusatz ¿Parkplatz" festgesetzt.
3.6 Die mit "D" bezeichneten Flächen werden als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" festgesetzt.
3.7 Die mit "E" bezeichnete Wasserfläche wird nachrichtlich entsprechend der festgelegten Uferlinie übernommen.
Planbezirk: Hannoversche Straße und Grupenstraße
Planbezirk: Eißendorfer Straße
Planbezirk: Bredenbergsweg und Bredengrund
Planbezirk: Eißendorfer-, Friedrich-Ludwig-Jahn-, Bennigsen- und Schwarzenbergstraße
Planbezirk: Moorburger Elbdeich
Planbezirk: Langenberg, Sunderweg, Erlental
Planbezirk: Falkenbergsweg, Störtebekerweg
Planbezirk: Francoper- und Neuwiedenthaler Straße
Planbezirk: Denickestraße
Planbezirk: Stadtparkerweiterung
westlich Gotthelfweg
Planbezirk: Stadtparkerweiterung
nördlich Langenbeker Weg
Planbezirk: Schulerweiterungsfläche
Hausbrucher Bahnhofstraße
Hinweis: Es werden nur die ersten 100 Verweise angezeigt!
Übergeordnete Objekte (1)
Die in den Planwerken der verbindlichen Bauleitplanung dokumentierten Festsetzungen, Kennzeichnungen und Hinweise werden auf der Grundlage der aktuellen Örtlichkeit der Liegenschaftskarte (ALKIS) mit Hilfe von Fachapplikationen (AutoCAD + WS LANDCAD bzw. ArcGIS + GeoOffice) digitalisiert.
Das Projekt ist seit 2017 abgeschlossen und der XPlanungs-Datenbestand der Hamburger Bebauungspläne wird seitdem laufend aktualisiert.
Identifikator des übergeordneten Metadatensatzes |
BA2FE933-F3AE-4EF3-BE16-E471F857A179 |
---|
Nutzung
Nutzungsbedingungen |
Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0Quellenvermerk: Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Hamburg Harburg |
---|
Zugriffsbeschränkungen |
Es gelten keine Zugriffsbeschränkungen |
---|
Kontakt
Ansprechpartner
Bezirksämter Bezirksamt Harburg Dezernat 4 - Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Harburger Rathausplatz 4
|
Herausgeber
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) Hamburg
Neuenfelder Straße 19
|
Fachinformationen
Informationen zum Datensatz
Digitale Repräsentation |
Vektor |
---|
Fachliche Grundlage |
vergl. eGovernment Vorhaben "PLIS" |
---|
Zusatzinformationen
Weitere rechtliche Grundlagen |
Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Baupolizeiverodnung vom 08.06.1938 (BPVO) |
---|
Sprache des Datensatzes |
Deutsch |
---|
Datenformat
Name | Version | Kompressionstechnik | Spezifikation |
---|---|---|---|
XPlanGML | 3.0 | ||
XPlanGML | 4.0 | ||
XPlanGML | 4.1 |
Schlagworte
INSPIRE-Themen | Bodennutzung |
ISO-Themenkategorien | Planungsunterlagen, Kataster |
Suchbegriffe | Baugesetzbuch (BauGB) Bauleitplanung Baunutzungsverordnung (BauNVO) Baupolizeiverodnung vom 08.06.1938 (BPVO) Bebauungsplan Geoinformation Infrastruktur, Bauen und Wohnen Raumbezogene Information Regionen und Städte |
Informationen zum Metadatensatz
Objekt-ID |
BC608973-92A9-4CEB-9781-AA1793FB5EA7 |
---|
Aktualität der Metadaten |
23.04.2020 |
---|
Sprache Metadatensatz |
Deutsch |
---|
Datensatz / Datenserie |
Datenserie |
---|
XML Darstellung |
---|
Ansprechpartner (Metadatum) |
---|
Metadatenquelle |
Hamburger Metadatenkatalog
|
---|---|
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Hamburg
|